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Erklärung des Verwaltungsrats der Credit Suisse Group AG zum Ergebnis der Untersuchung im Zusammenhang mit der Überwachung von Iqbal Khan

Der Verwaltungsrat der Credit Suisse Group AG hat vom Ergebnis der Untersuchung Kenntnis genommen, die Homburger Rechtsanwälte im Auftrag des Verwaltungsrats durchgeführt hat. Eine Zusammenfassung des Umfangs und der wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung ist in Anhang 1 enthalten.

Die wesentlichen Feststellungen dieser Untersuchung sind:

  • Am 29. August 2019, als die UBS die Anstellung von Iqbal Khan bekannt gab, beauftragte der Chief Operating Officer (COO) der Credit Suisse den Head of Global Security Services der Credit Suisse, die Überwachung von Iqbal Khan einzuleiten.
  • Im Zuge der Untersuchung durch Homburger sagte der COO aus, dass er, um die Interessen der Bank zu schützen, alleine entschied, die Überwachung von Iqbal Khan anzuordnen und dass er dies nicht mit dem Chief Executive Officer (CEO) der Credit Suisse, irgendeinem anderen Mitglied des Executive Board der Credit Suisse, dem Präsidenten des Verwaltungsrats der Credit Suisse oder dem Vorsitzenden des Audit Committee besprach.
  • Die Untersuchung von Homburger ergab keinen Hinweis darauf, dass der CEO die Überwachung von Iqbal Khan genehmigt oder von dieser vor dem 18. September 2019 gewusst hat, nachdem die Überwachung abgebrochen worden war.
  • Weder die Untersuchung von Homburger noch die Überwachung von Iqbal Khan erbrachten Anhaltspunkte dafür, dass Iqbal Khan entgegen seinen vertraglichen Verpflichtungen versucht hätte, Mitarbeitende oder Kunden der Credit Suisse abzuwerben.

Der Verwaltungsrat unterstützt das Ergreifen geeigneter Massnahmen zum Schutz der Interessen des Unternehmens, auch in Fällen in denen leitende Angestellte das Unternehmen verlassen. Allerdings ist der Verwaltungsrat der Ansicht, dass der Auftrag zur Überwachung von Iqbal Khan falsch und unverhältnismässig war und zu einem schwerwiegenden Reputationsschaden für die Bank geführt hat.

Der COO hat die Verantwortung für diese Angelegenheit übernommen und dem Verwaltungsrat seinen Rücktritt erklärt, den der Verwaltungsrat mit sofortiger Wirkung angenommen hat. Ebenfalls hat der Verwaltungsrat den Rücktritt des Head of Global Security Services mit sofortiger Wirkung angenommen.

James B. Walker zum Chief Operating Officer der Credit Suisse ernannt

Aufgrund des Rücktritts von Pierre-Olivier Bouée als COO und seinem Ausscheiden aus der Geschäftsleitung hat der Verwaltungsrat der Credit Suisse beschlossen, James B. Walker mit sofortiger Wirkung zum Chief Operating Officer und Mitglied der Geschäftsleitung der Credit Suisse zu ernennen. James B. Walker übt gegenwärtig verschiedene wichtige Funktionen im Finanzbereich der Bank aus, einschliesslich diejenige des Chief Financial Officer unserer wichtigsten amerikanischen Tochtergesellschaften sowie Head Product Control. James B. Walker verfügt über einen langjährigen und ausgezeichneten Track Record bei der Credit Suisse, und der Verwaltungsrat freut sich auf die Zusammenarbeit mit ihm in seiner neuen Funktion. Der Lebenslauf von James B. Walker ist im Anhang 2 (EN) enthalten.

Der Präsident des Verwaltungsrats, Urs Rohner, und der Vorsitzende des Audit Committee, John Tiner, werden an der Medienkonferenz weitere Erläuterungen zu diesen Beschlüssen abgeben.

Medienkonferenz  – Dienstag, 1.Oktober, 2019

Heute, am 1. Oktober 2019 um 8:00 Uhr CEST findet eine Medienkonferenz im Forum St. Peter in Zürich statt. Zudem ist eine Teilnahme via Webcast oder Telefonkonferenz (nur Englisch) möglich. Aus technischen Gründen können keine Fragen via Webcast/Telefon gestellt werden. Eine Aufzeichnung wird im Lauf des Morgens verfügbar sein.

Einwahldaten: Via Webcast (listen only): Live Webcast (EN)

Via Telefon (listen only):
Schweiz: +41 44 580 48 67
Europa: +44 203 057 6528
USA: +1 866 276 89 33
 

Referenz: Credit Suisse Media Call
Konferenz ID: 7886329

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