Das Audit Committee verfügt über ein eigenes, vom Verwaltungsrat genehmigtes Reglement (PDF). Die Mitglieder des Audit Committee unterliegen zusätzlichen Unabhängigkeitserfordernissen, welche strenger sind als diejenigen, die für die anderen Mitglieder des Verwaltungsrats gelten. So darf ein Mitglied des Audit Committee weder eine mit der Gruppe verbundene Person sein, noch darf es, abgesehen von der Entschädigung für seine Verwaltungsrats- und Kommissionstätigkeit, weder direkt noch indirekt, anderweitige Entschädigungen für Beratungen oder Dienstleistungen von der Credit Suisse erhalten. In Übereinstimmung mit dem Reglement müssen alle Mitglieder des Audit Committee über Grundkenntnisse im Finanz- und Rechnungswesen verfügen. Darüber hinaus sollen sie nicht Mitglieder des Audit Committee von mehr als zwei weiteren Gesellschaften sein, ausser der Verwaltungsrat befindet, dass dies eine Mitgliedschaft im Audit Committee der Credit Suisse nicht beeinträchtigt.
Des Weiteren verlangt die SEC, dass das Unternehmen offen legt, ob eines oder mehrere Mitglieder des Audit Committee als sogenannte Financial Experts im Sinne des US Sarbanes Oxley Act von 2002 gelten. Der Verwaltungsrat hat Richard Meddings als Financial Expert bezeichnet.
Das Audit Committee trifft sich mindestens vierteljährlich vor der Veröffentlichung der Quartalsergebnisse der Gruppe zu ganz- oder halbtägigen Sitzungen. Darüber hinaus finden während des Jahres einige zusätzliche Sitzungen oder Telefonkonferenzen statt, um die Aufgaben der Kommission ordnungsgemäss erfüllen zu können. An den ordentlichen Sitzungen nehmen je nach Traktanden die zuständigen Vertreter der Geschäftsleitung sowie der Leiter der internen Revision und Vertreter der externen Revisionsgesellschaft teil. Anlässlich der meisten Sitzungen findet zudem ein Sitzungsteil statt, an dem den internen und externen Revisoren die Möglichkeit geboten wird, Themen mit dem Audit Committee ohne Beisein von Managementvertretern zu diskutieren. Ausserdem werden von Zeit zu Zeit gemeinsame Sitzungsteile mit den Mitgliedern des Risk Committee durchgeführt, um Themen zu besprechen, die für beide Kommissionen von Interesse sind.
Die wichtigste Funktion des Audit Committee ist die Unterstützung des Verwaltungsrats in seiner Verantwortung für die Überwachung und Beurteilung der Integrität der Abschlüsse und der externen Darstellung der finanziellen Situation sowie der operativen Resultate und Cash Flows der Gruppe. Weiter überwacht das Audit Committee die Prozesse der Gruppe hinsichtlich Einhaltung der rechtlichen und regulatorischen Vorschriften, beurteilt die Qualifikation, Unabhängigkeit und Leistung der internen und der externen Revision und prüft die Angemessenheit der Prozesse bezüglich finanzieller Berichterstattung und interner Buchhaltungs- und Finanzkontrollen.
Das Audit Committee wird regelmässig über bedeutende Projekte zur Verbesserung derartiger Prozesse orientiert und erhält zudem regelmässige Berichte über die wichtigsten Prozessfälle und bedeutende aufsichtsrechtliche und Compliance Angelegenheiten.
Das Audit Committee beaufsichtigt die Arbeit der externen Revisionsgesellschaft und genehmigt deren Beauftragung und Entschädigung für alle Aufgaben innerhalb und ausserhalb des eigentlichen Revisionsmandats. In diesem Zusammenhang hat die Kommission ein Reglement erlassen, welches zur Wahrung der Unabhängigkeit der externen Revisionsgesellschaft beitragen soll. Das Reglement beschränkt die Kategorien von Aufgaben, mit welchen die Credit Suisse oder eine ihrer Tochtergesellschaften die Revisionsgesellschaft betrauen darf, auf eigentliche Revisionstätigkeiten und bestimmte Arten von Dienstleistungen ausserhalb des Revisionsmandats, insbesondere revisionsnahe Dienstleistungen, Dienstleistungen im Steuerbereich oder übrige Dienstleistungen, soweit sie vom Audit Committee zum Voraus bewilligt wurden. Alle weiteren Mandate müssen vom Audit Committee einzeln bewilligt werden. Die externe Revisionsgesellschaft muss dem Audit Committee regelmässig über den Umfang der ihr erteilten Mandate und der damit verbundenen Honorare berichten.
Weiter hat das Audit Committee spezielle Regeln erstellt, welche die Prozesse für die Behandlung von Hinweisen betreffend möglichen Ungereimtheiten im Bereich Rechnungslegung, interne Kontrolle oder Revisionsangelegenheiten regelt, einschliesslich der Bereitstellung der Integrity Hotline, welche eine Möglichkeit für die Deponierung anonymer Hinweise bietet. Das Audit Committee führt einmal jährlich eine Selbstbeurteilung durch, anlässlich welcher es sich Gedanken über die eigene Leistung im abgelaufenen Jahr macht sowie die Zielsetzungen einschliesslich allfälliger Schwerpunktthemen für das kommende Jahr verabschiedet.