Press Release

Verwaltungsrat veröffentlicht angepassten Dividendenantrag für die Generalversammlung 2020

Am 25. März 2020 veröffentlichte die Credit Suisse Group AG die Einladung zur diesjährigen Generalversammlung. Angesichts der COVID-19-Pandemie und als Reaktion auf ein Ersuchen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA (FINMA) gab der Verwaltungsrat den Aktionärinnen und Aktionären heute eine Anpassung des Dividendenantrags bekannt.

Als Reaktion auf ein Ersuchen der FINMA reicht der Verwaltungsrat einen überarbeiteten Dividendenantrag für die diesjährige Generalversammlung ein. Am 25. März 2020 war ursprünglich eine Gesamtdividende von CHF 0.2776 brutto pro Aktie, ein Gesamtbetrag von CHF 678 Mio.[i], angekündigt worden. Stattdessen beantragt der Verwaltungsrat nun eine Barausschüttung von CHF 0.1388 brutto pro Aktie, zahlbar je hälftig aus Bilanzgewinn[ii] und Kapitaleinlagereserven[iii]. Der Verwaltungsrat beabsichtigt, im Herbst 2020 eine zweite Barausschüttung von CHF 0.1388 brutto pro Aktie zu beantragen, die dann einer ausserordentlichen Generalversammlung zur Genehmigung unterbreitet würde, entsprechende Markt- und Wirtschaftsbedingungen vorausgesetzt.

Der Verwaltungsrat ist zwar nach wie vor der Ansicht, dass die Finanzstärke der Credit Suisse den unseren Aktionärinnen und Aktionären ursprünglich unterbreiteten Dividendenantrag weiterhin hätte tragen können. Angesichts der Herausforderungen der COVID-19-Pandemie erachten wir die Reaktion auf das Ersuchen der FINMA – in Übereinstimmung mit den ähnlichen Entscheidungen unserer Mitbewerber – dennoch als einen umsichtigen und verantwortungsbewussten Schritt zum Kapitalschutz, der eine umfassendere Auswertung des Ausmasses der wirtschaftlichen Folgen dieser Krise im weiteren Jahresverlauf ermöglichen wird. Vorbehaltlich der aus dieser Auswertung resultierenden Bestätigung und der anschliessenden Genehmigung durch unsere Aktionärinnen und Aktionäre würde die daraus resultierende gesamte Dividende im Jahr 2020 im Einklang mit unserer Absicht stehen, die Dividende jährlich um mindestens 5 % zu erhöhen.

Zur Umsetzung dieser Aktualisierung hat der Verwaltungsrat zudem seine Anträge zum dividendenbezogenen Traktandum für die Generalversammlung am 30. April 2020 wie folgt angepasst:

Alle anderen Anträge des Verwaltungsrats bleiben unverändert.

Aktionärinnen und Aktionäre, die bereits Weisungen erteilt haben und diese nicht ändern möchten, brauchen nichts weiter zu unternehmen. Die jeweiligen dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter erteilten Weisungen sind auch für den angepassten Dividendenantrag gültig. Aktionärinnen und Aktionäre, die dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter bereits Weisungen erteilt haben, können ihre Weisungen ändern, indem sie bis am 21. April 2020 ein neues Formular bzw. neue Zugangsdaten für das Aktionärsportal via Aktienregister der Credit Suisse Group AG beantragen. Allfällige Änderungen der dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter erteilten Weisungen müssen bis Montag, 27. April 2020, erfolgen.

Eine aktualisierte Einladung zur Generalversammlung mit dem angepassten Dividendenantrag sowie weitere Informationen stehen unter www.credit-suisse.com/agm zur Verfügung.

Geschäftsverlauf

Die Credit Suisse wird die Ergebnisse für das erste Quartal 2020 voraussichtlich am 23. April 2020 bekannt geben.

In der Zwischenzeit bestätigen wir die Zusammenfassung in unserem Zwischenbericht zum Geschäftsverlauf vom 19. März 2020 zusammen mit den weiteren Anmerkungen zum aktuellen Geschäftsumfeld und Ausblick in unserem Geschäftsbericht vom 25. März 2020.