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Eidgenössisches Finanzdepartement veröffentlicht Konsultationspapier

Das Eidgenössische Finanzdepartement veröffentlichte seinen Vorschlag für eine Anpassung der Schweizer Too-big-to-fail- (TBTF-) Bestimmungen zur Vernehmlassung, einschliesslich der neuen Anforderungen an die Verlustabsorptionsfähigkeit (Total Loss Absorbing Capacity, TLAC). Diese detaillierten Anforderungen greifen bestimmte Vorschläge der Anpassung der TBTF-Bestimmungen auf, die am 21. Oktober 2015 vom Bundesrat angekündigt wurden, und schaffen zusätzliche Klarheit in Bezug auf die geplanten Änderungen der Bestimmungen.

Die Credit Suisse begrüsst die Vorschläge zum Bestandsschutz für bestehende Kapitalinstrumente. Darüber hinaus nehmen wir die von der Kommission Brunetti empfohlenen Änderungen an den Schweizer TBTF-Bestimmungen und die Formalisierung der TLAC-Anforderungen zur Implementierung des TLAC-Standards des Financial Stability Board zur Kenntnis. Während der Vernehmlassungsfrist wird die Credit Suisse die Vorschläge im Vergleich mit diesen Standards evaluieren und auf zusätzliche Punkte im Konsultationspapier eingehen, die für den Schweizer Markt Herausforderungen darstellen könnten, um tragfähige und robuste TBTF-/TLAC-Anforderungen zu erzielen. Wir werden die Umsetzung unserer Finanzierungsstrategie unseren bisherigen Ankündigungen entsprechend weiterverfolgen.