Finanzielle Stabilität im Ernstfall. Kinder und Ehepartner absichern.
Wie kann ich Kinder und Ehepartner absichern für den Fall, dass mir etwas zustösst? Eine wichtige Frage, die sich Ehepaare stellen sollten. Erfahren Sie, welche Leistungen Ihre Vorsorge bei Erwerbsunfähigkeit zahlt, und wie in Ihrem Todesfall Witwen- bzw. Witwerrente und Hinterlassenenrente finanzielle Stabilität für Ihre Familie garantieren.
Rechtlich ermöglicht das Ehemodell die grösste Absicherung
In guten wie in schlechten Tagen: Ehepartner sorgen als Gemeinschaft für das Alter vor und haben eine gegenseitige Beistandspflicht sowie gegenseitigen Erbanspruch. Trotzdem sollten sich frisch vermählte, junge Familien und gestandene Ehepaare rechtzeitig mit der finanziellen Absicherung auseinandersetzen. Denn wird ein Partner erwerbsunfähig oder verstirbt, ist es wichtig, dass laufende Kosten – beispielsweise für ein Eigenheim – weiter gestemmt werden können.
Wann ist welche Sozialversicherung zuständig?
Je nachdem, ob Sie infolge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten können oder versterben, sind verschiedene Versicherungsträger zuständig.
Unfall und Berufskrankheit | Passiert Ihnen ein Unfall oder werden Sie durch Ihren Beruf krank, greifen AHV und Unfallversicherung. Bei einem kurzfristigen Arbeitsausfall erhalten Sie von der Unfallversicherung zur Überbrückung ein Taggeld. Bei langfristiger Erwerbsunfähigkeit zahlen Unfallversicherung und AHV eine Invalidenrente. In Ihrem Todesfall wird Ihrem Ehepartner und Ihren Kindern eine Hinterlassenenrente ausgezahlt. |
Krankheit | Können Sie aufgrund einer Krankheit temporär nicht arbeiten, ist Ihr Arbeitgeber für eine gewisse Zeit zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Bei langfristiger Erwerbsunfähigkeit greifen AHV und Pensionskasse. Sie erhalten aus beiden Säulen eine Invalidenrente. In Ihrem Todesfall wird dem überlebenden Ehepartner und den Kindern eine Hinterlassenenrente entrichtet. |
Unfallversicherung
Als Arbeitnehmer sind Sie obligatorisch in der Unfallversicherung versichert. Die Versicherungsprämien für Berufsunfälle und Berufskrankheiten trägt der Arbeitgeber, jene für Nichtberufsunfälle grundsätzlich Sie selbst. Selbstständige können sich freiwillig versichern.
Ab dem dritten Tag nach dem Unfall erhalten Versicherte ein Taggeld von 80 Prozent des Lohnes, bei voraussichtlich bleibender Erwerbsunfähigkeit zusammen mit der 1. Säule eine Invalidenrente von 90 Prozent des versicherten Lohnes. Diese Leistungen gelten bis zu einem Verdienst von 148’200 Franken.
Stirbt die versicherte Person infolge eines Unfalls, erhält die Witwe bzw. der Witwer eine Hinterlassenenrente von 40 Prozent des versicherten Verdiensts. Kindern wird, wenn sie Vollwaisen sind, eine Rente von 25 Prozent und Halbwaisen eine Rente von 15 Prozent ausgezahlt. Insgesamt betragen die Leistungen höchstens 70 Prozent für alle Hinterlassenen zusammen.
Lohnfortzahlung infolge einer Krankheit
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Mitarbeitenden bei Krankheit für eine gewisse Zeit den Lohn zu 100 Prozent weiterzuzahlen. Die Mindestdauer beträgt laut Obligationenrecht drei Wochen im ersten Dienstjahr, danach richtet sich die Dauer nach der sogenannten Berner-, Basler- und Zürcher-Skala. Viele Arbeitgeber schliessen eine Krankentaggeldversicherung ab, um den Mitarbeitenden auch bei längeren Abwesenheiten 80 Prozent des Lohnes zahlen zu können. Die Prämien sind mindestens zur Hälfte vom Arbeitgeber zu tragen, den Rest zahlt der Arbeitnehmer. Genaue Angaben dazu finden Sie in Ihrem Arbeitsreglement.
1. Säule: AHV/IV-Leistungen
Bei langfristigen Gesundheitsschäden erhält der Versicherte eine Invalidenrente
Sollten Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall langfristig einen körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschaden davontragen und unfähig sein, im Job den gewohnten Aufgaben nachzugehen, greift die Invalidenversicherung. Eine Invalidenrente wird Ihnen gewährt, wenn Sie im gesamten Arbeitsmarkt keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben können.
Die Höhe der Leistungen wird auf Basis der Versicherungsdauer und des Einkommens berechnet. Ebenso bestimmt der Invaliditätsgrad die Rente. Bei einer Invalidität ab 40 Prozent gibt es eine Viertelrente, ab 70 Prozent Invalidität eine Vollrente.
Im Todesfall des Versicherten wird für Ehepartner und Kinder eine Rente ausgezahlt
Bei Todesfall des Ehemanns erhält eine Ehefrau mit Kindern aus der 1. Säule (AHV) eine lebenslange Witwenrente. Ohne Kinder gilt das nur, wenn die Hinterbliebene mindestens 45 Jahre alt ist und das Paar mindestens fünf Jahre verheiratet war.
Stirbt die Ehefrau, erhalten Witwer eine Witwerrente nur, solange Kinder unter 18 Jahren zu betreuen sind. Kinder erhalten bis zum 18. Lebensjahr und, wenn in Ausbildung, bis zum 25. Lebensjahr eine Waisenrente.
Bei gleichgeschlechtlichen Paaren bestehen Unterschiede. Stirbt einer der Ehemänner eines Männerpaares, erhält der andere Ehemann keine Witwerrente. Sind Kinder vorhanden nur zeitlich begrenzt bis zum 18. Altersjahr der Kinder. Die überlebende Frau eines Frauenpaares erhält, wenn Kinder vorhanden sind, eine zeitlich unbegrenzte Witwenrente. Ohne Kinder gilt bei Frauenpaaren wie bei Heteropaaren die Anforderung älter als 45 Jahre und mindestens 5 Jahre verheiratet, wobei die Dauer einer allfälligen vorangehenden eingetragenen Partnerschaft angerechnet wird.
2. Säule: Leistungen der Pensionskasse
Pensionskassen entrichten Invalidenrenten für Versicherte und Kinder
Werden Sie infolge einer Krankheit erwerbsunfähig und beziehen eine IV-Rente aus der 1. Säule, erhalten Sie auch aus der Pensionskasse eine Invalidenrente. Die Höhe richtet sich nach dem Vorsorgeplan Ihrer Pensionskasse. Angaben dazu finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis. Ebenso werden Leistungen für Kinder ausgezahlt: Sie erhalten eine Invaliden-Kinderrente. Diese beträgt grundsätzlich 20 Prozent der Invalidenrente.
Im Todesfall des Versicherten erhalten Ehepartner und Kinder finanzielle Leistungen
In der 2. Säule erhält die Ehefrau oder der Ehemann im auf eine Krankheit folgenden Todesfall eine Hinterlassenenrente oder eine einmalige Kapitalabfindung von der Pensionskasse. Eigene Kinder erhalten eine Waisenrente. Die detaillierten Leistungen der 2. Säule müssen Sie dem Pensionskassenausweis und -reglement entnehmen.
3. Säule Private Vorsorge
Ehepartner haben Anrecht auf das Vorsorgeguthaben des Versicherten
Die private Vorsorge eignet sich nicht nur optimal für die Altersvorsorge, sondern auch, um für den Ernstfall Kapital anzusparen. In Ihrem Todesfall haben Ehepartner laut Begünstigtenordnung Anrecht auf das Vorsorgeguthaben.
Weitere Versicherungen
Möchten Sie Ihren Ehepartner und Ihre Kinder weiter finanziell absichern, können Sie Ihre 3. Säule bei einer Versicherung abschliessen. Das Sparen fürs Alter kann dabei mit einer Erwerbsunfähigkeits- und/oder Lebensversicherung kombiniert werden. Doch aufgepasst: Ein Teil Ihrer Einzahlung wird für die Finanzierung des Versicherungsschutzes verwendet und steht daher bei der Pensionierung nicht mehr zur Verfügung. Alternativ können Sie bei einer Bank Vorsorgeguthaben ansparen und bei einer Versicherung eine separate Risikopolice abschliessen.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung garantiert finanzielle Stabilität
Wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit erwerbsunfähig werden, sorgt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung dafür, dass Ihre Familie keine finanziellen Einbussen beim Lebensstandard erleiden muss. Die Erwerbsunfähigkeitsrente schliesst die Einkommenslücke zwischen den IV-Leistungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge sowie den tatsächlich anfallenden Lebenskosten, die meist höher liegen.
Todesfallversicherung sichert Ehepartner und Kinder zusätzlich ab
In Ihrem Todesfall erhalten die begünstigten Personen sofort eine vorher festgelegte Kapitalleistung oder Rente. Wen Sie begünstigen, können Sie im Rahmen der Säule 3b frei wählen. Das kann natürlich Ihre Familie sein, aber auch Geschäftspartner. Besonders empfehlenswert ist die Todesfallversicherung, wenn Sie laufende Hypothekenkosten für ein Eigenheim haben. So stellen Sie sicher, dass Ihr Ehepartner und Ihre Kinder im Haus weiterwohnen können.