Hauskauf und gemeinsame Hypothek – alles zum Immobilienkauf als Ehepaar
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Hauskauf und gemeinsame Hypothek. Alles zum Immobilienkauf als Ehepaar.

Das Thema Hauskauf ist für viele verheiratete Paare sehr wichtig. Was gilt es bei der Aufnahme der Hypothek zu beachten? Welche Unterschiede bestehen zum Konkubinat? Wir erläutern, worauf Ehepaare beim Immobilienkauf achten sollten.

Tragbarkeitsrechnung für den Immobilienkauf. Was ist für Ehepaare anders als für Konkubinate?

Bei der Vergabe einer Hypothek kommt es stets auf die Finanzierungsbasis an. Hierbei macht der Hypothekengeber grundsätzlich keinen Unterschied zwischen verheirateten und unverheirateten Hypothekennehmern.

Dennoch gibt es Ausnahmen. Bei einem frisch verheirateten Ehepaar wird auf die Einschätzung der Tragbarkeit besonderes Augenmerk gelegt. Grund hierfür ist unter anderem die Annahme, dass einer der Partner aufgrund der Familienplanung in naher Zukunft einen niedrigeren oder keinen Lohn einbringen könnte. Dies kann die Einräumung eines niedrigeren Hypothekenrahmens zur Folge haben.

Steht ein Ehepaar kurz vor der Pensionierung, kann die Tragbarkeit auch beeinträchtigt sein. Denn Eheleute erhalten gemäss AHV-Gesetz gemeinsam höchstens 150 Prozent der maximalen Einzelrente. Ausserdem liegt das Renteneinkommen meist unter dem Erwerbseinkommen. Deshalb sollte die Aufnahme einer Hypothek in diesem Fall sorgfältig geplant werden.

Darüber hinaus kann sich die sogenannte «Heiratsstrafe» negativ auf die Tragbarkeitsrechnung auswirken. Zwei erwerbstätige Personen haben in vielen Fällen nach der Eheschliessung in der Summe eine höhere Steuerbelastung als zuvor. Hintergrund dieses Effekts ist das progressive Besteuerungssystem in der Schweiz. Die daraus resultierende finanzielle Benachteiligung von Ehepaaren kann sich unter Umständen ungünstig auf die Erfüllung der Tragbarkeit auswirken.

Ehepaare haften für die Hypothek gemeinsam

In der Regel wird von Ehepaaren verlangt, dass sie den Hypothekenvertrag gemeinsam unterschreiben. Damit haften beide mit ihrem Vermögen und Einkommen für den Hypothekenzins und allfällige Amortisationskosten. Es ist jedoch ohnehin üblich, dass die Immobilie von beiden Partnern finanziert wird. Dies hängt unter anderem mit den gegenwärtig hohen Immobilienpreisen zusammen.

Was passiert mit der Hypothek im Falle einer Trennung?

Im Falle einer Trennung bestehen verschiedene Möglichkeiten, wie mit der Hypothek weiterverfahren wird:

  1. Immobilienverkauf oder Auflösung der Hypothek: Die Hypothek kann vor Ablauf der Vertragsdauer aufgelöst werden. Dabei steht der Bank eine Entschädigung zu – die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Diese kann je nach verbleibender Dauer schnell mehrere Zehntausend Franken betragen.
  2. Verbleib im Status quo: Die Hypothek bleibt in ihrer ursprünglichen Form bestehen, obwohl nur eine der Parteien in der Immobilie wohnt.
  3. Übernahme Hypothek durch einen der Partner: Wenn einer der Partner die Hypothek alleine tragen kann, besteht die Möglichkeit, den anderen Partner auszuzahlen und Alleineigentümer der Immobilie zu werden. Das ist jedoch nur möglich, wenn der erneute Kreditentscheid der Bank positiv ausfällt.
  4. Übernahme der Hypothek auf ein neues Objekt: Das bestehende Objekt kann verkauft und daraufhin eine neue Immobilie erworben werden. Die Finanzierungslösung der ersten Immobilie kann man auf die zweite Immobilie übertragen. 

Gemeinsamen Hypothek mit Sorgfalt wählen

Man muss sich umfassend informieren, um die passende Hypothek zu finden. Denn dies ist meist eine langjährige Verpflichtung. Untersuchen Sie deshalb verschiedene Kombinationen von Zinsentwicklung und Hypothekenmodell mit all den Vor- und Nachteilen. So können Sie identifizieren, was Ihnen bei einer Hypothek am wichtigsten ist. Für eine unabhängige und individuelle Beratung und Planung stehen Experten und Expertinnen der Credit Suisse stets zur Verfügung.

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