Adhoc Release Press Release

Press Release

Die Credit Suisse Group vermeldet Vergleiche bei Rechtsstreitigkeiten aus der Vergangenheit in Bezug auf Mosambik und den Abschluss des Verfahrens um frühere Observationstätigkeiten

Ad hoc-​Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Die Credit Suisse Group hat heute den Abschluss von Vergleichen mit den Aufsichtsbehörden in den USA, in Grossbritannien und in der Schweiz zur Beilegung von Abklärungen bezüglich der Arrangierung einer Kreditfinanzierung für mosambikanische Staatsunternehmen und damit verbundener Wertschriftentransaktionen im Zeitraum von 2013 bis 2016 verkündet. Darüber hinaus hat die Credit Suisse die heutige Mitteilung der FINMA zur Kenntnis genommen, dass das Enforcementverfahren in Zusammenhang mit früheren Observationstätigkeiten abgeschlossen wurde. Die Bank verurteilt alle ungerechtfertigten Observationen und hat bereits entscheidende Massnahmen zur Stärkung der entsprechenden Governance und Abläufe getroffen.

In Bezug auf die Kreditfinanzierung für Mosambik hat die Credit Suisse Group mit dem United States Department of Justice (DOJ) eine Vereinbarung über den Aufschub der Strafverfolgung für drei Jahre geschlossen und einer Unterlassungsanordnung durch die United States Securities and Exchange Commission (SEC) zugestimmt. Gemäss den Bedingungen der Vereinbarung über den Aufschub der Strafverfolgung wird die Credit Suisse ihre Bemühungen um eine Verbesserung der Compliance und entsprechende Abhilfemassnahmen fortsetzen, während drei Jahren in Bezug auf diese Bemühungen an das DOJ Bericht erstatten sowie zusätzliche Massnahmen ergreifen, wie in den Vereinbarungen festgehalten. Ferner hat sich die Credit Suisse Securities (Europe) Ltd. (CSSEL) in einem Fall zum Verstoss gegen das US-Bundesgesetz zu Überweisungsbetrug schuldig bekannt. Die CSSEL unterliegt unter der Vereinbarung über den Aufschub der Strafverfolgung der gleichen Auflage wie die Credit Suisse. Die Vergleiche mit dem DOJ und der SEC umfassen Zahlungen von insgesamt rund USD 275 Mio. unter Berücksichtigung verschiedener Erleichterungen infolge von Überschneidungen bei den Strafzahlungen.

Bei der Vereinbarung mit der United Kingdom Financial Conduct Authority (FCA) hat die Credit Suisse zugestimmt, dass ihre britische Tochtergesellschaft es hinsichtlich dieser Transaktionen mit Mosambik zwischen 2013 und 2016 versäumt hatte, mit der gebotenen Fachkompetenz, Umsicht und Sorgfalt zu handeln sowie angemessene Sorgfalt walten zu lassen bezüglich einer verantwortungsvollen und effizienten Organisation und Kontrolle der Geschäftstätigkeit mit angemessenen Risikomanagementsystemen. Die Credit Suisse wird eine Strafzahlung von rund USD 200 Mio. leisten; darüber hinaus hat die Bank mit der FCA vereinbart, Mosambik Schulden in Höhe von USD 200 Mio. zu erlassen.

Infolgedessen geht die Gruppe von einer Zahlung von USD 230 Mio. im dritten Quartal 2021 aus.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat in ihrer Verfügung festgehalten, dass die Credit Suisse ihre geldwäschereirechtliche Meldepflicht verletzt hat: Die im Jahr 2019 erstattete Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei MROS erfolgte gemäss FINMA zu spät. Ferner hielt die FINMA fest, das Risikomanagement der Credit Suisse im Zusammenhang mit Kreditgeschäften mit gewissen Staaten sei mangelhaft gewesen. Sie verpflichtet die Bank, alle festgestellten Mängel bis zum 30. Juni 2022 zu beheben. Die FINMA hat die Bank zudem verpflichtet, künftige Kreditgeschäfte mit finanzschwachen Staaten oder Staaten mit einem hohen Korruptionsrisiko öffentlich publik zu machen. Diese Massnahme gilt, bis ein Prüfbeauftragter die Umsetzung aller Verbesserungsmassnahmen gemäss der vorliegenden Verfügung geprüft und genehmigt hat.

Darüber hinaus hat die Credit Suisse die heutige Mitteilung der FINMA zur Kenntnis genommen, dass sie ihr Enforcementverfahren gegen die Bank in Zusammenhang mit früheren Observationstätigkeiten abgeschlossen hat. Zusätzlich zu den bereits bekannten Observationen von zwei ehemaligen Geschäftsleitungsmitgliedern wurden fünf weitere Observationen von ehemaligen Mitarbeitenden oder Drittpersonen – alle ausserhalb der Schweiz – zwischen 2016 und 2019 unter Verantwortung einer kleinen Gruppe ehemaliger Führungskräfte innerhalb der Bank geplant und grösstenteils durchgeführt. Die Mehrzahl der zusätzlich durchgeführten Observationen diente dem Schutz der physischen Sicherheit von Mitarbeitenden. Die Aufsichtsbehörde kritisierte die Beschlussfassung, Dokumentation und Aufsicht der Bank in Zusammenhang mit den Observationen und die fehlenden internen Vorschriften. Die Mängel hinsichtlich der Dokumentation waren teilweise darauf zurückzuführen, dass die Kommunikation über nicht von der Bank genehmigte externe Kanäle stattfand.

Wie bereits festgehalten verurteilt die Credit Suisse alle ungerechtfertigten Observationen und hat eine Reihe von Massnahmen getroffen, wobei Observationen untersagt sind, sofern sie nicht aus zwingenden Gründen, wie eine Gefährdung der physischen Sicherheit von Mitarbeitenden, erforderlich sind. Die Bank hat bereits ihre entsprechende Governance und Abläufe verbessert sowie Massnahmen ergriffen, um die korrekte Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel zu gewährleisten. Die FINMA beurteilt diese Massnahmen grundsätzlich als geeignet zur Behebung der festgestellten Mängel und hat sie um wenige zusätzliche Anforderungen ergänzt.

Die Bank bedauert ausserdem, dass sie anfänglich nicht sicherstellen konnte, dass alle relevanten Informationen auf Anhieb verfügbar waren und somit der Aufsichtsbehörde vollständig zur Verfügung gestellt werden konnten.

Die Credit Suisse ist mit dem Abschluss der Verfahren der Aufsichtsbehörden in den USA, in Grossbritannien und in der Schweiz bezüglich der Arrangierung einer Kreditfinanzierung für mosambikanische Staatsunternehmen zufrieden und kann zudem nun einen Schlussstrich unter die Observationsangelegenheit ziehen.