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Die Committees. Unterstützer des Verwaltungsrats.

Die Committees unterstützen den Verwaltungsrat auf verschiedenen Ebenen. Sie bewerten Risiken, legen Vergütungen fest und prüfen die Richtigkeit unserer Finanzberichte.

Anchor: governance
 Axel P. Lehmann

Governance and Nominations Committee

Das Governance and Nominations Committee berät den Verwaltungsratspräsidenten und diskutiert verschiedene Themen zur Vorbereitung der Verwaltungsratssitzungen.

Dem Governance and Nominations Committee gehören gemeinhin der Präsident des Verwaltungsrats, der/die Vizepräsident(en) des Verwaltungsrats, der Lead Independent Director, die Präsidenten ausgewählter Kommissionen des Verwaltungsrats sowie allfällige Verwaltungsratsmitglieder an, wobei die Mehrheit der Mitglieder unabhängig sein muss. Die Kommission besteht aus folgenden Personen:

Das Governance and Nominations Committee verfügt über ein eigenes, vom Verwaltungsrat genehmigtes Reglement (PDF) und tagt in der Regel acht bis zehn Mal pro Jahr. Der Chief Executive Officer und der General Counsel nehmen üblicherweise ebenfalls an den Kommissionssitzungen teil. Der Vorsitzende kann darüber hinaus weitere Mitglieder des Managements zu den Sitzungen oder Teilen davon einladen.

Das Governance and Nominations Committee berät den Verwaltungsratspräsidenten und diskutiert die verschiedensten Themen zur Vorbereitung der Verwaltungsratssitzungen. Ferner hat das Governance and Nominations Committee die Aufgabe, Corporate Governance Grundsätze zu entwickeln, von Zeit zu Zeit zu überprüfen und sie dem Verwaltungsrat zur Genehmigung zu unterbreiten. Es überprüft zudem periodisch die Angemessenheit anderer Corporate Governance Dokumente. Einmal jährlich beurteilt das Governance and Nominations Committee die Unabhängigkeit der Verwaltungsratsmitglieder und präsentiert seine Einschätzung dem Verwaltungsrat zur abschliessenden Beurteilung. Das Governance and Nominations Committee ist zudem verantwortlich für die Suche, Evaluation, Rekrutierung und Nominierung neuer Verwaltungsratsmitglieder unter Berücksichtigung des von der Kommission erstellten Anforderungsprofils sowie der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien.

Zudem leitet das Governance and Nominations Committee die mindestens einmal jährlich durch den Verwaltungsrat vorgenommene Leistungsbeurteilung des Verwaltungsratspräsidenten, des Chief Executive Officer sowie der Mitglieder des Executive Board. Der Präsident nimmt an der Diskussion über seine eigene Leistung nicht teil. Das Governance and Nominations Committee schlägt dem Verwaltungsrat die Ernennung, die Entlassung oder den Ersatz von Geschäftsleitungsmitgliedern vor. Es berät ausserdem mit dem Präsidenten und dem Chief Executive Officer die Nachfolgeplanung bezüglich wichtiger Funktionen in der Gruppe und macht Vorschläge zur Besetzung dieser Positionen.

Anchor: audit
Mirko Bianchi

Audit Committee

Das Audit Committee unterstützt den Verwaltungsrat bei der Überwachung und Beurteilung der Integrität der Abschlüsse und der externen Darstellung der finanziellen Situation. Das Audit Committee besteht aus mindestens drei unabhängigen Mitgliedern. Zurzeit nehmen folgende Personen im Audit Committee Einsitz:
 

Das Audit Committee verfügt über ein eigenes, vom Verwaltungsrat genehmigtes Reglement (PDF). Die Mitglieder des Audit Committee unterliegen zusätzlichen Unabhängigkeitserfordernissen, welche strenger sind als diejenigen, die für die anderen Mitglieder des Verwaltungsrats gelten. So darf ein Mitglied des Audit Committee weder eine mit der Gruppe verbundene Person sein, noch darf es, abgesehen von der Entschädigung für seine Verwaltungsrats- und Kommissionstätigkeit, weder direkt noch indirekt, anderweitige Entschädigungen für Beratungen oder Dienstleistungen von der Credit Suisse erhalten. In Übereinstimmung mit dem Reglement müssen alle Mitglieder des Audit Committee über Grundkenntnisse im Finanz- und Rechnungswesen verfügen. Darüber hinaus sollen sie nicht Mitglieder des Audit Committee von mehr als zwei weiteren Gesellschaften sein, ausser der Verwaltungsrat befindet, dass dies eine Mitgliedschaft im Audit Committee der Credit Suisse nicht beeinträchtigt.

Des Weiteren verlangt die SEC, dass das Unternehmen offen legt, ob eines oder mehrere Mitglieder des Audit Committee als sogenannte Financial Experts im Sinne des US Sarbanes Oxley Act von 2002 gelten. Der Verwaltungsrat hat Richard Meddings als Financial Expert bezeichnet.

Das Audit Committee trifft sich mindestens vierteljährlich vor der Veröffentlichung der Quartalsergebnisse der Gruppe zu ganz- oder halbtägigen Sitzungen. Darüber hinaus finden während des Jahres einige zusätzliche Sitzungen oder Telefonkonferenzen statt, um die Aufgaben der Kommission ordnungsgemäss erfüllen zu können. An den ordentlichen Sitzungen nehmen je nach Traktanden die zuständigen Vertreter der Geschäftsleitung sowie der Leiter der internen Revision und Vertreter der externen Revisionsgesellschaft teil. Anlässlich der meisten Sitzungen findet zudem ein Sitzungsteil statt, an dem den internen und externen Revisoren die Möglichkeit geboten wird, Themen mit dem Audit Committee ohne Beisein von Managementvertretern zu diskutieren. Ausserdem werden von Zeit zu Zeit gemeinsame Sitzungsteile mit den Mitgliedern des Risk Committee durchgeführt, um Themen zu besprechen, die für beide Kommissionen von Interesse sind.

Die wichtigste Funktion des Audit Committee ist die Unterstützung des Verwaltungsrats in seiner Verantwortung für die Überwachung und Beurteilung der Integrität der Abschlüsse und der externen Darstellung der finanziellen Situation sowie der operativen Resultate und Cash Flows der Gruppe. Weiter überwacht das Audit Committee die Prozesse der Gruppe hinsichtlich Einhaltung der rechtlichen und regulatorischen Vorschriften, beurteilt die Qualifikation, Unabhängigkeit und Leistung der internen und der externen Revision und prüft die Angemessenheit der Prozesse bezüglich finanzieller Berichterstattung und interner Buchhaltungs- und Finanzkontrollen.

Das Audit Committee wird regelmässig über bedeutende Projekte zur Verbesserung derartiger Prozesse orientiert und erhält zudem regelmässige Berichte über die wichtigsten Prozessfälle und bedeutende aufsichtsrechtliche und Compliance Angelegenheiten.

Das Audit Committee beaufsichtigt die Arbeit der externen Revisionsgesellschaft und genehmigt deren Beauftragung und Entschädigung für alle Aufgaben innerhalb und ausserhalb des eigentlichen Revisionsmandats. In diesem Zusammenhang hat die Kommission ein Reglement erlassen, welches zur Wahrung der Unabhängigkeit der externen Revisionsgesellschaft beitragen soll. Das Reglement beschränkt die Kategorien von Aufgaben, mit welchen die Credit Suisse oder eine ihrer Tochtergesellschaften die Revisionsgesellschaft betrauen darf, auf eigentliche Revisionstätigkeiten und bestimmte Arten von Dienstleistungen ausserhalb des Revisionsmandats, insbesondere revisionsnahe Dienstleistungen, Dienstleistungen im Steuerbereich oder übrige Dienstleistungen, soweit sie vom Audit Committee zum Voraus bewilligt wurden. Alle weiteren Mandate müssen vom Audit Committee einzeln bewilligt werden. Die externe Revisionsgesellschaft muss dem Audit Committee regelmässig über den Umfang der ihr erteilten Mandate und der damit verbundenen Honorare berichten.

Weiter hat das Audit Committee spezielle Regeln erstellt, welche die Prozesse für die Behandlung von Hinweisen betreffend möglichen Ungereimtheiten im Bereich Rechnungslegung, interne Kontrolle oder Revisionsangelegenheiten regelt, einschliesslich der Bereitstellung der Integrity Hotline, welche eine Möglichkeit für die Deponierung anonymer Hinweise bietet. Das Audit Committee führt einmal jährlich eine Selbstbeurteilung durch, anlässlich welcher es sich Gedanken über die eigene Leistung im abgelaufenen Jahr macht sowie die Zielsetzungen einschliesslich allfälliger Schwerpunktthemen für das kommende Jahr verabschiedet.

Anchor: compensation
Christian Gellerstad

Vergütungsausschuss

Der Vergütungsausschuss legt die Gesamtvergütungspools und die Vergütung der Geschäftsleitung sowie des Leiters der internen Revision und bestimmter anderer Mitglieder der Direktion fest beziehungsweise unterbreitet diese dem Verwaltungsrat zur Genehmigung.

Der Vergütungsausschuss besteht aus mindestens drei unabhängigen Mitgliedern. Zurzeit sind dies:

Die Kommission verfügt über ein eigenes, vom Verwaltungsrat genehmigtes Reglement (PDF). Reglementgemäss finden mindestens vier Sitzungen im Jahr statt. Zusätzliche Sitzungen können einberufen werden, sofern dies für die Besprechung dringender Angelegenheiten erforderlich ist. Die Länge der Sitzungen variiert und hängt von den zur Diskussion stehenden Traktanden ab. Anlässlich der Hauptsitzung im Januar werden die Leistungen der Geschäftsbereiche und der betreffenden Managementteams beurteilt und die gesamthaft zu entrichtenden Vergütungen, die Bezüge der Mitglieder der Geschäftsleitung sowie des Leiters der internen Revision und bestimmter anderer Mitglieder der Direktion festgelegt beziehungsweise dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorgelegt. Weitere Aufgaben umfassen die Begutachtung neuer beziehungsweise revidierter Vergütungsprogramme zuhanden des Gesamtverwaltungsrats. Der Vorsitzende des Vergütungsausschusses entscheidet über die Teilnahme von Managementvertretern an den Sitzungen der Kommission.

Der Vergütungsausschuss wird in seiner Arbeit von einer renommieren Anwaltskanzlei sowie einem unabhängigen Beratungsunternehmen unterstützt. Informationen über die Vergütungspolitik der Credit Suisse Group finden sich im Abschnitt "Vergütung". Der Vergütungsausschuss setzt sich einmal jährlich mit seiner eigenen Leistung auseinander und legt die Ziele sowie allfällige Schwerpunktthemen für das kommende Jahr fest. 

Anchor: cfccc
Clare Brady

Conduct and Financial Crime Control Committee

Die Hauptaufgabe das Conduct and Financial Crime Control Committee besteht darin, den Verwaltungsrat bei der Erfüllung seiner Aufsichtspflichten im Hinblick auf die Risikobelastung der Gruppe durch Finanzkriminalität zu unterstützen.

Das Conduct and Financial Crime Control Committee besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Es kann auch nicht unabhängige Mitglieder umfassen. Die derzeitigen Mitglieder sind:

Das Conduct and Financial Crime Committee verfügt über ein eigenes, vom Verwaltungsrat genehmigtes Reglement (PDF). Reglementgemäss trifft sich das Conduct and Financial Crime Control Committee mindestens viermal pro Jahr. Das Conduct and Financial Crime Control Committee kann während des Jahres zusätzliche Sitzungen zur angemessenen Erfüllung seiner Verantwortlichkeiten abhalten. An den Sitzungen nehmen je nach Tagesordnung die zuständigen Vertreter der Geschäftsleitung und die Vertreter der Internen Revision und der externen Revisionsstelle der Gruppe teil. Das Conduct and Financial Crime Control Committee unterstützt den Verwaltungsrat bei der Erfüllung seiner Aufsichtspflichten im Hinblick auf die Risikobelastung der Gruppe durch Finanzkriminalität. Seine Aufgabe ist die Überwachung und Beurteilung der Wirksamkeit der Compliance-Programme und Initiativen in Bezug auf Finanzkriminalität, die sich zum Ziel gesetzt haben, das Verhalten und die Wachsamkeit im Rahmen der Bekämpfung der Finanzkriminalität zu verbessern.

Das Conduct and Financial Crime Control Committee wird von der Geschäftsleitung und gegebenenfalls externen Experten über wichtige regulatorische, gesetzgeberische und branchenspezifische Entwicklungen im Zusammenhang mit Compliance-Massnahmen zur Bekämpfung der Finanzkriminalität auf dem Laufenden gehalten. Das Conduct and Financial Crime Control Committee beurteilt einmal im Jahr seine eigenen Leistungen und legt die Ziele sowie allfällige Schwerpunktthemen für das kommende Jahr fest.

Anchor: risk
Richard Meddings

Risk Committee

Das Risk Committee unterstützt den Verwaltungsrat in der Beurteilung der verschiedenen Risiken, denen die Gruppe ausgesetzt ist, sowie der Organisation und der Prozesse in unserem Risikomanagement.

Das Risk Committee besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Es kann auch nicht unabhängige Mitglieder umfassen. Gegenwärtig besteht die Kommission aus:

Das Risk Committee verfügt über ein eigenes, vom Verwaltungsrat genehmigtes Reglement (PDF). Das Risk Committee trifft sich in der Regel viermal pro Jahr zu mindestens halbtägigen Sitzungen. Darüber hinaus trifft sich das Risk Committee wenn nötig zu weiteren Sitzungen, um wichtige Themen zu besprechen.

Der Vorsitzende des Risk Committee lädt nach Bedarf Vertreter des Managements oder weitere Personen zu den Sitzungen der Kommission ein.

Die Hauptaufgabe der Kommission ist die Unterstützung des Verwaltungsrats in der Beurteilung der verschiedenen Risiken, denen die Gruppe ausgesetzt ist, sowie der Organisation und der Prozesse in unserem Risikomanagement. Das Risk Committee genehmigt bestimmte Risikolimiten und gibt Empfehlungen zuhanden des Verwaltungsrats im Zusammenhang mit dessen Aufgaben im Risikomanagement-Bereich ab, einschliesslich der Überprüfung der wesentlichsten Methoden des Risikomanagements und der Angemessenheit der Eigenkapitalisierung.

Das Risk Committee beurteilt einmal im Jahr seine eigenen Leistungen und legt die Ziele sowie allfällige Schwerpunktthemen für das kommende Jahr fest.

Anchor: sac
Iris Bohnet

Sustainability Advisory Committee

Das Sustainability Advisory Committee unterstützt den Verwaltungsrat in beratender Funktion bei der Wahrnehmung seiner Aufsichtspflichten im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsstrategie, -ziele und der Effektivität der Nachhaltigkeitsprogramme der Gruppe.

Das Sustainability Advisory Committee besteht aus mehreren Verwaltungsratsmitgliedern, einschliesslich des Board Sustainability Leader. Ausserdem gehören dem Sustainability Advisory Committee der Chief Sustainability Officer an sowie ausgesuchte Mitglieder der Geschäftsleitung, wie der CEO und CRO der Gruppe. Es kann weitere Mitglieder umfassen.

Der Verwaltungsrat ist im Ausschuss durch die folgenden Mitglieder vertreten:

Das Sustainability Advisory Committee verfügt über ein eigenes, vom Verwaltungsrat genehmigtes Reglement (PDF | EN). Das Sustainabiliy Advisory Committee trifft sich mindestens viermal pro Jahr. Das Sustainability Advisory Committee unterstützt den Verwaltungsrat in beratender Funktion bei der Wahrnehmung seiner Aufsichtspflichten im Hinblick auf die Entwicklung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele der Gruppe sowie bei der Überwachung und Einschätzung der Effektivität der entsprechenden Nachhaltigkeitsprogramme und -initiativen. Zu seinen Verantwortlichkeiten gehört die Unterstützung der Nachhaltigkeitsstrategie und -zielsetzungen sowie die Gewährleistung von Massnahmen zum Erreichen dieser Ziele, die Beratung zu Nachhaltigkeitskennzahlen, die Verfolgung und Überwachung erreichter Fortschritte sowie das Einbringen externer Erfahrungen im Hinblick auf eine Vielzahl von Nachhaltigkeitsthemen.

Anchor: intec

Digital Transformation and Technology Committee

Im Januar 2022 richtete der Verwaltungsrat das Digital Transformation and Technology Committee ein als ein neues “Standing Committee”, welches das frühere Innovation and Technology Advisory Committee ersetzt. Das Digital Transformation and Technology Committee unterstützt den Verwaltungsrat bei der Festlegung, Steuerung und Kontrolle der Ausführung der Digitalisierungs- und Technologiestrategie der Bank.
 
Das Digital Transformation and Technology Committee besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Es kann auch nicht unabhängige Mitglieder umfassen. Gegenwärtig besteht die Kommission aus:
 

Das Digital Transformation and Technology Committee verfügt über ein eigenes, vom Verwaltungsrat genehmigtes Reglement (PDF). Das Digital Transformation and Technology Committee trifft sich mindestens viermal pro Jahr. Das Digital Transformation and Technology Committee hat die Aufgabe, die strategisch abgestimmte Ausführung der bedeutenden Digitalisierungs- und Technologieinitiativen zu beaufsichtigen sowie Governance-Standards für die digitale Umsetzung in der Gruppe zu bestimmen.