Eigentumsform: Gesamteigentum, Miteigentum oder Alleineigentum
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Miteigentum, Alleineigentum oder Gesamteigentum – welche Eigentumsform passt zu mir?

In der Schweiz sind mehrere Eigentumsformen bekannt. Welche davon beim Kauf einer Immobilie infrage kommt, darüber entscheiden eigene Vorlieben und auch, ob man die Immobilie gemeinsam mit einer anderen Partei kauft. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, wie sich diese voneinander unterscheiden und welche zu Ihren Bedürfnissen passen.

Was ist eine Eigentumsform?

Die Eigentumsform definiert, wem ein Eigentum gehört und wer dazu bei einer Handänderung ins Grundbuch eingetragen wird. Das Gesetz kennt hierzu mehrere Formen von Eigentum für Haus und Wohnung. Um die passende Eigentumsform für sich zu finden, hilft der Blick auf die Unterschiede.

Was gibt es für Eigentumsformen?

In der Schweiz stehen folgende Eigentumsformen zur Auswahl: Alleineigentum, Miteigentum oder Gesamteigentum. Das Stockwerkeigentum ist keine vierte Variante, sondern eine Sonderform des Miteigentums. Alle drei Eigentumsformen geben an, zu welchen Anteilen eine Immobilie jemandem gehört.

Alleineigentum

Beim Alleineigentum gehört die Liegenschaft einer Person, welche auch die Eigenmittel für die Immobilie aufbringt. Zudem wird sie als Eigentümerin oder Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Sie kann frei über das Objekt verfügen und entscheiden, trägt aber auch alleine die Verantwortung mitsamt von finanziellen Verpflichtungen wie Steuern, Unterhalt oder Zinszahlungen.

Miteigentum

Beim Miteigentum teilen sich mehrere Personen eine Immobilie. Jeder Person gehört damit ein definierter Anteil dieser Immobilie. Das wird so im Grundbuch eingetragen. Miteigentümerinnen und Miteigentümer können über ihre Anteile frei verfügen, zum Beispiel ihren Teil verkaufen oder verpfänden. Sie tragen aber auch die jeweiligen Rechte und Pflichten wie auch die Kosten für ihren Anteil – sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wenn eine Person ihren Anteil verkaufen möchte, haben die anderen Miteigentümerinnen und Miteigentümer hier ein gesetzlich festgelegtes Vorkaufsrecht.

Gesamteigentum

Beim Gesamteigentum gehört die Liegenschaft mehreren Eigentümerinnen und Eigentümern und gilt als gemeinschaftliches Eigentum. Das übergeordnete Verhältnis legt allerdings fest, wie die interne Anteilsverteilung ausgestaltet ist. Dieses übergeordnete Verhältnis kann beispielsweise ein Ehevertrag oder eine Erbengemeinschaft sein. Entschieden werden kann nur gemeinsam. Rechte und Pflichten obliegen der Eigentümergemeinschaft. Bei allen Vorgängen rund um das Eigentum bedarf es der Zustimmung aller Berechtigten. Dies gilt auch für den Verkauf.

Welche Eigentumsform passt zu mir?

Je nach Bedürfnis macht eine Eigentumsform mehr oder weniger Sinn. Um zu entscheiden, welche Eigentumsform sich am besten für die eigene Situation eignet, lohnt sich immer ein Blick auf den Zivilstand. So eignet sich das Alleineigentum etwa für Konkubinatspaare, die ihre jeweils eigenen Besitzansprüche nicht aufteilen wollen. Diese Form macht auch dann Sinn, wenn die andere Partei nicht über die nötigen finanziellen Mittel für den Kauf der Immobilie verfügt oder bereits eine Immobilie besitzt.

Das Miteigentum ist die am meisten gewählte Eigentumsform und eignet sich für Konkubinats- als auch Ehepaare, da hier – im Gegensatz zum Gesamteigentum – Pensionskassengelder und Gelder aus der Säule 3a als Eigenkapital eingebracht werden dürfen. Ausserdem ist dies die gängigste Form für Ehepaare, die den Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung oder der Gütertrennung vereinbart haben.

Das Gesamteigentum eignet sich oft für Ehepaare, welche die Immobilie möglichst in der Familie halten wollen.

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