EU-Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten
Informationen über die Transparenz von Weisungen zum Nachhaltigkeitsrisiko und die Transparenz von nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit auf Unternehmensebene im Zusammenhang mit der Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor der Europäischen Union (EU).
Informationen über die Transparenz von Weisungen zum Nachhaltigkeitsrisiko
Bei der Credit Suisse sind wir überzeugt, dass die Integration von wesentlichen ESG-Faktoren in Finanzanalysen und Anlageentscheidungen von entscheidender Bedeutung ist sowie Risiken verringern und langfristig zu besseren Anlageergebnissen führen kann.
Informationen über die Transparenz von nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit auf Unternehmensebene
Wir sind der Überzeugung, mit unserem Rahmenwerk für nachhaltige Anlagen einen bewussteren und systematischeren Ansatz für die Integration von ESG-Kriterien geschaffen zu haben. Die Credit Suisse AG und die Credit Suisse (Schweiz) AG setzen sich in ihrer Rolle als Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater gemäss der Verordnung (EU) 2019/2088 umfassend dafür ein, nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen vollständig in ihren Anlageentscheidungen und Beratungsprozessen zu berücksichtigen, sobald die endgültigen Implementierungsstandards gültig werden.