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Ruhestand nach Mass: die vier Pensionierungsmodelle der Schweiz 

Den Ruhestand antreten – ein Meilenstein im Erwerbsleben. Deswegen will der Schritt gut geplant sein. Ob Frühpensionierung mit 58, aufgeschobene Pensionierung mit 70, gestaffelte Teilpensionierung oder bei Erreichen des Referenzalters: Erfahren Sie Vor- und Nachteile der Pensionierungsmodelle und lesen Sie informative Detailartikel. So finden Sie heraus, welcher Pensionsantritt am besten zu Ihrer Lebenssituation passt.

Sich Gedanken über den Ruhestand machen – das sollte man besser heute als morgen tun. Denn eine frühzeitige und umfassende Planung ist das A und O bei der Entscheidung für das richtige Pensionierungsmodell. Dabei ist es ein sinnvoller Start, die finan­ziellen Bedürfnisse nach der Pensionierung zu kalkulieren. Nur wer seine Lebenshal­tungs­kosten und weiteren Ausgaben vor und nach der Pensionierung vergleicht, weiss, ob die finanziellen Mittel nach dem gewünschten Rentenantritt ausreichen.

Pensionierung den eigenen Bedürfnissen anpassen

Grundsätzlich erlaubt die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Versicherten in der Schweiz einen flexiblen Rentenbezug. Auch Pensionskassen ermöglichen eine individuelle Gestaltung der Pensionierung. Somit kann man neben der ordentlichen Pensionierung zum Zeitpunkt des Referenzalters den Ruhestand bereits früher, später oder gestaffelt antreten.

Jedes Pensionierungsmodell hat finanzielle und persönliche Auswirkungen, mit denen man sich bei der Planung des eigenen Ruhestands frühzeitig vertraut machen sollte. Daher lohnt es sich, die Vor- und Nachteile der Pensionierungsmodelle zu vergleichen. Wie man die einzelnen Punkte gewichtet, hängt von den unterschiedlichen individuellen Bedürfnissen ab: Während für manche mehr Freizeit das entscheidende Argument bei der Wahl des Pensionierungsmodells ist, mag für andere eine höhere Rente ausschlaggebend sein.

Vor- und Nachteile der Pensionierungsmodelle im Vergleich

Frühpensionierung

(+) Mehr Zeit für Familie und Hobbys.
(+) Ab 1. Januar 2024 tritt die Reform AHV 21 in Kraft: Die Kürzungssätze werden voraussichtlich gesenkt, frühestens jedoch ab Anfang 2027.
(+/–) Frauen mit Jahrgang 1961 bis 1969, die von der Reform AHV 21 betroffen sind, können sich für einen tieferen Kürzungssatz beim Vorbezug der Rente entscheiden und damit auf den Rentenzuschlag verzichten. Ob das vorteilhaft ist, hängt von der individuellen Situation ab.
(–) Die AHV-Leistungen werden pro Vorbezugsjahr aktuell um 6,8 Prozent gekürzt (Stand: 2023). Zudem müssen Nichterwerbstätige bis zum Erreichen des Referenzalters weiterhin AHV-Beiträge zahlen.
(–) Das Altersguthaben der Pensionskasse (PK) und die daraus resultierende Rente ist aufgrund der kürzeren Einzahlungsdauer und des tieferen Umwandlungssatzes geringer. Dies macht schätzungsweise bis zu 8 Prozent pro Vorbezugsjahr aus.

Teilpensionierung

(+) Mehr Freizeit bei weiterem Teileinkommen.
(–) Wird die AHV-Rente vorbezogen, wird sie mit 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr (Stand: 2023) gekürzt und es müssen bis zum Referenzalter weiterhin Beiträge gezahlt werden. Mit der Reform AHV 21 ist es neu auch möglich, nur einen Teil der Rente vorzubeziehen.
(–) Es wird zwar weiterhin in die PK eingezahlt und das Altersguthaben wächst. Jedoch sind die Beiträge aufgrund des niedrigeren Arbeitspensums geringer. Zudem müssen im Umfang der Teilpensionierung Leistungen (Rente oder Kapital) bezogen werden.

Ordentliche Pensionierung

(+) Sichere Planung und weniger administrativer Aufwand.
(+) Da bis zum Referenzalter gearbeitet wird, müssen – abgesehen von möglichen vorherigen Lücken in der Vorsorge – keine Kürzungen der Rente in Kauf genommen werden.
(–) Ist unter Umständen nicht die optimale Lösung für den persönlichen Lebensplan. Die Möglichkeiten des flexiblen Rentenbezugs werden nicht ausgeschöpft.

Aufgeschobene Pensionierung

(+) Der Versicherte erhält einen prozentualen AHV-Rentenzuschlag, der sich nach der Aufschubsdauer (max. fünf Jahre) richtet.
(+) Mit dem Inkrafttreten der Reform AHV 21 können ab 1. Januar 2024 weiterhin Beiträge in die PK eingezahlt werden, wodurch sich das Altersguthaben erhöht. In jedem Fall wird das Guthaben mit einem höheren Umwandlungssatz verrentet.
(–) Längere Berufstätigkeit und weniger Freizeit.

Die vier Pensionierungsmodelle

Frühpensionierung

Früher in den Ruhestand gehen, um mehr Zeit für Hobbys und Familie zu haben – eine schöne Vorstellung. Doch ein vorzeitiger Bezug von Altersleistungen birgt finanzielle Einbussen. Finden Sie heraus, ob eine Frühpensionierung für Sie infrage kommt.

Zur Frühpensionierung 
Frühpensionierung: vorzeitige Pensionierung planen

Teilpensionierung

Teilweise berufstätig, teilweise schon pensioniert: Mit der Reform AHV 21 gibt es für diesen gleitenden Übergang sowohl bei der AHV als auch der Pensionskasse neue Möglichkeiten. Lesen Sie, was es bei der gestaffelten Pensionierung zu beachten gibt.

Zur Teilpensionierung
Teilpensionierung: Wichtiges zur gestaffelten Pensionierung

Ordentliche Pensionierung

Beim Erreichen des Referenzalters werden die Altersleistungen aus der staatlichen, beruflichen und privaten Vorsorge ausgezahlt. Erfahren Sie, welche Schritte für die ordentliche Pensionierung eingeleitet werden müssen.

Zur ordentlichen Pensionierung
Ordentliche Pensionierung: Wie Sie die ordentliche Pensionierung antreten

Aufgeschobene Pensionierung

Freude am Beruf und gute Gesundheit sind Gründe, warum immer mehr Schweizerinnen und Schweizer länger als gesetzlich vorgeschrieben arbeiten. Das hat finanzielle Vorteile. Erfahren Sie, wie die aufgeschobene Pensionierung funktioniert.

Zur aufgeschobenen Pensionierung
Aufgeschobene Pensionierung: BVG- und AHV-Rente aufschieben

Lücken füllen und Altersguthaben aufbessern

Lücken in der Vorsorge schmälern das Altersguthaben erheblich. Sollten Sie feststellen, dass Sie zum Beispiel aufgrund von Auslandsaufenthalten, einem Studium oder der versäumten Zahlung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers Beitragslücken in der AHV aufweisen, können Sie diese mit gezielten Massnahmen schliessen. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Ebenso lohnen sich ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse oder Einzahlungen in die Säule 3a, um den Lebensabend finanziell besser abzusichern. Die für Sie beste Variante hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Vor- und Nachteile beider Optionen sollten daher umfassend geprüft werden.

Reform AHV 21: Das ändert sich bei der Pensionierung

Die Reform AHV 21 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Mit dieser Gesetzesänderung erreichen auch Frauen, analog zu den Männern, das Referenzalter mit 65 Jahren. Die Anpassung von bisher 64 Jahren erfolgt stufenweise alle drei Monate und wird erst 2028 bei 65 Jahren liegen. Frauen, die sich in der Übergangsgeneration mit Jahrgang 1961 bis 1969 befinden, haben Anspruch auf einen Rentenzuschlag. Sie können aber darauf verzichten und stattdessen auch einen reduzierten Kürzungssatz beim Vorbezug der Rente wählen.

Die Änderungen betreffen aber nicht nur die 1. Säule. Auch die 2. Säule ist von der Reform AHV 21 betroffen: Neu werden alle Pensionskassen dazu verpflichtet, den Vorbezug der Rente ab dem 63. Lebensjahr und einen Aufschub bis zum Erreichen des 70. Lebensjahres zu ermöglichen.