Altersvorsorge bei Frauen. Besonderheiten und Herausforderungen.
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Altersvorsorge bei Frauen. Besonderheiten und Herausforderungen.

Die Altersvorsorge gestaltet sich für Frauen schwieriger, wenn ihre Erwerbstätigkeit durch eine Babypause unterbrochen oder durch Teilzeitarbeit reduziert wird. So entstehen bei der Pensionierung Vorsorgelücken. Daher sollten Frauen sich mit dem Thema Altersvorsorge ausführlich befassen. 

Altersvorsorge bei Frauen. Das sind Gründe für Vorsorgelücken.

Frauen weisen häufiger als Männer Lücken in ihrer Altersvorsorge auf. Die Hauptgründe dafür sind Erwerbsunterbrüche und Teilzeitarbeit aufgrund von Schwangerschaft und Kinderbetreuung. Als Folge fallen die Beiträge an die Pensionskasse kleiner aus oder ganz weg. Insgesamt kann das Thema Altersvorsorge zwischen Kind und Job untergehen, weshalb sich viele Frauen zu spät um geeignete Lösungen kümmern. Zudem schafft die höhere Lebenserwartung zusätzliche Herausforderungen für die Vorsorge.

Erste Herausforderung der Altersvorsorge bei Frauen: Teilzeitarbeit

Je geringer das Teilzeitpensum und der Lohn, desto gravierender sind die Auswirkungen auf das Alterseinkommen. Dies gilt insbesondere für das Sparen in der 2. Säule. Arbeitgeber müssen ihre Angestellten erst ab einem jährlichen Einkommen von 22’050 Franken in die Pensionskasse aufnehmen. Das nennt man die sogenannte Eintrittsschwelle. Wenn der Lohn unter diesem Betrag liegt, hat man dementsprechend kein Anrecht auf eine Pensionskasse und kann nicht auf diesem Wege Geld für das Alter sparen.

Ebenfalls grosse Auswirkungen auf die BVG-Leistungen von Teilzeitbeschäftigten hat der sogenannte Koordinationsabzug. Dieser bewirkt, dass sich die Pensionskassenleistungen von Teilzeitbeschäftigten überproportional verringern.

Rechenbeispiel: die Auswirkungen des Koordinationsabzugs

Bezieht zum Beispiel eine Vollzeitbeschäftigte ein Jahresgehalt von 70’000 Franken, steht ihr ein versicherter BVG-Lohn von 44’275 Franken zu (70’000 Franken minus Koordinationsabzug von 25’725 Franken). Bei einem 50-Prozent-Pensum sind dagegen nur 9’275 Franken versichert. Während sich der tatsächliche Lohn also um die Hälfte reduziert, verringert sich der versicherte Lohn um gut drei Viertel.

Auswirkungen des Koordinationsabzugs bei Vollzeit und Teilzeitpensum

Rechenbeispiel: die Auswirkungen des Koordinationsabzugs

Der Koordinationsabzug wirkt sich bei einem Teilzeitpensum stärker aus

Quellen: Credit Suisse, 2023

Lösungen für die Altersvorsorge bei Teilzeitarbeit

Die berufliche Altersvorsorge nimmt besonders dann Schaden, wenn jemand in zwei oder mehreren kleineren Pensen bei verschiedenen Arbeitgebern angestellt ist. In diesem Fall wird der Koordinationsabzug grundsätzlich mehrfach fällig oder der Jahreslohn erreicht oftmals nicht einmal die Eintrittsschwelle in die Pensionskasse.

Je nach Pensionskassenreglement ist es bei einigen Einrichtungen in Absprache mit den Arbeitgebern jedoch möglich, die einzelnen Löhne zusammenzulegen, sofern sie kumuliert über der Eintrittsschwelle liegen. Auf diese Weise fällt der Koordinationsabzug nur einmal an und der versicherte Lohn ist entsprechend höher. Besteht diese Möglichkeit nicht, können sich Teilzeitbeschäftigte der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anschliessen.

Um den gewohnten Lebensstandard im Alter beibehalten zu können, ist es für teilzeitbeschäftigte Frauen zusätzlich ratsam, die private Vorsorge zu nutzen. Je früher sie mit dem 3a-Sparen beginnen, desto stärker profitieren sie von einem langen Anlagehorizont und dem späteren Zinseszinseffekt. Zusätzlich lassen sich auf diesem Weg Steuern sparen. Selbst kleinere regelmässige Einzahlungen lohnen sich.

Eine bereits bestehende Vorsorgelücke kann man auch durch einen Einkauf in die Pensionskasse mindern. Die Höhe des möglichen Betrags ist allerdings begrenzt und hängt wiederum vom derzeit versicherten Lohn ab.

Zweite Herausforderung der Altersvorsorge bei Frauen: selbstständiger Erwerb

Zu den Vorteilen der Selbstständigkeit gehört, dass man die Aufgaben in Haushalt und Familie flexibler organisieren kann. Gleichzeitig geht die Selbstständigkeit oftmals mit einem geringeren Lohn als bei Angestellten einher. Ist der Betrieb in Form einer Personengesellschaft, also in einer Einzelgesellschaft oder einer Kollektivgesellschaft organisiert, ist man ausserdem nicht automatisch ans BVG angeschlossen.

Lösungen für die Altersvorsorge bei Selbstständigkeit

Selbstständige in einer Einzelgesellschaft oder einer Kollektivgesellschaft können sich freiwillig in der 2. Säule BVG versichern – beispielsweise bei der Pensionskasse ihres Berufsverbands. Ist dies nicht möglich, bietet sich die Stiftung Auffangeinrichtung BVG an. Das ist aber oft die unattraktivste Option, weil nur die Minimalleistungen möglich sind und in vielen Fällen nicht der volle Lohn versichert werden kann. Alternativ dazu empfiehlt sich die Gründung einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH. In diesem Fall muss man sich ab einem Lohn von 22’050 Franken in der Regel einer Pensionskasse anschliessen.

Weiterhin sollten sich selbstständig erwerbende Frauen in jedem Fall auch für den Invaliditäts- und Todesfall versichern. Das gilt vor allem dann, wenn man Angehörige absichern möchte. Wer keine grossen finanziellen Reserven hat, braucht darüber hinaus zwingend eine Taggeld-Versicherung, um die Existenz zu sichern. Falls eine selbstständig erwerbstätige Person aus medizinischen Gründen nicht arbeiten kann, bezahlt diese Versicherung während einer gewissen Zeit den Lohnersatz.

Dritte Herausforderung der Altersvorsorge bei Frauen: Erwerbsausfall

Mutterschaft ist ein häufiger Grund für temporären Erwerbsausfall bei Frauen. Auch dieser hat drastische Auswirkungen auf die Vorsorgeleistungen. Denn anders als bei der Teilzeitarbeit kann man bei einem Erwerbsunterbruch weder in die 2. noch in die gebundene 3. Säule einzahlen. Wer nirgends angestellt ist und keiner selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgeht, bleibt zumindest bei der AHV beitragspflichtig. In welchem Ausmass ist unter anderem abhängig von der familiären Konstellation. Bezahlt ein Ehepartner bereits AHV-Beiträge, dann ist die nichterwerbstätige Person meist darüber mitversichert. Ansonsten muss wenigstens der AHV-Mindestbetrag von 514 Franken in die 1. Säule eingezahlt werden.

Rechenbeispiel: Auswirkungen von Mutterschaftspause und Teilzeitarbeit auf die Rente

Macht zum Beispiel eine 30-jährige Lehrerin eine sechsjährige Familienpause und arbeitet danach acht Jahre im 60-Prozent-Pensum, hat dies gravierende Auswirkungen auf ihre Rente. Im Vergleich zu einer durchgehenden 100-Prozent-Anstellung reduziert sich ihr Pensionskassenvermögen um rund 95’000 Franken, ihr Säule-3a-Guthaben um rund 80’000 Franken. Das heisst: Aufgrund von Erwerbspause und Teilzeitarbeit muss die Lehrerin nach der Pensionierung eine Reduktion ihres Bruttoeinkommens von 14 Prozent hinnehmen.

Lösungen für die Altersvorsorge bei Erwerbsausfall

1. Säule: Ein Auszug des individuellen AHV-Kontos der Ausgleichskasse gibt Auskunft über bestehende Beitragslücken. Diese kann man innerhalb von fünf Jahren nachträglich schliessen.

2. Säule: Zahlungen an die Pensionskasse kann man jederzeit nachträglich vornehmen und vom steuerbaren Einkommen abziehen, sofern man wieder arbeitet. Zu beachten ist, dass danach eine dreijährige Sperrfrist für Kapitalbezüge gilt. Deshalb sollte man dies spätestens drei Jahre vor Pensionierung erledigt haben.

3. Säule: Zahlungen an die Säule 3a können derzeit noch nicht rückwirkend getätigt werden. Allerdings akzeptierte das Parlament die Motion «Einkauf Säule 3a», welche dies ermöglichen soll. Wann diese Gesetzesänderung in Kraft tritt, ist jedoch unklar.

Grundsätzlich gilt: Selbst ein noch so geringes Pensum ermöglicht es, durch Einzahlungen in die Säule 3a wenigstens einen geringen Beitrag an die Altersvorsorge zu leisten. Erwerbstätige ohne Pensionskasse können genauso wie Selbstständigerwerbende bis zu 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens einzahlen.

Bei einem Nettoerwerbseinkommen von 15’000 Franken können also maximal 3’000 Franken pro Jahr in die Säule 3a eingezahlt werden. Falls der eigene Lohn dafür nicht ausreicht, kann möglicherweise ein besser verdienender Partner helfen. Ein eventuelles Erbe kann auch einen Beitrag zur Altersvorsorge leisten.

Vierte Herausforderung der Altersvorsorge bei Frauen: lange Lebenserwartung

Obwohl eine längere Lebenserwartung grundsätzlich ein Grund zur Freude ist, stellt dies die Altersvorsorge vor grosse Herausforderungen. Hinzu kommt, dass Frauen momentan bereits mit 64 Jahren in Rente gehen. Die Lebenserwartung einer 64 jährigen Frau liegt heute gemäss Statistik bei 87 Jahren – Tendenz steigend. Und schon jetzt werden einige Menschen deutlich älter.

Lebt ein Mensch in der Phase der Rentenbezüge noch 25 Jahre, stehen dieser Zeit nur rund 40 bis 45 Jahre gegenüber, in denen eingezahlt wurde. Mit anderen Worten: Vorsorgebeiträge aus rund vier Jahrzehnten Erwerbsarbeit müssten genügen, um fast drei Jahrzehnte davon leben zu können.

Es ist unrealistisch anzunehmen, dass man mit einfachem Sparen genügend Geld für die Altersvorsorge kumulieren kann. Ein Rechenbeispiel: In ihrer 40-jährigen Erwerbsphase müsste eine Frau ohne Unterbruch rund 38 Prozent vom Einkommen als Vorsorgekapital sparen, damit ihre Altersvorsorge gesichert ist. Doch kaum jemand erreicht eine derart hohe Sparrate.

Vorsorgen und anlegen für die Zukunft

Frauen, die im Ruhestand auf ein genügend grosses Finanzpolster zurückgreifen möchten, sollten zusätzlich auch in die private Vorsorge, also in die 3. Säule investieren – am besten frühzeitig, regelmässig und diszipliniert. Denn die Leistungen aus dem staatlich verordneten Sparen der Vorsorge in der 1. und 2. Säule genügen kaum, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechtzuerhalten.

Es lohnt sich, frühzeitig in die Säule 3a einzuzahlen. Dadurch profitiert man vom Zinseszins, welcher den Endbetrag erheblich steigert. Wer zum Beispiel 1’000 Franken spart und mit der Wertschriftenvorsorge eine Rendite von 3 Prozent pro Jahr erwirtschaftet, hat nach 30 Jahren 2’427 Franken in der Vorsorge. 527 Franken davon wurden dank dem Zinseszinseffekt erreicht – das entspricht beinahe 28 Prozent des Zuwachses.

Ebenfalls lohnend ist eine auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Anlagetätigkeit. Ein angemessener Umgang mit den Finanzen ermöglicht Frauen finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit in jeder Lebensphase.

Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen lohnt sich

Insbesondere verheiratete Frauen überlassen diese Themen gerne dem Ehemann. Sie sind sich oft zu wenig im Klaren darüber, welche Konsequenzen eine Familienpause oder Teilzeitarbeit für die eigene Altersvorsorge hat und schöpfen ihre Möglichkeiten deshalb nicht voll aus. Credit Suisse Studien zeigen, dass viele Frauen das Potenzial der 3. Säule nicht nutzen, auch wenn sie die finanziellen Möglichkeiten dazu hätten.

FAQ zum Thema Altersvorsorge bei Frauen

Wie stelle ich eine Vorsorgelücke fest?

Um Vorsorgelücken zu identifizieren, können Sie einen IK-Auszug bestellen.
Daraufhin können Sie die Höhe Ihrer Rente direkt mit dem Rentenrechner der Credit Suisse abschätzen.

Ich möchte meine Vorsorge planen, wie gehe ich vor?

Jede Vorsorgesituation ist anders. Deshalb ist es wichtig, sich an eine erfahrene Spezialistin oder einen erfahrenen Spezialisten zu wenden. Die Fachleute der Credit Suisse analysieren Ihre individuelle Ausgangslage und Lebensphase und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie Ihren Lebensstandard im Alter aufrechterhalten können. 

Welchen Einfluss hat meine Vorsorge auf die Steuern?

Beim Bezug des Vorsorgevermögens aus 2. und 3. Säule fällt eine Kapitalauszahlungssteuer an. Ihre Höhe variiert je nach Kanton und Höhe des Kapitals. Mit einer vorausschauenden Planung lässt sich unter Umständen viel Geld sparen. Alles Wichtige hierzu in diesem Artikel.

Bei Bezug des Vorsorgevermögens gilt: Je höher die Auszahlung während einer Steuerperiode, desto höher wird diese besteuert. Jedoch erfolgt die Versteuerung zu einem reduzierten Steuersatz und damit getrennt vom übrigen Einkommen. Doch auch hier gibt es kantonale Unterschiede. Lesen Sie mehr darüber in diesem Artikel.

Ich möchte für den Fall einer Urteilsunfähigkeit vorbereitet sein, wie gehe ich vor?

Hierzu gibt es zwei Instrumente: den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung. Der Vorsorgeauftrag reguliert Fragen im Bereich Personensorge, Vermögenssorge, Vertretung im Rechtsverkehr. Die Patientenverfügung regelt medizinische Belange. Weitere Anordnungen wie Organspende sind möglich. Beide sollten bei voller Handlungsfähigkeit erstellt werden. Alles Wichtige hierzu erfahren Sie in diesem Artikel