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Menschenrechte achten

Wir bekennen uns zu den Menschenrechten. In unserer Rolle als Arbeitgeber genauso wie als Nutzer und Anbieter von Dienstleistungen. So betrachten wir die Menschenrechte als Kernelement einer verantwortungsvollen Geschäftsführung.

 

Im Jahr 2018 feierte die 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ihr 70. Jubiläum. Um unsere Verantwortung im Bereich der Menschenrechte wahrzunehmen, richten wir uns nach der Internationalen Charta der Menschenrechte sowie den entsprechenden Prinzipien des UN Global Compact. Wir berücksichtigen die darin enthaltenen Grundsätze in unseren Weisungen und unserer Geschäftstätigkeit.

Die Erklärung zur Achtung der Menschenrechte (PDF) erläutert die Grundlage unserer Verpflichtung, die Menschenrechte zu respektieren und beschreibt Vorgehen, Prozesse und Hilfsmittel, um dies in den Beziehungen zu unseren Mitarbeitenden sowie bei der Bereitstellung von Finanzprodukten und -dienstleistungen an unsere Kunden umzusetzen. Ebenso erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, dass sie die Menschenrechte anerkennen und achten. Unser Modern Slavery and Human Trafficking Transparency Statement erläutert die Schritte, welche die Credit Suisse unternimmt, um das Auftreten von moderner Sklaverei oder Menschenhandel sowohl in unserer Geschäftstätigkeit als auch in unserer Lieferkette zu verhindern. Menschenrechtsstandards sind auch Teil unseres Code of Conduct für Lieferanten sowie des 2016 eingeführten Third Party Risk Management Framework. Mehr Informationen zu unserer Zusammenarbeit mit Lieferanten und externen Dienstleistern sind auf der Webseite zum Thema zu finden.

 

Wir orientieren uns am UNO-Rahmenwerk «Protect, Respect and Remedy» und an den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte – den beiden wichtigsten Referenzrahmen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte. Um ein besseres Verständnis zu erlangen, was die Leitprinzipien für den Bankensektor bedeuten, hat die Credit Suisse 2011 gemeinsam mit anderen Banken die Thun-Gruppe ins Leben gerufen. Seit ihrer Gründung arbeitet die Thun-Gruppe daran, Orientierung für die praktische Anwendung der Leitprinzipien auf die Entwicklung und die Strukturierung von Bankprodukten und -dienstleistungen zu bieten.

Den direktesten Berührungspunkt mit Menschenrechten und die grössten Einflussmöglichkeiten haben wir in den Arbeitsbeziehungen zu unseren Mitarbeitenden. Ausserdem können Finanzdienstleistungen mit negativen Einflüssen im Bereich Menschenrechte verbunden sein. Unternehmen, die in sensiblen Branchen tätig sind, spielen zum Beispiel oft eine volkswirtschaftlich zentrale Rolle für die weltweite Versorgung mit Energie und Rohstoffen. Die Aktivitäten dieser Unternehmen können jedoch in einigen Fällen erhebliche Auswirkungen auf lokale oder indigene Gemeinschaften haben.

Geschäftsaktivitäten und Transaktionen, die aus menschenrechtlicher Perspektive kritisch sein könnten, klären wir in unseren Nachhaltigkeits- und/ oder Reputations-Risiko-Prüfungs-Prozessen ab. Beide Prozesse sind unterlegt durch unsere branchenspezifischen Sektorweisungen und Richtlinien, einschliesslich des Konzepts der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (Free, Prior and Informed Consent - FPIC) sowie durch Erklärungen zur Risikobereitschaft, die spezifische Bestimmungen zu den Menschenrechten enthalten. Diese Richtlinien und Erklärungen beziehen sich auf die Menschenrechte bei unseren Finanzierungs- und Beratungstätigkeiten.

Um unterschiedliche Sichtweisen zu berücksichtigen, führen wir ausserdem einen fortdauernden Dialog mit NGOs und anderen wichtigen Anspruchsgruppen. Zudem sind wir Mitglied der OECD-Beratergruppe zum Projekt «Responsible Business Conduct in the Financial Sector», dessen Ziel es ist, zur Entwicklung von Best-Practice-Lösungen für Due Diligence im Bereich Menschenrechte und Umwelt beizutragen. Eine aktive Rolle spielte die Credit Suisse zudem bei der Aktualisierung der Equator Principles, in die unter anderem neue Verpflichtungen in Bezug auf Menschenrechte und indigene Völker aufgenommen wurden.

Hinweise zu potenziellen oder tatsächlichen Menschenrechtsverletzungen können von internen und externen Stakeholdern über verschiedene Beschwerdemechanismen wie unser Online Formular, den Credit Suisse Whistleblower Prozess, die Contact Centers, Online-Kontaktformulare oder per E-Mail übermittelt werden.