Wohnen im Alter – was tun mit dem Eigenheim?
Artikel

Wohneigentum im Alter: Was tun mit dem Haus?

Wer ein Wohneigentum besitzt, muss sich irgendwann Gedanken darüber machen, was mit der Immobilie im Alter geschehen soll. Es stellen sich Fragen bezüglich Wohnkomfort, aber auch solche finanzieller Natur. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, informiert sich umfassend darüber, welche Herausforderungen und Möglichkeiten das Wohnen im Alter bringt, und geht die Planung frühzeitig an.

Alternde Schweizer Bevölkerung bedingt altersgerechte Wohnmöglichkeiten

Die steigende Lebenserwartung, aber auch die tiefe Geburtenrate lassen den Anteil der älteren Personen an der Schweizer Bevölkerung zunehmen. So wuchs gemäss Bundesamt für Statistik die Zahl der Hundertjährigen von 2020 bis 2021 um 9,4 Prozent auf 1888 Personen. Die kommenden Jahrzehnte dürften diese Zahl noch weiter zunehmen lassen. Diese Entwicklung beeinflusst alle Lebensbereiche. Angefangen von der Arbeitswelt über die Gesundheitsversorgung bis hin dazu, wie wir wohnen. So wird laut einer Erhebung des Bundesamtes für Statistik (PDF) die Anzahl der Personen, die in einem Einfamilienhaus wohnen, mit zunehmendem Alter geringer. Gleichzeitig steigt die Anzahl der Personen, die in einer Wohnung wohnen, mit zunehmendem Alter. Ein Indiz dafür, dass das Eigenheim oft nicht mehr den veränderten Bedürfnissen in den späteren Lebensjahren entspricht.

Das Haus wird im Alter oft zu gross

Mit dem Alter ändert sich die Wohnsituation. Beispielsweise ziehen die Kinder aus und das Einfamilienhaus wird zu gross für zwei Personen. Die Reinigung der Räume oder die Pflege des Gartens wird oft zu anstrengend, um alles alleine zu bewältigen. Hier bietet es sich an, das jetzige Eigenheim zu vermieten oder dieses zu verkaufen.
Beim Kauf einer kleineren Eigentumswohnung bzw. dem Wechsel vom Haus in eine Wohnung gibt es drei Optionen:

  1. Die Eigenmittel aus dem alten Objekt lassen sich direkt dem neuen anrechnen und eine doppelte Hypothekenbelastung entfällt.
  2. Will man sich mit dem Verkauf der alten Liegenschaft Zeit lassen, um einen besseren Preis zu erzielen, wird eine Übergangsfinanzierung nötig. Denn für das Kaufobjekt braucht es vorübergehend zusätzliche freie Mittel und – sofern nicht genügend liquide Eigenmittel vorhanden sind – eine weitere Hypothek.
  3. Eine dritte Möglichkeit besteht darin, die Liegenschaft zu vermieten und so dank der Mieteinnahmen die Belastung der doppelten Hypothek zu mindern. Letztere Variante eignet sich besonders dann, wenn man das Haus einst an die Kinder übertragen will.

Ist ein Immobilienverkauf geplant, sollte dies früh genug geplant werden. Denn ein Verkauf braucht Zeit. Wer rechtzeitig inseriert, kann einen besseren Preis erzielen, als wenn unter Zeitdruck verkauft werden muss. Auch für die eigene künftige Wohnsituation sind die Möglichkeiten mit einem längeren Planungshorizont vielfältiger.

Alternative Wohnformen im Alter

Häufig spielen auch emotionale Gründe eine Rolle, wenn es um den Verkauf des Eigenheims geht: Man hat sein Traumhaus realisiert, viele Jahre darin gelebt und die Kinder darin aufwachsen sehen. Das möchte niemand so einfach hergeben. Es lohnt sich deshalb, unkonventionelle Lösungen zu prüfen, wie den Einbau einer Einliegerwohnung. Das Zusammenleben mit anderen bietet eine weitere spannende Möglichkeit, beispielsweise in einer Wohngemeinschaft oder einem Mehrgenerationenhaus. Letzteres ermöglicht das Zusammenleben von verschiedenen Altersklassen in einer Haus- oder Siedlungsgemeinschaft. Weitere Informationen lesen Sie in diesem Artikel zum Mehrgenerationenhaus.

Das Wohnen an die persönlichen Bedürfnisse anpassen

Wird man älter, entstehen neue Bedürfnisse beim Wohnen. So ist ein mehrgeschossiges Haus oftmals weniger geeignet, sollte jemand auf einen Rollstuhl angewiesen sein oder nicht mehr Treppen steigen können. Um in den eigenen vier Wänden barrierefrei wohnen zu können, kann sich ein altersgerechter Umbau lohnen. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Zuhause altersgerecht umbauen.

Die Kosten und der Nutzen eines Umbaus müssen aber genau gegeneinander abgewogen werden. Ist der absehbare Aufwand sehr hoch, eignet sich der Kauf einer barrierefreien Eigentumswohnung häufig besser. Das lohnt sich besonders dann, wenn der Wohnort ebenfalls den neuen Ansprüchen gerecht werden soll. Denn der Anschluss an den öffentlichen Verkehr, die Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe und auch die Distanz zum Freundes- und Bekanntenkreis spielen vor allem dann eine grosse Rolle, wenn man nicht mehr so mobil ist wie in jungen Jahren.

Wichtig: Steht ein Wohnsitzwechsel (PDF) in einen anderen Kanton vor, dann werden unter Umständen steuerliche Überlegungen wichtig. Erfahren mehr Sie mehr zum Thema Immobilie kaufen.

Was geschieht mit dem Wohneigentum, wenn die Partnerin oder der Partner stirbt?

Das Ableben der hauptverdienenden Partnerin oder des hauptverdienenden Partners kann finanziell einschneidende Folgen mit sich bringen. In erster Instanz gilt es dann, die Bank zu kontaktieren und abzuklären, ob das Wohneigentum mit den Hinterlassenenleistungen finanziell weiterhin tragbar ist. Zur Berechnung der Tragbarkeit einer Hypothek gilt weiterhin die Faustregel, dass die Gesamtkosten ein Drittel des Bruttoeinkommens nicht übersteigen dürfen.

Kann die hinterbliebene Partnerin bzw. der hinterbliebene Partner die Kosten der ehemals gemeinsamen Immobilie nicht tragen, führt das im schlimmsten Fall dazu, dass die Immobilie verkauft werden muss. Darum ist es wichtig, dieses Szenario durch geeignete Vorsorgemassnahmen zu verhindern. Da in einem solchen Fall besonders Frauen schlechter dastehen, sollten Fragen rund um die Themen Pensionskasse, 3. Säule, Lebensversicherungen, Erbschaftsplanung und Finanzierungsplanung unbedingt frühzeitig angegangen werden.

Das Eigenheim an die Kinder weitergeben

Wer sein Eigenheim nicht verkaufen, sondern dieses an Verwandte weitergeben will, sollte dies zum richtigen Zeitpunkt tun: Wird das Haus zu früh überschrieben, fehlt der jüngeren Generation womöglich das Kapital. Später dagegen haben sich die Kinder vielleicht schon ihren eigenen Wohntraum erfüllt. All das sollte schon zu Lebzeiten früh genug in der Familie diskutiert werden.

Auch wenn das Haus an ein Kind überschrieben wird, können die Eltern in der Immobilie wohnen bleiben. Dies ist möglich, wenn ein Wohn- oder Nutzniessungsrecht vereinbart wurde. Beim Wohnrecht wohnen die Eltern weiterhin im Haus und kommen für dessen Unterhalt auf. Das Nutzniessungsrecht geht noch weiter: Die Eltern können über das Haus verfügen, tragen auch weiterhin die Hypothek und zahlen die Zinsen. Der Vorteil ist in diesen Fällen, dass die Besitzverhältnisse frühzeitig geregelt sind. Wenn die Eltern nicht mehr in der Immobilie wohnen können oder möchten, kann schneller und einfacher reagiert werden.

Eine gute Recherche über das Schweizer Erbrecht lohnt sich dabei: Gibt es mehrere Kinder, muss der Besitzerwechsel sauber geregelt sein. Denn jedes Kind hat Anspruch auf seinen gesetzlichen Anteil am Erbe. Um Ungerechtigkeiten vorzubeugen, können die Eltern oder das Kind, an welches das Haus überschrieben wird, Geschwister auszahlen. Fehlt in einem solchen Fall Kapital, kann die bestehende Hypothek auf der Liegenschaft aufgestockt werden, um mehr Kapital für die Auszahlung zu erhalten. In einem solchen Fall muss die Tragbarkeit aber immer noch gewährleistet sein. Erbinnen und Erben müssen allfällige Amortisationen oder auch Nebenkosten finanziell stemmen können.

Tragbarkeit der Hypothek verändert sich mit der Pension

Mit dem Alter entspricht die finanzielle Situation oft nicht mehr den Wohnverhältnissen. Denn trotz AHV und Pensionskasse verringert sich bei vielen mit der Pensionierung das Einkommen. Das wirkt sich auf die Tragbarkeit der Hypothek aus und möglicherweise ist sie nicht mehr gewährleistet. Möchten Eigentümerinnen und Eigentümer den Kreditgeber wechseln oder die Hypothek für eine grössere Sanierung aufstocken, könnte dies zu einer Herausforderung werden.

Ist absehbar, dass das Einkommen im Alter knapper wird, sollte man unbedingt frühzeitig vorsorgen. Sollte ein grosser Teil des Vermögens im eigenen Haus gebunden sein, gibt es unter Umständen Möglichkeiten, den finanziellen Spielraum zu erweitern. Man kann sich beispielsweise zusätzliche Liquidität verschaffen, indem eine bestehende Hypothek erhöht wird. Darüber hinaus können Kosten gespart werden, wenn man günstiger wohnt und beispielsweise von einem Haus in eine Wohnung zieht. Das Haus kann so auch eine Altersvorsorge sein und vermietet werden.

Erfahren Sie hier, wie Sie die Eigenheimfinanzierung richtig bewerkstelligen.

Wollen Sie Ihre Wohnsituation veränderten Gegebenheiten anpassen?

Beratung vereinbaren This link target opens in a new window
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0844 100 111 an.