Asset Management Press Release

Press Release

Entscheid des Bundesstrafgerichts

Credit Suisse Group nimmt den Entscheid des Bundesstrafgerichts zur Kenntnis, gegen Credit Suisse AG wegen gewisser historischer Organisationsmängel (StGB, Artikel 102) eine Busse von CHF 2 Millionen zu verhängen für die Periode vom Juli 2007 bis Dezember 2008. Die Untersuchungen reichen mehr als 14 Jahre zurück. Die Bank wird gegen den Entscheid Berufung einlegen.

Credit Suisse testet kontinuierlich ihr Abwehrdispositiv zur Geldwäschereibekämpfung und hat dieses im Laufe der Zeit in Übereinstimmung mit fortlaufendenden regulatorischen Entwicklungen entsprechend gestärkt. Regelkonformes Geschäftswachstum unter Einhaltung der rechtlichen und regulatorischen Vorgaben ist für die Credit Suisse von entscheidender Bedeutung.