Testament und Nachlassregelung
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Nachlass planen. Vorschriften und Gestaltungsmöglichkeiten.

Das Thema Erbschaft ist im Schweizer Gesetz ausführlich geregelt. Die Frage ist nur, ob die gesetzlichen Regelungen Ihren persönlichen Vorstellungen entsprechen, wer dereinst Ihre Erben sein werden und wer wie viel und was erhalten soll. Indem man die Nachlassplanung selbst in die Hand nimmt, stellt man sicher, dass die eigenen Wünsche eins zu eins umgesetzt werden. Erfahren Sie mehr zu den zwingenden Gesetzesvorschriften sowie den Gestaltungsmöglichkeiten beim Vererben.

Was gehört zur Nachlassplanung?

Wer nicht möchte, dass die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung finden, kann eine individuelle Regelung vornehmen. In der Schweiz stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung: Ehe- oder Vermögensvertrag, Testament oder Erbvertrag. Regelungen beim Vorsorgevermögen, Versicherungen oder lebzeitige Vermögensübertragungen ergänzen die sorgfältige Erbschaftsplanung.

Nachlass frühzeitig planen. Die Vorteile.

Wer seine Nachlassplanung früh angeht, hat den grossen Vorteil, dass man die Familie mit einbeziehen kann. Eine transparente und frühzeitige Kommunikation mit allen Familienangehörigen schafft klare Verhältnisse und reduziert Konflikte. Die Erben haben die Möglichkeit, nachzufragen, und die vererbende Person hat die beruhigende Gewissheit, dass sie ihre Angelegenheiten geregelt und mit den künftigen Erben besprochen hat. In Erbsituationen kommen oft alte Gefühle und unverarbeitete Situationen wieder ins Bewusstsein. Diese lassen sich gerade bei schwierigen Konstellationen häufig zu Lebzeiten klären.

Ein weiterer wichtiger Vorteil einer frühzeitigen Nachlassplanung besteht in der Möglichkeit, Zuwendungen zu Lebzeiten zu machen. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn man bestimmte Teile seines Vermögens nicht mehr benötigt und es der begünstigten Person einen Vorteil bringt. Frühzeitig umgesetzt, lassen sich allenfalls die Erbschafts- und Schenkungssteuern optimieren.

Wer Zuwendungen zu Lebzeiten macht, sollte jedoch immer daran denken, dass die Lebenserwartung und die damit verbundenen Kosten ständig steigen und man das Geld deswegen später vielleicht selbst gut gebrauchen könnte.

Frühzeitig mit dem Thema Nachlassplanung sollte man sich auch dann auseinandersetzen, wenn man in einem Konkubinat lebt. Denn ohne ein Testament wird der Partner oder die Partnerin bei der Erbteilung nicht berücksichtigt.

Erbschaftsplanung – besser nicht auf später verschieben

Schweizer Ehegüter- und Erbrecht, in zwei Minuten erklärt.

Familiäre Konflikte beim Vererben vermeiden

Erben und vererben kann ein sehr emotionales Thema sein. Diese Tipps können helfen, mögliche Konflikte zu vermeiden.

Offene Kommunikation pflegen
Wenn ein Erblasser mehrere Kinder hat und eines davon einen Erbvorbezug erhält, dann sollte es für alle transparent sein, dass dieser Teil später vom Erbe abgezogen wird. In Patchworkfamilien können sich herausfordernde Situationen bilden, weil beispielsweise nur die leiblichen Kinder erben. Sollen Kinder des Partners begünstigt werden, müssen diese explizit im Testament als Erbe oder als Vermächtnisnehmer genannt sein.

Willensvollstrecker hinzuziehen
Ein Willensvollstrecker ist eine frei ernannte Person, die nach dem Tod des Erblassers alle administrativen Angelegenheiten regelt und in Streitfällen Kompromisslösungen findet. Das entlastet die Familie und vermeidet Konflikte.

Ist genug Geld für die Pflege im Alter vorhanden?
Gegebenenfalls sollten Schenkungen und Erbvorbezüge gut überlegt werden, damit man sich im Alter auch noch etwas leisten kann. Rückzahlungspflichtige Darlehen wären hier eine Möglichkeit.

Änderungen im Testament beachten
Setzt man ein neues Testament auf, das das bisherige ersetzt, ist das alte Testament zu vernichten. Natürlich nicht, wenn das neue lediglich eine Ergänzung zum bisherigen Testament darstellt. Im Todesfall ist jedermann verpflichtet, alle vorhandenen Testamente der Behörde zur Eröffnung einzureichen.

Patientenverfügung/Vorsorgeauftrag erstellen
Eine wichtige Frage ist: Wem soll die Verantwortung im Falle der Urteilsunfähigkeit übertragen werden? Es ist ratsam, dies festzulegen, solange man voll handlungsfähig ist. Die Patientenverfügung und der Vorsorgeauftrag sind zwei Instrumente, die verschiedene Lebensbereiche abdecken.

  • Patientenverfügung: Umfasst alle medizinischen Belange. Darin wird festgehalten, welche medizinischen Massnahmen erfolgen sollen, falls man nicht mehr selbst entscheiden kann.
  • Vorsorgeauftrag: Umfasst die Bereiche Personensorge, Vermögensverwaltung sowie Vertretung in Rechtsangelegenheiten.

Die Nachlassplanung ist ein kontinuierlicher Prozess

Grundsätzlich sollte man sich mit der Nachlassplanung bei jeder familiären oder beruflichen Veränderung auseinandersetzen. So zum Beispiel bei einer Eheschliessung, bei der Gründung einer Familie oder bei einer Scheidung.

Mit einer professionellen Beratung kann man sicherstellen, dass alles berücksichtigt und korrekt aufgesetzt wird. Hierzu kann man sich an einen Fachexperten, Notar oder Anwalt wenden. Die Credit Suisse steht Ihnen mit ihrer langjährigen Erfahrung und Kompetenz stets zur Seite.