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Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Der automatische Informationsaustausch ist ein Steuerstandard der festlegt, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder ihre Informationen über das Vermögen und das daraus generierte und gutgeschriebene Einkommen von Steuerzahlern sowie deren Konten und Anlagen in dem teilnehmenden Land, in dem der Steuerzahler wohnhaft ist, austauschen.

Was ist der automatische Informationsaustausch?

Beim automatischen Informationsaustausch (AIA) handelt es sich um eine weltweite Initiative zur Verhinderung der Steuerhinterziehung unter der Leitung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Im Rahmen des AIA sind Banken verpflichtet, ihre Kunden zu identifizieren und einzustufen und, sofern nach den Regelungen erforderlich, deren Informationen zu Einkünften und Vermögen an die lokalen Steuerbehörden zu melden. Das betrifft im Wesentlichen Kunden, die Bankgeschäfte im Ausland tätigen*. Die lokalen Steuerbehörden geben diese Information dann an die Steuerbehörden im Land der steuerlichen Ansässigkeit des Kunden weiter.

In folgendem Diagramm ist der Informationsaustausch im Rahmen des AIA dargestellt:

* Kunden, die steuerlich nicht in dem Land ansässig sind, in dem sich die Bank befindet.

Welche Auswirkungen hat der AIA auf die Bankkunden?


Bereitstellung und/oder Bestätigung von Informationen

Der AIA-Standard verlangt von Banken die Identifikation und Dokumentation des AIA-Status (d. h. Steuerdomizil von natürlichen Personen sowie Steuerdomizil und Art von Rechtsträgern) von neuen wie bestehenden Kunden.

In dieser Hinsicht werden wir zunächst die uns bereits vorliegenden Informationen nutzen. Gegebenenfalls werden wir unsere Kunden jedoch darum bitten, folgende Informationen zur Kundenidentifikation bereitzustellen bzw. zu bestätigen:

  • Name
  • Adresse 
  • Geburtsort* (bei natürlichen Personen)
  • Geburtsdatum* (bei natürlichen Personen)
  • Steuerdomizil(e) 
  • Steueridentifikationsnummer(n)*
  • Art des Rechtsträgers (bei Rechtsträgern)

* Dies gilt nicht für alle Länder und unterliegt den lokalen gesetzlichen Anforderungen.

Meldepflicht

Sobald ein Kunde als im Rahmen des AIA meldepflichtige Person identifiziert wird, muss die Bank grundsätzlich jährlich Informationen zu diesem Kunden an die lokalen Steuerbehörden melden. Diese werden die Informationen dann an die Steuerbehörden im Land der steuerlichen Ansässigkeit des Kunden weitergeben. Die an Steuerbehörden gemeldeten Informationen umfassen folgende Angaben:

  • Informationen zur Kundenidentifikation (z. B. Name der natürlichen Person oder des Rechtsträgers, Adresse, Steuerdomizil, Steueridentifikationsnummer)
  • Kontoinformationen (z. B. Name des Finanzinstituts, Kontonummer)
  • Finanzinformationen (z. B. Kontostand, Gesamtbetrag der Dividenden oder gutgeschriebenen Zinsen)

Schweiz

Selbstauskunft für natürliche Personen

Credit Suisse AG DE EN FR IT ES
Credit Suisse (Schweiz) AG DE EN FR IT ES

Selbstauskunft für Rechtsträger

Credit Suisse AG  DE EN FR IT ES
Credit Suisse (Schweiz) AG DE EN FR IT ES

Selbstauskunft für beherrschende Personen

Credit Suisse AG  DE EN FR IT ES
Credit Suisse (Schweiz) AG DE EN FR IT ES

Anleitung zum Ausfüllen der Selbstauskunft für natürliche Personen

Credit Suisse AG, Credit Suisse (Schweiz) AG DE EN FR IT ES

Anleitung zum Ausfüllen der Selbstauskunft für Rechtsträger 

Credit Suisse AG, Credit Suisse (Schweiz) AG DE EN FR IT ES

Andere Standorte als die Schweiz

Sollten Sie eine Selbstauskunft benötigen, kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenberater oder Ihr Contact Center.

Teilnehmende und meldepflichtige Staaten

Bislang haben sich mehr als 100 Staaten zur Teilnahme am AIA verpflichtet. Eine Liste der Länder, die derzeit am AIA teilnehmen, zusammen mit dem jeweiligen Datum, ab dem sie den Informationsaustausch umsetzen, ist auf der Website der OECD verfügbar.

Der AIA-Standard hat keine direkte rechtliche Wirkung, muss jedoch im nationalen Recht jedes Staates umgesetzt werden. Die Pflichten im Rahmen des AIA werden wirksam, sobald Staaten und Gebiete, in denen ein Finanzinstitut ansässig ist, den AIA durch Einführung inländischer AIA-Gesetze und Abschluss von multilateralen oder bilateralen Abkommen zum Informationsaustausch im Rahmen des AIA-Standards mit anderen Staaten und Gebieten übernehmen.

Die folgende Liste enthält die Länder, in denen die Credit Suisse tätig ist (d. h. wo sie Finanzkonten führt), und Angaben dazu, an welche Länder diese Standorte AIA-Informationen weitergeben.

Australien

Verwenden Sie bitte diesen Link für eine Liste der Länder, die AIA-Informationen mit Australien austauschen.

Österreich

Verwenden Sie bitte diesen Link für eine Liste der Länder, die AIA-Informationen mit Österreich austauschen.

Bahamas

Verwenden Sie bitte diesen Link für eine Liste der Länder, die AIA-Informationen mit den Bahamas austauschen.

Brasilien

Verwenden Sie bitte diesen Link für eine Liste der Länder, die AIA-Informationen mit Brasilien austauschen.

Guernsey

Verwenden Sie bitte diesen Link für eine Liste der Länder, die AIA-Informationen mit Guernsey austauschen.

Hongkong

Verwenden Sie bitte diesen Link für eine Liste der Länder, die AIA-Informationen mit Hongkong austauschen.

Indien

Verwenden Sie bitte diesen Link für eine Liste der Länder, die AIA-Informationen mit Indien austauschen.

Italien

Verwenden Sie bitte diesen Link für eine Liste der Länder, die AIA-Informationen mit Italien austauschen.

Japan

Verwenden Sie bitte diesen Link für eine Liste der Länder, die AIA-Informationen mit Japan austauschen.

Luxemburg

Verwenden Sie bitte diesen Link für eine Liste der Länder, die AIA-Informationen mit Luxemburg austauschen.

Mexiko

Verwenden Sie bitte diesen Link für eine Liste der Länder, die AIA-Informationen mit Mexiko austauschen.

Singapur

Verwenden Sie bitte diesen Link für eine Liste der Länder, die AIA-Informationen mit Singapur austauschen.

Schweiz

Verwenden Sie bitte diesen Link für eine Liste der Länder, die AIA-Informationen mit der Schweiz austauschen.

Vereinigtes Königreich

Verwenden Sie bitte diesen Link für eine Liste der Länder, die AIA-Informationen mit dem Vereinigten Königreich austauschen.

Einstufungsleitfaden für Rechtsträger und Glossar

Documents

Einstufungsleitfaden für Rechtsträger (PDF)
EN | DE | FR | IT

Einstufungsleitfaden für Rechtsträger (Schweiz) (PDF)
EN | DE | FR | IT

Glossar (PDF)
EN | DE | FR | IT

Der Einstufungsleitfaden für Rechtsträger soll dabei helfen, die Einstufung eines Rechtsträgers im Rahmen des AIA zu ermitteln und die von der Credit Suisse angeforderten Unterlagen für die AIA-Einstufung des Rechtsträgers auszufüllen. Der Inhalt dieses Dokuments beruht auf den derzeit verfügbaren AIA-Informationen.

Das Dokument wird ergänzt, wenn weitere massgebliche Informationen veröffentlicht werden. Die textliche Beschreibung dient zur korrekten Einstufung des Rechtsträgers im Rahmen des AIA.

Begriffe, die in diesem Dokument nicht beschrieben werden, sind im Glossar definiert.

Weitere Informationen und Fragen & Antworten

Zwar können die Credit Suisse und ihre Mitarbeitenden den Kunden keine juristische oder steuerliche Beratung bieten. Sie können aber gerne Ihren Kundenberater ansprechen oder die Website der OECD besuchen, um weitere Informationen zu erhalten.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie im folgenden Dokument.  Q&A (PDF) 
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