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BVG-Reform. Das soll sich ändern.

Nach der AHV-Reform ist vor der Reform des BVG. Am 17. März wurde der Reformvorschlag zur beruflichen Vorsorge an der Schlussabstimmung im Parlament angenommen. Eine Vorlage wird 2024 vors Volk kommen. Aber worum geht es und wie lauten die diversen Massnahmen? Ein Überblick.

Der aktuelle Stand der BVG-Reform

Schon seit einiger Zeit stehen die Renten der beruflichen Vorsorge unter starkem Druck. Das ist einerseits auf eine alternde Gesellschaft zurückzuführen, andererseits auf die Volatilität an den Finanzmärkten. Rentenreformen sind nicht zuletzt deshalb unabdingbar: Denn nur so kann eine nachhaltige Finanzierung der Altersvorsorge gewährleistet werden. Mit der Reform AHV 21 ist bereits ein erster Schritt in der Sanierung der Vorsorgewerke getan. Nun hat die Politik mit der BVG-Reform einen weiteren Schritt unternommen. Damit sollen die Renten gesichert, die Finanzierung gestärkt und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten – bei einem weiterhin gültigen Sparbeginn von 25 Jahren – verbessert werden. Letzteres betrifft insbesondere auch Frauen.

Der Reformvorschlag wurde nach mehreren hart umkämpften Runden im National- und Ständerat an der Schlussabstimmung im Parlament angenommen. Da bereits das Referendum zustande gekommen ist, wird die Vorlage voraussichtlich im Sommer/Herbst 2024 vors Volk kommen.

Folgende Massnahmen sieht die BVG-Reform vor

Senkung des Mindestumwandlungssatzes

Der Mindestumwandlungssatz im Obligatorium soll von 6,8 Prozent auf 6 Prozent gesenkt werden. Was das bedeutet, erklärt folgendes Beispiel: Beträgt das Pensionskassenkapital 200’000 Schweizer Franken, dann würden neu 12’000 statt wie bis anhin 13’600 Schweizer Franken pro Jahr an Rente ausgezahlt.

Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration

Für den tieferen Umwandlungssatz soll ein Teil der Übergangsgeneration nach Inkrafttreten der Reform in den ersten 15 Jahrgängen finanziell entschädigt werden. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Beträgt das Altersguthaben 220’500 Schweizer Franken oder weniger, dann gibt es ein Anrecht auf den vollen Zuschlag. Dieser beträgt in den ersten fünf Jahren 200 Schweizer Franken pro Monat. In den fünf Jahren danach sind es 150 Franken und in den letzten fünf Jahren noch 100 Franken pro Monat. Es handelt sich dabei um etwa ein Viertel der Versicherten in der Übergangsgeneration.
  • Liegt das Altersguthaben zwischen 220’500 und 441’000 Schweizer Franken, dann wird der Betrag degressiv gestaffelt ausbezahlt. Wie diese Regelung genau aussieht, ist aber noch offen. Von dieser Regelung dürfte knapp die Hälfte aller Versicherten betroffen sein.
  • Hat man mehr als 441’000 Schweizer Franken gespart, dann gibt es keine Kompensation dafür.

Vereinfachung der Altersgutschriften

Das Altersguthaben wird unter anderem aus den jährlich eingezahlten Altersgutschriften angespart. Diese betragen heute beispielsweise bei Männern und Frauen im Alter von 25 bis 34 Jahren 7 Prozent des koordinierten Lohnes und 10 Prozent bei den 35- bis 44-Jährigen.

Neu soll es im Alter von 25 bis 44 Jahren eine Altersgutschrift von 9 Prozent auf den BVG-pflichtigen Lohn geben. Ab 45 bis 65 Jahren würde die Altersgutschrift dann 14 Prozent betragen. Zum Vergleich: Aktuell gilt ab 55 Jahren für Frauen und Männer ein Prozentsatz von 18 Prozent. Gerade für ältere Arbeitskräfte werden die Altersgutschriften somit deutlich gesenkt. Diese Massnahme würde die Stellung von älteren Generationen auf dem Arbeitsmarkt deutlich stärken.

Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug

Die Schwelle für einen obligatorischen Anschluss an die berufliche Vorsorge soll von 22’050 auf 19’845 Schweizer Franken (Stand 2023) gesenkt werden. Damit würden laut Bund rund 70’000 Personen neu obligatorisch in der zweiten Säule versichert.

Mit dem Koordinationsabzug wird der Betrag bezeichnet, der vom Bruttolohn abgezogen wird. Er bestimmt den koordinierten Lohn und war bis anhin ein jährlich festgelegter, fixer Betrag von 25’725 Schweizer Franken (Stand 2023). Neu sollen bis zu einer Höhe von 88’200 Franken immer 80 Prozent des Lohnes versichert werden. Der minimale koordinierte Lohn erübrigt sich damit.

Beide Massnahmen haben zur Folge, dass sich die Vorsorge von Personen mit einem geringen Einkommen verbessert. Dazu gehören etwa Teilzeit- oder Mehrfachangestellte und insbesondere auch Frauen.

Private Vorsorge nimmt an Bedeutung zu

Ungeachtet aller politischen Massnahmen bleibt es äussert wichtig, das Altersguthaben auch selbst zu verbessern: Freiwillige Einzahlungen in die steuerbegünstigte Säule 3a sind beispielsweise eine bekannte Möglichkeit, selbstbestimmt für die eigene Vorsorge zu sparen und die eigene Zukunft selbst in die Hand zu nehmen. Dieses Vorgehen gewinnt zunehmend an Beliebtheit. So leisteten gemäss Daten des Bundesamts für Statistik 2019 rund 60 Prozent der Schweizer Erwerbstätigen entweder regelmässig oder unregelmässig Beiträge an die gebundene private Vorsorge. Die Folge: In den letzten Jahren verzeichnete der Säule-3a-Markt ein solides Wachstum.