Finanzierung Ferienwohnung oder Ferienhaus: Das müssen Sie wissen
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Ferienhaus kaufen. Das müssen Sie beachten.

Ein Feriendomizil in den Bergen oder im Tessin – für viele Schweizerinnen und Schweizer ein langersehnter Traum. Die Finanzierung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses unterliegt anderen Konditionen als die eines Erstwohnsitzes.

Strengere Konditionen bei der Finanzierung eines Ferienhauses

Stellen Sie sich vor: Ein gemütliches Chalet mitten in der spektakulären Schweizer Bergwelt. Oder eine mediterrane Villa mit Blick auf den tiefblauen Lago di Lugano. Haben Sie ein Bild im Kopf? Gut. Und jetzt stellen Sie sich vor, dass dieses Haus Ihnen gehört. Dass Sie dort spontane Wochenenden und Ihre wohlverdienten Ferien verbringen. Dass Sie im Urlaub zu Hause sind.

Ein Traum, den viele Schweizerinnen und Schweizer hegen. Um den Traum vom Ferienhaus Wirklichkeit werden zu lassen, sind eine gute Planung und ein gesundes finanzielles Polster vonnöten. Denn beim Kauf eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung gelten strengere Finanzierungsregeln als beim Hauptwohnsitz.

Niedrigere Hypotheken für Ferienwohnungen in der Schweiz

Im Gegensatz zum Hauptwohnsitz tragen Banken bei Ferienimmobilien weniger zur Finanzierung bei. Während die Hypothek für den Hauptwohnsitz bis zu 80 Prozent betragen darf, sind es bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern gerade mal 50 bis 70 Prozent. Der Eigenkapitalanteil ist also mit 30 bis 50 Prozent deutlich höher. Sie müssen bis zur Hälfte des Kaufpreises selbst aufbringen.

Der Grund für die strengere Belehnung ist das grössere Ausfallrisiko für die Bank. Denn bei Geldknappheit wird das Ferienhaus als Erstes wieder veräussert, oftmals noch unter dem Anschaffungswert. Banken beachten zudem die gesamte Hypothekenlast. Wenn Sie bereits Wohneigentum mit einer Hypothek finanzieren, wird die Belastung durch die Ferienimmobilie zur bestehenden Belastung hinzugerechnet. Insgesamt dürfen die Kosten aller Hypotheken ein Drittel des Familieneinkommens nicht übersteigen.

Steuerliche Aspekte bei einem Ferienhauskauf

Genauso wie beim primär bewohnten Wohneigentum fallen auch Steuern für das Ferienhaus an. So muss auch hier der Eigenmietwert als Einkommen in der Steuererklärung aufgeführt werden. Dasselbe gilt für die Grundstückgewinnsteuer, wenn man die Ferienliegenschaft verkaufen will. Hier sollte man Vorsicht walten lassen: Wird die Immobilie nur kurz gehalten, wird ein Zuschlag zur Grundstückgewinnsteuer erhoben.

Volatiler Zweitwohnungsmarkt

Der Markt für Ferienwohnungen unterliegt grösseren Preisschwankungen als derjenige für Wohneigentum. Daher sollten Sie sich gut über diesen Markt informieren. Aktuell sind Ferienwohnungen besonders begehrt, in manchen Regionen kann gar von einem leergekauften Markt gesprochen werden.

Das Interesse an Wohneigentum in den Bergregionen ist dahingegen ein wenig zurückgegangen. Jedoch liegt die Nachfrage nach wie vor über dem langjährigen Durchschnitt der letzten Jahre. Grösste Nachfrager sind unter anderem besonders vermögende Haushalte, die Wohnungen in Top-Destinationen suchen. Denn diese haben eine geringere Zinssensitivität als Schwellenhaushalte.

Wer ein Haus kauft, sollte sich bezüglich der Marktschwankungen informieren und dabei berücksichtigen, wie lange sie oder er das Feriendomizil zu bewohnen gedenkt. Hier erfahren Sie mehr zum Immobilienmarkt der Schweiz.

Keine Vorsorgegelder zur Finanzierung eines Ferienhauses

Weitere Vorschriften erschweren die Finanzierung einer Ferienimmobilie. So sollten Sie sich beim Kauf bewusst sein, dass der Einsatz von Vorsorgegeldern für die Finanzierung einer Ferienwohnung in der Schweiz gesetzlich untersagt ist. Angesparte Gelder aus der Pensionskasse oder der privaten Vorsorge, der Säule 3a, stehen somit nicht als Eigenmittel zur Verfügung. Dieses muss sich allein aus «harten Eigenmitteln» wie Geldern von Sparkonten oder Wertschriftendepots zusammensetzen.

Der Bund will mit dieser Regelung verhindern, dass Käuferinnen und Käufer Vorsorgegelder für eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus riskieren. Denn der vermeintliche Luxus kann im Ernstfall zu finanziellen Engpässen im Alter führen. Eine Möglichkeit, Ihre harten Eigenmittel mit Vorsorgegeldern zu erhöhen, gibt es aber: Wenn Sie bereits über Wohneigentum verfügen, können Sie die Hypothek auf diese Liegenschaft auf bis zu 80 Prozent aufstocken. Das freiwerdende Kapital können Sie dann zur Finanzierung der zweiten Immobilie nutzen.

Andere Amortisationsvorschriften und höhere Zinsen bei Ferienhäusern

Auch beim Amortisieren eines Ferienhauses gelten strengere Richtlinien als beim primären Eigenheim. So muss die Hypothek für eine Ferienimmobilie innerhalb von 15 Jahren oder bis zum Erreichen des Rentenalters auf unter 50 Prozent abbezahlt werden. Beim ständigen Wohnsitz ist in diesem Zeitraum nur die Rückzahlung der zweiten Hypothek zwingend. Die Belehnung muss auf zwei Drittel reduziert werden.

Der Hypothekenzinssatz für Ferienhäuser kann zudem um einiges höher sein als der Zinssatz für den Hauptwohnsitz. Diese zusätzlichen Kosten müssen in die jährliche Kalkulation miteinbezogen werden. Jedoch ist der Wettbewerb im Hypothekengeschäft der Schweiz gross. Mit Geschick können Sie einen etwas tieferen Zins aushandeln, der wenig höher ist als beim ständigen Eigenheim.

Haben Sie Fragen zur Finanzierung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses?

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