Einkauf in die Pensionskasse: Ein Gespräch mit Finanzplanerin Manuela Meier-Gloor.
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Einkauf in die Pensionskasse: Lücken füllen und Steuern sparen.

Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse eignet sich, um Steuern zu sparen. Worauf man achten sollte, erklärt Manuela Meier-Gloor, Finanzplanerin aus Zug.

Frau Meier-Gloor, was macht steuerlich mehr Sinn: ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse oder Einzahlungen in die Säule 3a?
So generell kann dies leider nicht beantwortet werden. Das hängt ganz von der individuellen Situation ab. Bei der Pensionskasse ist eine Deckungslücke, wie sie beispielsweise durch lange Auslandaufenthalte, eine Kinderpause oder Lohnerhöhungen entstehen kann, Voraussetzung für einen freiwilligen Einkauf. Solche Lücken sind schnell einmal grösser als der jährliche Betrag, den man bei der Säule 3a einzahlen darf. Man kann die Pensionskasse in einem Jahr oder verteilt über mehrere Jahre füllen – also genau dann, wenn es steuertechnisch am meisten bringt. In die Säule 3a kann man jährlich einzahlen, allerdings nur einen begrenzten Betrag.

Gibt es einen steuertechnisch falschen Zeitpunkt für einen Einkauf in die Pensionskasse?
Ja. In Jahren, in denen man wenig verdient oder anderweitig hohe Abzüge machen kann, beispielsweise für eine Liegenschaftenrenovation, macht ein grosser Einkauf in die Pensionskasse wenig Sinn. Und wer innert dreier Jahre nach der Einzahlung wieder Kapital beziehen möchte, beispielsweise anstelle einer Rente bei der Pensionierung, gewinnt auch nichts: Er muss nämlich die gesparten Steuern nachzahlen, zudem kann der Einkaufsbetrag während dreier Jahre nicht in Kapitalform bezogen werden.

«Man kann die Pensionskasse genau dann füllen, wenn es steuertechnisch am meisten Sinn macht.» 

Manuela Meier-Gloor 

Lassen sich bei der Auszahlung der Pensionskassengelder wie bei der Säule 3a auch Steuern sparen?

Das ist schwieriger. Das Kapital aus der Pensionskasse kann bei der Pensionierung nicht gestaffelt über mehrere Jahre bezogen werden, wie wenn man mehrere 3a-Konten besitzt. Umso wichtiger ist es, sich das Alterskapital aus der Säule 3a nicht auch noch zum Pensionierungszeitpunkt auszahlen zu lassen. Sonst werden die Beträge addiert, und somit muss man auch das Pensionskassenkapital höher versteuern. Wer eine Rente bezieht, versteuert sie übrigens wie ein normales Einkommen.

Gibt es Fälle, in denen Sie von einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse abraten Ja, wenn die Finanzlage der Pensionskasse unsicher ist, also ihre Vermögenswerte die Vorsorgeansprüche der Versicherten nicht vollumfänglich decken, ist bei einem Einkauf in die Pensionskasse Vorsicht geboten. Wenn eine solche Unterdeckung besteht, wird das Kapital unter Umständen gar nicht verzinst. Bei einer Teilliquidation der Vorsorgeeinrichtung riskiert man sogar, einen Teil des angesparten Geldes zu verlieren. Und wer sich später die vollen Vorsorgegelder als Kapital auszahlen lassen will, sollte vorgängig prüfen, ob das möglich ist. Schliesslich sollte man vor einem Einkauf auch die reglementarischen Leistungen der Pensionskasse im Todesfall unter die Lupe nehmen, besonders, wenn man nicht verheiratet ist. So können beispielsweise für einen Konkubinatspartner unterschiedliche Todesfallleistungen vorgesehen sein, allenfalls ist es sogar möglich, dass das ganze Vorsorgevermögen inklusive der Einzahlungen zugunsten der Pensionskasse verfällt. In solchen Fällen muss genau abgewogen werden, ob ein Einkauf Sinn macht und allen Bedürfnissen entspricht.