Bieterverfahren: Immobilie verkaufen
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Hausverkauf mit Bieterverfahren. So funktioniert’s.

Wer einen Hausverkauf plant, kennt das Dilemma: Setzt man den Preis niedrig an, ist die Immobilie schnell vom Markt. Doch die Befürchtung bleibt, unter Wert verkauft zu haben. Liegt der inserierte Preis hingegen hoch, findet sich vielleicht kein Interessent. Eine Lösung kann das Bieterverfahren sein.

Was ist das Bieterverfahren?

Beim Bieterverfahren schreibt die Eigentümerin bzw. der Eigentümer sein Haus nicht zu einem festen Verkaufspreis aus. Stattdessen haben Interessentinnen und Interessenten die Möglichkeit, auf die Immobilie zu bieten. Bei entsprechender Nachfrage entsteht eine Wettbewerbssituation unter den Bietenden. Das kann den Verkaufspreis maximieren.

Bieterverfahren vorbereiten

Die Vorbereitung des Bieterverfahrens verläuft ähnlich wie beim klassischen Hausverkauf. Nach Erstellen der Verkaufsunterlagen bewirbt die Verkäuferin bzw. der Verkäufer die Immobilie auf Internetportalen und gegebenenfalls in Zeitungen, um die Aufmerksamkeit potenzieller Käuferinnen und Käufer zu erwecken. Wichtig ist, dass in der Anzeige auf das Bieterverfahren hingewiesen wird. Die Verkäuferin bzw. der Verkäufer kann ein Mindestgebot festlegen, jedoch ist dies optional. Eine Bewerbung durch eine Immobilienmaklerin oder einen Immobilienmakler ist ebenfalls möglich.

Es ist sinnvoll, im Inserat einen festen Besichtigungstermin zu nennen, um möglichst viele Interessentinnen und Interessenten für einen bestimmten Termin zu gewinnen. Denn eine hohe Besucherzahl verstärkt die Konkurrenz zwischen den Bietenden. Sollte die Resonanz auf die erste Besichtigung gering sein, empfiehlt es sich, nach ein paar Wochen eine weitere Besichtigung durchzuführen.

Wie läuft ein Bieterverfahren ab?

Nach der Besichtigung können Kaufinteressentinnen und -interessenten innerhalb einer gewissen Bietfrist – meist zwei bis drei Wochen – ihr Gebot für den Kaufpreis abgeben. Nach Abschluss der ersten Bieterrunde teilt die Verkäuferin bzw. der Verkäufer das bisherige Höchstgebot mit. Dann hat jede Mitbewerberin und jeder Mitbewerber die Möglichkeit, nochmals zu überbieten. Bei den meisten Bieterverfahren ist der zweite der finale Durchgang. Die Verkäuferin bzw. der Verkäufer kann aber auch weitere Bieterrunden durchführen.

Um einen geordneten und transparenten Ablauf zu gewährleisten, sollte die Verkäuferin bzw. der Verkäufer die Anzahl der Bieterrunden und den Zeitrahmen der Bietfristen im Voraus an alle Beteiligten kommunizieren. Abgeschlossen ist das Bieterverfahren, wenn sich Verkäuferin und Interessent einigen und den Kaufvertrag unterschreiben. Anschliessend beglaubigt eine Notarin oder ein Notar den Vertrag und die Eigentumsübertragung wird ins Grundbuch eingetragen.

Keine Pflicht beim Bieterverfahren

Ist die Verkäuferin bzw. der Verkäufer mit dem höchsten Gebot unzufrieden, muss er dieses nicht annehmen. Denn anders als bei einer Versteigerung gilt beim Bieterverfahren keine Verkaufspflicht. Ebenso kann aber auch die Interessentin bzw. der Interessent sein Gebot zurückziehen. Nur mit der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags verpflichtet sich die Käuferin bzw. der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises. Daher ist es ratsam, mit den anderen Bietenden in Kontakt zu bleiben und bei gescheitertem Kaufvertrag erneut zu verhandeln.

Vor- und Nachteile des Bieterverfahrens

Obgleich das Bieterverfahren besonders in Ballungszentren an Popularität gewinnt, ist die Verkaufsform kein Freifahrtschein zum reibungslosen Hausverkauf. Diese Vor- und Nachteile sollten Verkäuferinnen und Verkäufer kennen.

Vorteile
  • Das Bieterverfahren erzielt Aufmerksamkeit für die Immobilie und spricht viele Interessentinnen und Interessenten an.
  • Der Verkauf erfolgt oft schneller als bei einer klassischen Inserierung. In der Regel dauert das Verfahren maximal drei Monate.
  • Der Wettbewerb unter den Kaufinteressentinnen und -interessenten kann den Preis des Hauses in die Höhe treiben.
  • Die Verkäuferin bzw. der Verkäufer muss das Höchstangebot nicht annehmen.
Nachteile
  • Bieterverfahren locken Schnäppchenjäger an, die keine ernsthaften Angebote abgeben. Verkäuferinnen und Verkäufer umgehen dies, indem sie nur Besichtigungen mit vorheriger Anmeldung akzeptieren.
  • Der Wettbewerbsdruck gefällt nicht allen Interessentinnen und Interessenten. Manche könnten überfordert oder abgeschreckt reagieren.
  • Ebenso könnte der Wettbewerb sich negativ auf finanzkräftige Käuferinnen und Käufer auswirken, da diese den Aufwand scheuen.
  • Es kommt nicht zwangsläufig zum Verkauf des Hauses, da Käuferinnen und Käufer ihr Angebot zurückziehen können.

Interessante Alternative zum klassischen Hausverkauf

Privaten Verkäuferinnen und Verkäufern liegt ihre Immobilie sehr am Herzen – einen guten Verkaufspreis zu erzielen, ist daher finanziell wie emotional von hoher Bedeutung. Treffen die Kriterien einer gefragten Lage und eines breit ansprechenden Designs auf das Objekt zu, ist das Bieterverfahren eine vielversprechende Alternative zur klassischen Vermarktung. Sollte daraus kein attraktives Gebot hervorgehen, kann die Verkäuferin bzw. der Verkäufer das Bieterverfahren jederzeit wiederholen – oder zum klassischen Hausverkauf übergehen.

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