Haus versichern: Gebäudeversicherung und weitere Hausversicherungen
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Schützen Sie Ihr Haus. So sind Sie gut versichert.

Wer sein Traumhaus gebaut oder gekauft hat, möchte dieses schützen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Haus zu versichern. Erfahren Sie, welche Hausversicherungen obligatorisch und welche weiteren Versicherungen fürs Eigenheim sinnvoll sind.

Hausversicherungen – ein Schutz für das Zuhause

Das Eigenheim ist mehr als bloss ein Gebäude. Es ist ein Ort der Geborgenheit und das Zentrum des Familienlebens. Doch wie bei jedem Besitz birgt auch ein Haus gewisse Risiken. Ein unerwartetes Feuer, ein schwerer Sturm oder ein Einbruch kann nicht nur emotionale Spuren hinterlassen, sondern auch finanzielle Belastungen verursachen. So benötigen Reparaturen und neue Anschaffungen grosse Summen. Hier kommen Versicherungen rund ums Eigenheim ins Spiel. Sie dienen als finanzielle Sicherheit, wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreffen. In der Regel empfiehlt es sich, bei geringen finanziellen Mitteln mehr Versicherungen abzuschliessen. Denn auf diese Weise werden grössere Schäden tragbar, da man nicht alles selbst bezahlen muss.

Ist eine Gebäudeversicherung Pflicht in der Schweiz?

Eine Gebäudeversicherung ist in allen Kantonen ausser Genf, Appenzell Innerrhoden, Tessin und Wallis obligatorisch. Ausgenommen ist auch der Bezirk Oberegg innerhalb von Appenzell Innerrhoden. Die Versicherung wird über die öffentlich-rechtliche oder die sogenannte kantonale Gebäudeversicherung abgeschlossen. Die Pflicht zur Versicherung ergibt Sinn: Naturgewalten können grosse Schäden am Haus anrichten. Dazu gehören etwa Überschwemmungen, Hochwasser und Steinschlag. Einzig in den sogenannten GUSTAVO-Kantonen (Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden) kann die Versicherung auch privat abgeschlossen werden.

Was zahlt die Gebäudeversicherung?

Die kantonale Gebäudeversicherung deckt alle Schäden am Gebäude, die durch Elementarereignisse wie Lawinen, Steinschlag oder Überschwemmungen entstanden sind. Dabei spricht man auch von Elementarschäden, also Schäden, die durch die Natur verursacht wurden. Jedoch kommen nur Schäden am Gebäude selbst infrage. Zerstört Hochwasser etwa auch die teure Stereoanlage, das neue Bett, den schönen Esstisch oder andere bewegliche Objekte, dann ist eine Hausratversicherung dafür verantwortlich. Handelt es sich allerdings um einen Wasserschaden, also um den Fall, wenn Wasser aus Rohren austritt, dann zahlt die Gebäudewasserversicherung.

Es kann durchaus sein, dass zwei Versicherungen den gleichen Schadensfall abdecken können. In diesem Fall muss man beim jeweils privaten Versicherungsdienstleister das Angebot individualisieren.

Zusatzversicherungen fürs Eigenheim

Was die Gebäudeversicherung nicht deckt, kann von zahlreichen anderen Versicherungen übernommen werden. Die bekanntesten Beispiele sind hier die Hausratversicherung, die Haftpflichtversicherung, die Gebäudehaftpflichtversicherung und die Rechtsschutzversicherung. Weniger bekannte, aber durchaus nützliche Versicherungen sind die Glas- bzw. Bruchversicherung, die Ergänzungsversicherung, die Wasserversicherung und die Umgebungsversicherung.

Es sei hier anzumerken, dass sich die Namen und die Abdeckungen der einzelnen Versicherungen je nach Dienstleister stark voneinander unterscheiden können.

Hausratversicherung

Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden auf, die am Haus entstehen. Dazu zählen auch feste Einrichtungen wie Kochherde, Badewannen, Einbauschränke, Cheminées oder Fensterläden. Schäden am Mobiliar und an anderen beweglichen Gegenständen hingegen sind nicht über die Gebäudeversicherung gedeckt. Deswegen ist es empfehlenswert, eine Hausratversicherung abzuschliessen. Glas ist darin aber oft nicht eingeschlossen. Wer zum Beispiel eine teure Vitrine besitzt, kann sich mit einem Zusatz für Glasbruch absichern. Die Versicherungssumme sollte periodisch überprüft werden, um eine Unterdeckung zu verhindern.

Haftpflichtversicherung

Nicht obligatorisch, aber ratsam ist neben der Hausratversicherung auch eine Haftpflichtversicherung. Sie deckt Schadensansprüche von Drittpersonen. So beispielsweise, wenn ein Kind auf einen Baum in Ihrem Garten steigt, ein morscher Ast bricht und das Kind sich verletzt. Oder wenn sich ein Eiszapfen von der Dachrinne löst und Schäden verursacht.

Glas- oder Bruchversicherung

Die Bruchversicherung sichert gegen Folgeschäden durch Einbruch oder Glasbruch ab und kann gut als Ergänzung zur Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Ein Beispiel für einen solchen Schadensfall kann etwa eine beschädigte Glaskeramikplatte in der Küche oder auch das zerbrochene Fenster des Wintergartens sein.

Rechtsschutzversicherung

Für Vermieterinnen und Vermieter kann zudem eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Diese freiwillige Versicherung bietet Unterstützung bei Mietrechtsstreitigkeiten und deckt allfällige Prozesskosten. Auch bei selbstbewohntem Eigentum kann eine Rechtsschutzversicherung helfen, beispielsweise bei Streit mit den Nachbarinnen und Nachbarn.

Ergänzungsversicherung

Schäden durch Ungeziefer, Marder oder Vandalismus können mit einer Ergänzungsversicherung oder einer anders benannten Zusatzversicherung gedeckt werden. Es kann sich dabei um einen Zusatz in einer bestehenden Gebäudeversicherung bei einem privaten Anbieter handeln. Dabei kann genauso auch eine Solaranlage mitversichert werden, sollte sie nicht schon durch eine Gebäudetechnikversicherung abgedeckt sein.

Gebäudetechnikversicherung

Mit dem Übergang zu einem nachhaltigen Wohnen kommen in immer mehr Häusern komplexe Haustechniken zum Einsatz. Wer beim Ausfall der Solaranlage oder der Wärmepumpe bestens abgesichert sein will, für den empfiehlt sich eine Gebäudetechnikversicherung. Es kann sich bei der Technik aber auch um eine Waschmaschine handeln.

Umgebungsversicherung

Ein Unwetter kann nicht nur am Gebäude selbst Schäden anrichten. Auch der Garten und darin befindliche Hecken, Zäune und Mauern können betroffen sein. Die Versicherung lohnt sich besonders dann, wenn man viele Ressourcen in den Garten gesteckt hat und ein Schaden eine grosse (finanzielle) Belastung wäre.

Gebäudehaftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung gilt nur für selbstbewohnte Häuser und ein selbstbewohntes Mehrfamilienhaus mit höchstens drei Wohnungen. Ist das Gebäude grösser oder wird es vermietet, kann die Stockwerkeigentümergemeinschaft eine Gebäudehaftpflichtversicherung abschliessen. Mit einer solchen können sich Stockwerkeigentümerinnen bzw. Stockwerkeigentümer oder Vermieterinnen bzw. Vermieter vor Forderungen Dritter schützen.

Wann welche Versicherung zum Einsatz kommt

Beispiele von Anwendungsgebieten

Schaden nach einem Brand

Brennt es im Haus wegen einer Unachtsamkeit oder nach einem Blitzeinschlag, begleicht die Gebäudeversicherung Schäden am Haus. Falls eine Hausratversicherung abgeschlossen wurde, deckt diese bewegliche Gegenstände wie Möbel.

Hochwasser

Eine Überschwemmung nach einem Gewitter ist ein Elementarschaden und als solcher ebenfalls in der Gebäudeversicherung eingeschlossen. Bewegliche Gegenstände sind bei Wasserschäden über eine freiwillige Hausratversicherung gedeckt.

Schaden durch defekte Wasserleitung

Ein Rohrbruch gilt nicht als Elementarschaden. Die Gebäudeversicherung zahlt deshalb nicht. In die Bresche springen kann eine Gebäudewasserversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde.

Unfall auf vereister Treppe vor dem Haus

Stürzt jemand auf einer vereisten Treppe vor dem Haus, haftet die Hausbesitzerin bzw. der Hausbesitzer für den entstandenen Schaden auf dem Privatgrundstück. Sie oder er kann sich für einen solchen Fall mit einer privaten Haftpflichtversicherung absichern, die dann für Forderungen von Drittpersonen aufkommt.

Herunterfallende Dachziegel

Löst sich ein Ziegel vom Dach eines Mehrfamilienhauses und landet auf einem abgestellten Auto, dann zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht für den entstandenen Schaden am Eigentum von Dritten. Aber nur dann nicht, wenn das Stockwerkeigentum mehr als drei Wohnungen hat. Unter solchen Umständen braucht es eine Gebäudehaftpflichtversicherung.

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