Ablösung der IBOR-Referenzsätze
Was ist IBOR?
Interbank Offered Rates (IBORs), zu denen auch der bekannte London Interbank Offered Rate (LIBOR) gehört, sind allgemein akzeptierte Referenzzinssätze. Sie werden zur Berechnung der Kosten kurzfristiger unbesicherter Fremdmittelaufnahmen im grossen Stil durch weltweit tätige Grossbanken herangezogen. Eine definierte Gruppe von Banken stellt auf täglicher Basis Zinssätze für eine Reihe von Währungen und Laufzeiten zur Verfügung, deren Durchschnittswert berechnet und veröffentlicht wird.
In der Vergangenheit haben IBORs an Bedeutung gewonnen. Laut Schätzungen werden sie als Referenzzinssatz für mehr als USD 350 Billionen an Finanzprodukten genutzt, darunter Anleihen, Derivate, Hypotheken und andere Kredite. IBORs werden von Finanzinstituten, Unternehmen und Regierungen verwendet. IBORs dienen nicht nur als Referenz bei Finanzkontrakten, sondern häufig auch als Grundlage für Bewertungen.
Was ist die IBOR-Umstellung?
Im Jahr 2013 beauftragte die G20 (Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer) das Financial Stability Board (FSB; eine internationale Organisation, die das globale Finanzsystem überwacht) mit der Durchführung einer grundlegenden Überprüfung der wichtigsten Referenzzinssätze. Daraus ergab sich die Erkenntnis, dass auch nach Reformen zur Stärkung der zugrundeliegenden Verfahren gewisse Risiken in Bezug auf Stabilität und Zuverlässigkeit der IBORs nicht vollständig beseitigt werden können. Insbesondere führte ein struktureller Wandel betreffend die Geschäftsfinanzierung von Grossbanken in denjenigen Märkten, die den IBORs zugrunde liegen, zu rückläufigen Transaktionsvolumina.
2017 teilte die Financial Conduct Authority (FCA; die britische Finanzmarktaufsicht, die den LIBOR reguliert) mit, dass sie die Banken nach dem 31. Dezember 2021 nicht mehr zu LIBOR-Meldungen verpflichten werde. Diese löste aus was heute unter der IBOR Transition wird: einen mehrjährigen Prozess die (L)IBOR Referenzsätze abzulösen und die Verweis auf diese in neuen und Bestandstransaktionen.
Im Gegensatz zu EUR LIBOR wird nicht erwartet, dass die Publikation des EURIBOR in naher Zukunft eingestellt wird.
Was ersetzt den IBOR?
Der erste Schritt in Richtung IBOR-Übergang war die Bestimmung von alternativen Referenzsätzen (Alternative Reference Rates, ARRs), die IBORs ersetzen sollen. Branchenorganisationen, bestehend aus öffentlichen und privaten Vertretern des Sektors verschiedener Jurisdiktionen, haben sich auf Nachfolgezinssätze geeinigt. Im Rahmen der laufenden Konsultationen werden zudem neue Normen und Übergangsansätze erarbeitet. Diese löste aus was heute unter der IBOR Transition wird: einen mehrjährigen Prozess die (L)IBOR Referenzsätze abzulösen und die Verweis auf diese in neuen und Bestandstransaktionen. Im Gegensatz zu EUR LIBOR wird nicht erwartet, dass die Publikation des EURIBOR in naher Zukunft eingestellt wird.
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Was ist über die ARRs in den wichtigsten Märkten bekannt?
Obwohl alternative Referenzzinssätze für verschiedene Währungen definiert wurden (einschliesslich GBP, USD, EUR, CHF und JPY), gibt es bezüglich Entwicklung und Marktakzeptanz in den einzelnen Märkten Unterschiede. Beispielsweise werden SARON (der ARR für CHF) und SONIA (der ARR für GBP) schon seit mehr als einem Jahrzehnt publiziert, während €STR (der ARR für EUR) erst seit Oktober 2019 veröffentlicht wird. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über den aktuellen Stand in den wichtigsten Jurisdiktionen.
Jurisdiktion Vereinigte Staaten von Amerika EU Schweiz Vereinigtes Königreich Japan Bisheriger Referenzsatz USD LIBOR EURIBOR, EONIA, Euro LIBOR CHF-LIBOR GBP-LIBOR JPY-LIBOR, JPY-TIBOR, EUROYEN-TIBOR Empfohlener Nachfolgezins-satz SOFR
Secured Overnight Financing Rate€STR
Euro Short Term RateSARON
Swiss Average Rate OvernightÜberarbeiteter SONIA
Sterling Overnight Index AverageTONA
Tokyo Overnight Average RateAdministrator Federal Reserve Bank of New York
Europäische Zentralbank
SIX Swiss Exchange
Bank of England
Bank of Japan Zugrunde liegender Markt US-Treasury Repo-Markt; transaktions-basiert Unbesicherte Overnight-Fest-zinseinlagen-transaktionen über EUR 1 Mio; transaktionsbasiert
CHF-Repo-Markt; basiert auf Transaktionen und verbindlichen Preisstellungen
Unbesicherte Overnight-Einlagentrans-aktionen in Pfund Sterling; transaktionsbasiert
Unbesicherter Tagesgeldmarkt; transaktionsbasiert Arbeitsgruppen der Branche Alternative Reference Rates Committee (ARRC)
Arbeitsgruppe zu risikofreien Euro-Zinssätzen
(EURO RFR WG)
Nationale Arbeitsgruppe für Referenzzinssätze in Franken
(SNB NWG)
Arbeitsgruppe zu risikofreien Pfund-Sterling-Zinssätzen
(UK RFR WG)
Study Group zu risikofreien Zinssätzen Erstveröffentlichung ARR 3 April 2018
2 Oktober 2019
2009 1997; überarbeitet per 23. April 2018
1992 Besichert vs. unbesichert Besichert Unbesichert Besichert Unbesichert Unbesichert Zeitpunkt der Veröffentlichung Veröffentlicht um 8.00 Uhr Eastern Time am folgenden Geschäftstag
Veröffentlicht um 9.00 Uhr MEZ am folgenden Geschäftstag
Veröffentlicht täglich alle 10 Minuten ab 8.30 Uhr, mit Fixings um 12.00 Uhr, 16.00 Uhr und 18.00 Uhr
Veröffentlicht um 9.00 Uhr MEZ am folgenden Geschäftstag
Veröffentlicht um 10.00 Uhr am folgenden Geschäftstag -
Was sind die Hauptunterschiede zwischen IBORs und ARRs?
Alternative Referenzzinssätze unterscheiden sich in mehrfacher Hinsicht von IBORs. IBORs sind Zinssätze für unbesicherte Interbankenkredite mit verschiedenen Laufzeiten. Es handelt sich um vorwärtsgerichtete Termin-Referenzzinssätze, in die unbesicherte Bankkreditrisiken eingebettet sind. ARRs sind im Gegensatz dazu Overnight-Zinssätze, die wenig bis gar kein Kreditrisko beinhalten. Zudem sind die Märkte, die den ARRs zugrunde liegen, deutlich aktiver als die Märkte, die die Grundlage der IBORs bilden. Während sich IBORs wesentlich auf Experteneinschätzungen stützen, basieren ARRs auf Transaktionen.
Referenzsatz IBORs ARRs Laufzeiten Publiziert für verschiedene Laufzeiten. Die LIBOR-Laufzeiten sind: Overnight, 1 Woche, 1 Monat, 2 Monate, 3 Monate, 6 Monate und 12 Monate
Overnight Vergleich besichert und unbesichert Unbesichert Besichert: SOFR und SARON;
Unbesichert: €STR, SONIA und TONAKreditrisiko Einbezug eines laufzeitbezogenen Credit Spread der Banken
Praktisch kein Kreditrisiko Zinsberechnungsmethode Gestützt mehrheitlich auf das Urteil von Sachverständigen; dies aufgrund des geringen Volumens der zugrunde liegenden Märkte
Transaktionsbasiert mit erheblichen Volumen in den zugrunde liegenden Märkten -
Wie werden Zinsen für ARR-referenzierende Transaktionen berechnet?
Das Fehlen von Termin-Referenzsätzen für ARR über verschiedene Laufzeiten hat signifikante Auswirkungen auf die Charakteristika der ARR-indexierten Transaktionen verglichen mit solchen mit IBOR-Referenz. So basiert bei typischen Krediten oder Derivaten mit IBOR-Referenz die Zinszahlung auf dem zu Beginn der jeweiligen Zinsperiode festgesetzten IBOR-Satz. Im Gegensatz hierzu stehen die täglichen ARR-Zinssätze. Für diese könenn die Zinsen auf verschiedene Art und Weise berechnet werden. Hier einige Beispiele:
- «Compounding in arrears»: Zinsen werden auf Basis der über den Berechnungsintervall aufgezinsten täglichen ARR-Zinssätze festgelegt. Die Aufzinsung erfolgt durch die tägliche Anwendung des aktuellen Satzes sowohl auf den ursprünglichen Betrag als auch auf den rechnerischen Marchzins der Periode. Nachdem der Zinssatz zurückblickend festgelegt wird ist der fällige Zins erst zum Ende der Zinsperiode bekannt.
- «Simple interest in arrears»: Zinsen werden auf Basis des durchschnittlichen ARR-Zinssatzes des Berechnungsintervalls (oder eines anderen relevanten Intervalls) berechnet. Diese Zinsberechnung wird als «einfach» (oder «simple» im Englischen) bezeichnet, da Marchzinsen nicht berücksichtigt werden. Nachdem der Zinssatz zurückblickend festgelegt wird ist der fällige Zins erst zum oder gegen Ende der Zinsperiode bekannt.
- «Compounding oder simple interest in advance»: Die Zinsberechnung erfolgt ebenfalls “compounded» oder «simple», allerdings anders als in den beiden «in arrears» Varianten nicht zurückblickend, sondern der eigentlichen Zinsperiod vorgelagert, z.B. auf Basis des vorrangegangenen Beobachtungsintervalls. Wenn der Zinssatz vorrauschschauend berechnet wird ist er bereits zum Anfang der Berechnungsperiode bekannt (und nicht erst zum Ende). Dies ist analog zu der Verfügbarkeit von IBOR-basierten Zinssätzen.
- «Forward looking term rate»: In verschiedenen Jurisdiktionen werden vorrauschauende Zinssätze entwickelt. Diese würden von den ARR-Derivatemärkten abgeleitet. Analog der IBOR Zinssätze wären diese Zinssätze vorrauschschauend in dem sie sich auf zukünftige Berechnungsperioden beziehen, zum Bespiel 1 Monat, 3 Monate und 6 Monate in der Zukunft. Entsprechend wären, analog der IBORs, die Zinsbeträge schon zu Beginne der Berechnungsperiode bekannt. Zum heutigen Zeitpunkt ist noch unklar für welche Märkte solche Zinssätze bestehen werden und wie breit die Nutzung wäre. Hierauf wird in folgenden Abschnitten eingegangen.
Für die Berechnungsmethoden mit Ausnahme der vorrausschauenden Zinssätze können weitere Modifikatoren zur Anwendung kommen wie:
- «Lookback»: hierunter wird verstanden, dass für jeden Tag der Berechnungsperiode nicht der entsprechende ARR-Zinssatz desselbigen Tages genutzt wird, sondern jener einer bestimmten Zahl Tage vorher. Der Hintergrund zum Nutzen eines «Lookback» ist, dass hiermit der fällige Zins einige Tage vor Ablauf der Zinsperiode bekannt ist.
- «Lockout»: hierunter wird die Fixierung des ARR-Zinssatzes für eine Dauer am Ende der Berechnungsperiode verstanden («lockout period»). Der Sinn eines «lockout», analog des «lookback», ist sicherzustellen, dass der fällige Zins bereits einige Tage vor Ablauf der Zinsperiode bekannt ist.
Diese Darstellung stellt nur eine grobe Zusammenfassung einiger Elemente der Zinsberechnungsmethodiken dar und ist beileibe nicht abschliessen. Die vollständige Berechnungsmethodik ist Teil der vertraglichen Konventionen.
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Wie sind Transitionen mit IBOR-Referenz von der IBOR-Umstellung betroffen?
Die Mechanik der zum Zeitpunkt der Einstellung des relevanten Referenzsatzes (bzw. der Deklaration der «non-representativeness» jenes) offenen Transaktionen wird über die «Fallback Provisions» abgedeckt, also über die vertraglichen Klauseln die das Vorgehen bzw. den Ersatzreferenzsatz im Fall der Einstellung (bzw. «non-representativeness») beschreiben. «Fallback Provisions» variieren zwischen Verträgen, und in einigen Fällen enthalten Verträge keine entsprechenden Klauseln. Die verschiedenen an der IBOR-Umstellung beteiligten Industriegremien haben standardisierte «Fallback Provisions» für einen reibungslose Umstellung von IBOR zu ARR entwickelt. Ein Beispiel ist das von der ISDA publizierte «ISDA IBOR Fallbacks Supplement» bzw. «Protocol», welches weiter unten beschrieben wird.
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Was sind die wesentlichen regulatorischen und Industriemeilensteine in den verschiedenen Jurisdiktionen?
Global
Zeitplan für die Einstellung
Die Zeitplanung der LIBOR Einstellung rückt in den Fokus. Im Dezember 2020 lancierte die IBA, der Administrator der LIBORs, eine Konsultation zur Beendigung der Publikation in folgendem Zeitrahmen:
- 31. Dezember 2021: Einstellung aller GBP, EUR, CHF und JPY LIBORs sowie des 2-Wochen und 2-Monates USD LIBORs nach letztmaliger Veröffentlichung am 31. Dezember 2021
- 30. Juni 2023: Einstellung der Overnight und 1-, 3-, 6- und 12-Monats USD LIBORs nach letztmaliger Veröffentlichung am 30. Juni 2023.
ISDA Fallbacks
Der grösste Teil der bilateralen Derivatekontrakte mit IBOR-Referenz basieren auf ISDA Vertragsdokumenten, und ISDA hat Schritte eingeleitet eine geordnete Umstellung dieser Verträge sicherzustellen. Hierzu zählen insbesondere die «Fallback Provisions» für diese Verträge.
- Hintergrund: die ursprünglichen «Fallback Provisions» für einige IBORs in den 2006 ISDA Definitions sehen für den Fall der Nichtverfügbarkeit eines IBORs vor, das der «Calculation Agent» einen Ersatzzinssatz mittels einer Umfrage unter aussagekräftigen Marktteilnehmern («Dealer Poll») ermittelt; schlägt dieser fehl sind keine weiteren Mechanismen vorgesehen. Es ist nicht klar wie dieser Mechanismus im Fall einer permanenten Einstellung der Publikation des Referenzsatzes genutzt würde. Daher hat ISDA neue robuste «Fallback Provisions» entwickelt
- «Supplement und «Protocol»: Im Oktober 2020 lancierte ISDA das IBOR Fallbacks Supplement (das «Supplement») sowie das ISDA 2020 IBRO Fallbacks Protocol (das «Protocol»). Das «Supplement» ergänzt die 2006 ISDA Definitions um die neuen Fallback Provisions (weiter unten ausgeführt), welche am 25. Januar 2021 in Kraft getreten sind. Mit dieser Ergänzung fallen alle nach dem 25. Januar 2021 eingegangenen Derivatetransaktionen, welche die 2006 ISDA Definitions enthalten, auch automatisch die neuen «Fallback Provisions» (unabhängig davon, ob die Vertragsparteien dem ISDA Protocol beigetreten sind). Das «Protocol» ermöglicht Marktteilnehmern die «Fallback Provisions» in Altverträge zu übernehmen. Hiermit werden die «Fallback Provisions» in alle zum 25. Januar 2021 ausstehende Altverträge zwischen Parteien übernommen, wenn beide Seiten dem «Protocol» beitreten.
- Fallback-Klauseln («Terms»): grob gesagt stipulieren die Fallback Provisions im Supplement und im Protocol, dass im Fall einer Einstellung des IBORs (oder, im Fall des LIBORs, auch die Einstufung als «non-representative» erfolgt) die Referenzrate für den jeweiligen ARR und einer auf den vorgesehenen Berechungsintervall angepassten «compounding in arrears» Methodik ersetzt wird und um einen Spread, welche auf historischen Zeitreihen kalibriert wurde, ergänzt wird.
- Credit Suisse und das ISDA Protocol: die wesentlichen Rechtseinheiten der Credit Suisse sind dem ISDA Protocol beigetreten. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Credit Suisse Ansprechpartner in Kontakt wenn Sie Fragen zum ISDA Protocol haben oder ob eine spezifische Credit Suisse Rechtseinheit dem Protocol beigetreten ist.
Dies stellt keine umfassende und vollständige Zusammenfassung des Supplements und Protocols da. Bitte überprüfen Sie die anwendbaren Dokumente detailliert und, soweit notwendig, ziehen Sie Fachpersonen hinzu, sollten Sie weitergehende Fragen zu den Klauseln haben.
Vereinigte Staaten von Amerika
Regulatorische und Arbeitsgruppenmeilensteine
- Trotz der wahrscheinlichen Publikation einiger USD LIBORs bis 30. Juni 2023 habe US Aufsichtsbehörden Banken angehalten von neuen USD LIBOR Transaktionen sobald wie möglich abzusehen und spätestens ab 31. Dezember 2021, von wenigen Ausnahmetatbeständen abgesehen, keine neuen Transaktionen mehr einzugehen. Die weitere Publikation der USD LIBORs zwischen Ende 2021 und dem Ende des 2. Quartals 2023 dient der geordneten Umstellung der Altverträge und ist nicht für neue Transaktionen vorgesehen
- Das ARRC hat Empfehlungen für die Umstellung von LIBOR herausgegebenen, welche hier verfügbar sind. Diese sehen spezifische Daten nach Produkt vor für
a) die Ergänzung um «hardwired Fallback Provisions»
b) Technische und operative Bereitschaft von Drittanbietern
c) Einstellen der Nutzung der USD LIBORs in neuen Transaktionen
d) Identifikation der vorgesehenen Ersatzreferenzzinssätze durch die entsprechende Vertragspartei
Diese Daten sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:
Produkt
Hardwired Fallbacks ab
Technische Bereitschaft Drittanbieter
Stopp der Nutzung des USD LIBORs in neuen Verträgen
Stopp der Nutzung des USD LIBORs in neuen Verträgen
Floating Rate Notes 30.06.2020
30.06.2020
31.12.2020
6 Monate vor der Fixierung nach der Einstellung des LIBOR
Geschäftskredite und -hypotheken
Konsortialkredite: 30.09.2020
Bilaterale Kredite: 31.10.2020
30.09.2020
30.06.2021
6 Monate vor der Fixierung nach der Einstellung des LIBOR
Privatkredite
Studentenkredite
Hypotheken:
30.06.2020
Studentenkredite: 30.09.2020
Hypotheken:
30.06.2020
Hypotheken
9/30/2020
Entsprechend der anwendbaren Konsumentenschutzrichtlinien
Verbriefungen
30.06.2020
31.12.2020
CLOs:
30.09.2021
Andere:
30.06.2021
6 Monate vor der Fixierung nach der Einstellung des LIBOR
Derivate
Nicht später als 3 bis 4 Monate nach der Publikation der ISDA Ergänungen
Dealer werden angehalten einen liquiden Markt für SOFR Derivate für Kunden zu schaffen
30.06.2021
Vorrausschauende Zinssätze («Term Rates»): das ARRC treibt die entsprechende Entwicklung eines auf SOFR basierenden Term-Zinssatzes voran; es ist momentan noch unklar, ob ein solcher Zinssatz verfügbar sein wird oder wie breit die Nutzung im Falle eine Publikation wäre.
Grossbritannien
Regulatorische und Arbeitsgruppenmeilensteine
- Die FCA und die Englische Nationalbank haben drei Ziele für den GBP Kreditmarkt abgesegnet:
– Ab Q3/2020 sollen Kreditinstitute in der Lage sein ihren Kunden Alternativen zu LIBOR-basierten Produkten anzubieten
– Ende des 1. Quartals 2021 soll die Vergabe neuer auf GBP LIBOR basierender Kredit mit Laufzeit bis nach 2021 eingestellt werden
– Nach Ende des 3. Quartals 2020 sollen neue (oder verlängerte) auf GBP LIBOR referenzierende Kredit klare vertragliche Absprachen vorsehen, die eine Umstellung vor Ende 2021 ermöglichen. - Die UK RFR WG hat weitere detaillierte Meilensteine publiziert die hier verfügbar sind.
Vorrausschauende Zinssätze («Term Rates»): verschiedene Administratoren von Referenzzinssätzen haben bereits mit der Publikationen von Term Rates begonnen; die Akzeptanz und Nutzung dieser in der Zukunft ist noch nicht klar.
Schweiz
Regulatorische und Arbeitsgruppenmeilensteine
FINMA hat mit dem Rundschreiben 10/2020 den beaufsichtigten Instituten Vorgaben zur LIBOR Umstellung gemacht; diese sind bezogen auf jene LIBORs welche auf Ende 2021 eingestellte werden sollen (vgl. die Zeitplanung weiter oben):
- Bis 25. Januar 2021: Beitritt zum ISDA Protocol (vgl. Rundschreiben 08/2010)
- Bis 31. Januar 2021:
– keine neuen «tough legacy» Verträge, speziell in CHF und EUR LIBOR, und wo möglich nicht in USD, GBP und JPY LIBOR
– Bereitschaft zur Vergabe von Krediten auf ARR-Basis (oder mit fixen Zinssätzen) - Bis 31. März 2021: Pläne für die Reduktion der «tough legacy» Verträge und Empfehlung mindestens einen Erstkontakt hergestellt zu haben
- Bis 30. Juni 2021:
– Einführung der notwendigen Prozess- und Systemanpassungen für die Umstellung auf ARRs und die Anwendung von Ersatzzinssätzen
– Massnahmen zum Management der Risiken aus den verbleibenden «tough legacy» Verträgen
– Neue Verträge generell auf ARRs - Bis 31. Dezember 2021
– Volle Bereitschaft für den Betrieb ohne Abhängigkeit von LIBOR
– Alle neuen Verträge auf ARR-Basis
Vorrausschauende Zinssätze («Term Rates»): es besteht keine Erwartung, dass Term Rates basierend auf SARON entwickelt werden; die SNB NWG verfolgt diese nicht weiter.
Euro-Zone
Regulatorische und Arbeitsgruppenmeilensteine
- Im Gegensatz zu den LIBORs bestehen keine Pläne die Publikation des EURIBOR in absehbarer Zukunft einzustellen.
- In Q1/2021 veröffentlichte das European Money Markets Institute («EMMI») vier nicht-materielle Anpassungen in der Berechnungsmethodik des EURIBOR; weiterführende Information ist hier verfügbar
- EMMI hat kommuniziert, dass die der Euro Overnight Index Average («EONIA») Ende 2021 eingestellt wird
Vorrausschauende Zinssätze («Term Rates»): die Euro RFR WG arbeitet an Term Rates auf Basis des ESTR; es ist unklar, ob bzw. wann diese verfügbar würden.
Asien
Japan
Das Cross-Industry Committee on Japanese Yen Interest Rate Benchmarks hat eine zweite öffentliche Konsultation zur Anwendung von Fallbacks und zur Spread Methodik für TIBOR als Ersatzreferenzzinssatz veröffentlicht.
Des Weiteren wurde die folgende Planung für die Einstellung des LIBORs und mit Massnahmen erstellt:
- Kredite: Bereitschaft und Systemanpassung für ARR Compounding bis Ende Q1/2021
- Kredite: Einstellen der Kreditvergabe mit LIBOR Referenz ab Q2/2021
- Kredite: Wesentliche Reduktion der LIBOR-referenzierenden Kreditbestände bis Q3/2021
- Bonds: Bereitschaft und Systemanpassung für ARR Compounding bis Ende Q1/2021
- Bonds: Einstellen der Ausgabe neuer Bonds mit LIBOR Referenz ab Q2/2021
- Bonds: Wesentliche Reduktion der LIBOR-referenzierenden Bonds bis Q3/2021
Details finden Sie unter diesem Link.
Vorrausschauende Zinssätze («Term Rates»): die Tokyo Term Risk Free Rate («TORF»), basierend auf TONA, wird aktuell entwickelt und soll ab Mitte 2021 verfügbar sein. Es ist noch unklar wie breit die Nutzung ausfallen wird.
Hong Kong
Die HKMA hat in Abstimmung mit der Treasury Markets Association (TMA) die folgenden Meilensteine für beaufsichtigte Institute (Authorized Institutions, «AIs») festgelegt:
- Ab 1. Januar 2021 sollen AIs ARR-referenzierende Produkte anbieten können
- Ab 1. Januar 2021 sollen alle neuen LIBOR Verträge mit Laufzeit bis nach Ende 2021 ausreichende Fallback Provisions enthalten
- Bis 30. Juni 2021 sollen AIs die Nutzung von LIBOR im Neugeschäft einstellen, wenn die Vertragslaufzeit über 2021 hinaus geht
Singapur
Die Association of Banks in Singapore («ABS”) und das Steering Committee of SOR transition to SORA (“SC-STS”) haben die folgenden Meilensteine für die Umstellung SOR auf SORA festgelegt:
- Bis Ende April 2021 soll die Nutzung von SOR in neuen Transaktionen und der Ausgabe neuer Wertschriften eingestellt werden
- Um dies zu ermöglichen sollen alle Domestic Systematically Important Banks (D-SIBs) ab Ende Februar 2021 bereit sein Kunden Produkte auf SORA-Basis anzubieten; alle non-D-SIBs sollen dies ab Ende April 2021 können.
- Bis Ende September 2021 sollen alle Banken das Volumen an SOR-Derivaten (einschliesslich solcher gegen Clearing-Häuser) substantiell verringern. Bezogen auf das gegenüber der MAS in der Mai 2020 Umfrage offengelegte Volumen sollen die offenen Derivate reduziert werden auf
– 90% bis Ende 2020
– 70% bis Ende Q1/2021
– 50% bis Ende Q2/2021
– 20% bis Ende Q3/2021
Weiterführende Links:
SOR zu SORA Ankündigungen SC - STS Transition Roadmap Wesentliche ABS-SFEMC und SC-STS Publikationen ABS Events: Industrieseminare und Workshops zur Umstellung von SOR auf SORA - 31. Dezember 2021: Einstellung aller GBP, EUR, CHF und JPY LIBORs sowie des 2-Wochen und 2-Monates USD LIBORs nach letztmaliger Veröffentlichung am 31. Dezember 2021
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Welche Gremien sind federführend bei der Steuerung des Übergangs?
An den globalen Finanzmärkten ist mittlerweile ein tiefgreifender Transformationsprozess weit vorangeschritten, denn die Aufsichtsbehörden weltweit schreiben vor, dass der Markt bis Ende 2021 seine Abhängigkeit von den IBORs zu beenden hat. In Anbetracht des Umfangs und der Bedeutung der IBORs im Hinblick auf fast alle Märkte und Produkte fördern Aufsichtsinstanzen und Branchenorganisationen einen schrittweisen Übergang (einschliesslich der Umwandlung von Altkontrakten) anstelle einer einmaligen Umstellung von einem Tag auf den anderen.
Die Bewältigung dieser Aufgabe erfordert die Beteiligung und die Koordination zahlreicher unterschiedlicher Markt- und Branchenakteure, darunter: Branchenverbände, Handelsverbände, Finanzinstitute und Aufsichtsbehörden.
Branchenverbände: Verschiedene nationale Branchengruppen (einschliesslich der SNB NWG, des ARRC und der Euro-RFR WG) wurden gegründet, um den Übergang zu definieren und zu führen. Diese Gruppen und ihre Teilnehmer, darunter auch in vielen Fällen die Credit Suisse, haben bereits zahlreiche Arbeitsschritte vollzogen, darunter:
- Die Veröffentlichung von empfohlenen Produktleitlinien und Bausteinen, einschliesslich Fallback-Regelungen.
- Festlegung von Fristen und Meilensteinen für den Übergang (z. B. der Termin, an dem zentrale Clearingstellen auf SOFR-basierte Diskontierung für auf USD lautende Swaps umstellen müssen).
- Gründung eines Gesprächsforums für Branchenteilnehmer, um Feedback zu geben und Best Practices zu diskutieren.
Handelsverbände: Die International Swaps and Derivatives Association (ISDA), die Loan Market Association (LMA) und die Loan Syndications and Trading Association (LSTA) haben Vertragsstandards definiert, um (a) den Einbezug der «Fallback Provisions» für eine geordnete Umstellung der Altverträge und (b) die Nutzung der ARRs als Referenzzinssatz in neuen Finanzkontrakten mittels der vorgeschriebenen Konditionen ab dem ersten Tag zu ermöglichen.
Finanzinstitute: Die Credit Suisse und viele andere Banken, Broker und Anbieter in der Finanzdienstleistungsbranche haben schon vor längerer Zeit Programme zur Umstellung auf ARR-bezogene Produkte vor Ende des Jahres 2021 mobilisiert. Darüber hinaus haben einige Clearinghäuser bereits Diskontierungs- und Margining-Zinssätze im Verlauf des Jahres 2020 von EONIA und EFFR Sätzen auf ESTR bzw. SOFR (für EUR- und USD-Finanzkontrakte) umgestellt, und sind nun dabei die Konditionen der Umstellung der IBOR-referenzierenden Verträge zu ARRs im Vorfeld der Einstellung der IBOR Veröffentlichungen zu definieren.
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In welchem zeitlichen Rahmen findet der IBOR-Übergang statt?
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Welchen Ansatz verfolgt die Credit Suisse?
Die Credit Suisse hat schon vor einiger Zeit ein globales IBOR-Programm lanciert, mit dem Ziel eines reibungslosen und geordneten Übergangs. In dessen Rahmen werden die Aktivitäten zusammen mit den Geschäftsbereichen in verschiedenen Divisionen und regionalen Organisationen der Bank koordiniert. Das Mandat des Programms deckt alle Aspekte des Übergangs ab, einschliesslich: operative Bereitschaft, Abänderung von Verträgen, Quantifizierung der Risiken, Risikominderung und Mitarbeit in Branchenorganisationen.
Um sicherzustellen, dass der von der Credit Suisse gewählte Ansatz der Branchenpraxis entspricht, sind Ver-treter des Programms Mitglieder in mehreren Branchenorganisationen aus dem öffentlichen und privaten Sektor, die speziell zur Steuerung des IBOR-Übergangs gegründet wurden. Zu diesen Gruppen zählen ins-besondere die UK RFR WK, das ARRC und die SNB NWG. Zudem arbeiten die Vertreter des Programms eng mit seit langer Zeit bestehenden Handelsverbänden wie z. B. der ISDA zusammen, die ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Übergangs innehaben.
Im Einklang mit industrieweiten «best practices», Credit Suisse
- ist bereit und hat bereits angefangen Produkte mit ARR-Referenz dort anzubieten wo ausreichend Markttiefe für eine transparente Preisbildung besteht;
- hat angefangen Kunden weltweit zu kontaktieren, sie über aktuelle Entwicklungen zu informieren und mit ihnen Optionen und Absichten für die Umstellung zu diskutieren;
- ist dem ISDA Protocol beigetreten (während der «Escrow» Phase);
- hat umfangreiche Massnahmen um den Umstellungsprozess eingeleitet;
- ist aktiv in Industrieforen und Arbeitsgruppen und bei der Zusammenarbeite mit Aufsichtsbehörden, Branchenverbänden und Marktteilnehmern für die Vorbereitung der Umstellung.
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Ich bin ein Kunde der Credit Suisse. Welche Auswirkungen hat der IBOR-Übergang auf mich?
Der IBOR-Übergang wird sowohl Auswirkungen auf bestimmte bestehende als auch auf zukünftig Produkte und Dienstleistungen der Credit Suisse haben. Während das Ausmass der Auswirkungen von mehreren Faktoren abhängen wird, zu denen unter anderem sich verändernde Markt- und Branchenentwicklungen zählen, gehören zu den möglichen Auswirkungen unter anderem ebenfalls Änderungen bei den Bewertungen, der Dokumentation und der Produktperformance.
Bitte nehmen Sie ferner zur Kenntnis, dass die Auswirkungen einer Einstellung eines IBORs auf eine bestehende Transaktion mit IBOR-Bezug von den allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Transaktion abhängen, insbesondere von den «Fallback Provisions», die (sofern zutreffend) bestimmen, welcher Referenzsatz im Falle einer Einstellung eines IBORs zur Anwendung kommt.
Die Credit Suisse wird sich mit Kunden in Verbindung setzen, sobald mehr Klarheit darüber herrscht, welche neuen Referenzsätze zum Einsatz kommen, welche Normen und Laufzeitstrukturen (falls zutreffend) zur Anwendung kommen sollen sowie über den auf Branchenebene vereinbarten und eingeführten Übergangsprozess. In der Zwischenzeit können Kundinnen und Kunden bei Bedarf bestimmte Massnahmen ergreifen, um sich bereits auf die Umstellung vorzubereiten. Zu den in Frage kommenden Schritten zählen:
- Prüfen bestehender Verträge, um festzustellen, ob Verweise auf IBORs oder andere betroffene Referenzzinssätze vorliegen.
- Überlegen, welche Massnahmen ergriffen werden müssen, um die operative Bereitschaft sicherzustellen.
- Prüfen, ob und wann Transaktionen bezüglich Produkten durchgeführt werden sollen, die sich auf neue ARRs beziehen.
- Verfolgen der Entwicklungen in der Branche, einschliesslich neuer Normen.
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Wie kann ich mich ausführlicher informieren?
Die Credit Suisse beabsichtigt, auf dieser Seite regelmässig und zeitnah über Marktentwicklungen und branchenbezogene Ankündigungen zu berichten. Allgemeine Hinweise zum IBOR-Übergang entnehmen Sie bitte den von Aufsichtsbehörden, Arbeitsgruppen und anderen Branchenorganisationen publizierten Informationen. Eine Auswahl der wichtigsten Websites finden Sie hier:
Vereinigte Staaten
Vereinigtes Königreich
Schweiz
Europe
Weltweit
Weitere Informationen zu spezifischen Produkten und Dienstleistungen der Credit Suisse, einschliesslich solcher, die Sie möglicherweise betreffen können, erhalten Sie zu gegebener Zeit von Ihrem Ansprechpartner respektive Kundenberater.
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Zusätzliche Informationen für Schweizer Kunden
Der Inhalt dieser Seite spiegelt den derzeitigen Wissensstand der Credit Suisse bezüglich des IBOR-Übergangs. Bitte beachten Sie, dass die hier bereitgestellte Übersicht weder als vollständig noch als erschöpfend anzusehen ist und keine Beratung oder Empfehlung darstellt. Die Credit Suisse beabsichtigt, auf dieser Seite regelmässig und zeitnah über Marktentwicklungen und branchenbezogene Ankündigungen zu berichten.