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Press Release

Verwaltungsrat gibt angepasste Anträge für die Generalversammlung 2021 sowie Aktualisierung des Vergütungsberichts 2020 und Änderungen in der Geschäftsleitung der Credit Suisse Group bekannt

Infolge der jüngsten wesentlichen Entwicklungen im Zusammenhang mit einem in den USA ansässigen Hedgefund und den von Credit Suisse Asset Management verwalteten Supply Chain Finance Funds hat der Verwaltungsrat heute eine Anpassung der Anträge für die ordentliche Generalversammlung 2021 bekannt gegeben. Unter anderem wird der Antrag auf Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung zurückgezogen. Insbesondere aufgrund der wesentlichen US-Hedge-Fonds-Angelegenheit passt der Verwaltungsrat seinen Antrag auf eine Dividendenausschüttung an und zieht seine Anträge über die variable Vergütung der Geschäftsleitung zurück. Die Credit Suisse veröffentlicht eine Aktualisierung des Vergütungsberichts 2020, der unter www.credit-suisse.com/agm verfügbar ist. Brian Chin, CEO der Investment Bank, und Lara Warner, Chief Risk & Compliance Officer, werden von ihren Funktionen zurücktreten.

Anträge an die Generalversammlung

Der Verwaltungsrat passt seine Anträge zu den Traktanden, die der ordentlichen Generalversammlung am 30. April 2021 unterbreitet werden, wie folgt an:

Traktandum 1.1 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2020

Der Verwaltungsrat aktualisierte den Vergütungsbericht 2020 als Folge seines Entscheides, seine Anträge betreffend variable Vergütung der Geschäftsleitung zurückzuziehen, letztere bestehend aus der kurzfristigen leistungsbezogenen Vergütung (STI) für 2020, die auf der Grundlage der Leistung im Jahr 2020 festgelegt wurde, und der langfristigen leistungsbezogenen Vergütung (LTI) für 2021, deren Auszahlung auf Grundlage der zukünftigen Leistung im Dreijahreszeitraum 2021-2023 festgelegt worden wäre. Zudem beantragte der Verwaltungsratspräsident, auf sein Vorsitzhonorar von CHF 1.5 Mio. zu verzichten, das ihm für den Zeitraum von der ordentlichen Generalversammlung 2020 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2021 zugeteilt worden wäre. Der Verwaltungsrat hat diesem Vorschlag zugestimmt und ihn genehmigt.

Der Verwaltungsrat empfiehlt den Aktionären, den aktualisierten Vergütungsbericht 2020 in einer Konsultativabstimmung anzunehmen.

Traktandum 2 Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung

Der Verwaltungsrat zieht seinen Antrag zu diesem Traktandum zurück, womit dieses Traktandum gegenstandslos wird und die Abstimmung darüber entfällt. Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass es im besten Interesse der Aktionäre ist, diesen Antrag dann zu beurteilen, wenn die internen Untersuchungen der jüngsten Entwicklungen abgeschlossen und das Ergebnis veröffentlicht wurde.

Traktandum 3 Verwendung des Bilanzgewinns und ordentliche Dividendenausschüttung aus Bilanzgewinn und Kapitaleinlagereserven

Als Folge der bedeutenden Angelegenheit mit dem in den USA ansässigen Hedgefund passte der Verwaltungsrat seinen Antrag zu diesem Traktandum an. Neu beantragt ist die Ausschüttung einer reduzierten Gesamtdividende von CHF 0.10 brutto pro Namenaktie, je hälftig aus Bilanzgewinn und Kapitaleinlagereserven.

Traktandum 6.2.1 Kurzfristige variable leistungsbezogene Vergütung (STI)

Der Verwaltungsrat zieht seinen Antrag zu diesem Traktandum zurück, womit dieses Traktandum gegenstandslos wird und die Abstimmung darüber entfällt. Die Geschäftsleitung wird keine STI variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2020 erhalten.

Traktandum 6.2.3 Langfristige variable leistungsbezogene Vergütung (LTI)

Der Verwaltungsrat zieht seinen Antrag zu diesem Traktandum zurück, womit dieses Traktandum gegenstandslos wird und die Abstimmung darüber entfällt. Die Geschäftsleitung wird keine LTI variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2021 erhalten.

Alle anderen Anträge des Verwaltungsrats bleiben unverändert. Für weitere Information: www.credit-suisse.com/agm.

Änderungen in der Geschäftsleitung der Credit Suisse Group und vorläufige Struktur

Aufgrund der wesentlichen US-Hedgefund-Angelegenheit tritt Brian Chin, CEO der Investment Bank, mit Wirkung zum 30. April 2021 von seiner Funktion in der Geschäftsleitung zurück. Lara Warner, Chief Risk & Compliance Officer, tritt mit Wirkung zum 6. April 2021 von ihrer Funktion in der Geschäftsleitung zurück. Beide werden die Bank verlassen.

Christian Meissner wird per 1. Mai 2021 zum CEO der Investment Bank und Mitglied der Geschäftsleitung ernannt. Er ist seit Oktober 2020 Co-Leiter von IWM Investment Banking Advisory und Vice Chairman Investment Banking der Credit Suisse. Davor hatte er verschiedene leitende Positionen bei führenden Investmentbanken inne, unter anderem als Leiter Global Corporate & Investment Banking bei der Bank of America Merrill Lynch. Von 2004 bis 2008 war er bei Lehman Brothers als Co-Leiter EMEA Investment Banking und anschliessend als Co-Chief Executive Officer EMEA tätig gewesen.

Joachim Oechslin wird per 6. April 2021 zum interimistischen Chief Risk Officer ernannt und nimmt auf Interimsbasis Einsitz in die Geschäftsleitung. Er war von Januar 2014 bis Februar 2019 als Chief Risk Officer und Mitglied der Geschäftsleitung der Credit Suisse Group AG tätig und fungierte danach als Senior Advisor und Chief of Staff des CEO der Credit Suisse Group. Davor war Joachim Oechslin ab 2007 als Chief Risk Officer bei der Munich Re tätig.

Thomas Grotzer wird per 6. April 2021 zum interimistischen globalen Leiter Compliance ernannt. Er ist seit 2016 General Counsel und Mitglied der Geschäftsleitung der Credit Suisse (Schweiz) AG. Davor hatte er verschiedene Führungspositionen in der Funktion General Counsel der Credit Suisse inne, unter anderem bei General Counsel Switzerland und Private Banking & Wealth Management. Bevor er zur Credit Suisse stiess, war Thomas Grotzer bei UBS als General Counsel für APAC Wealth Management in Hongkong tätig.

Alle drei werden Thomas Gottstein unterstellt sein.

Weitere Massnahmen des Verwaltungsrats

Im März 2021 wurde das Tactical Crisis Committee des Verwaltungsrats – bestehend aus dem Verwaltungsratspräsidenten, den Vorsitzenden des Audit Committee und des Risk Committe sowie dem Vorsitzenden des Conduct and Financial Crime Control Committee – aktiviert, um eine engmaschige Aufsicht auszuüben und zeitnahe Entscheidungen sicherzustellen im Hinblick auf die Lösung der Angelegenheiten im Zusammenhang mit den von Credit Suisse Asset Management verwalteten Supply Chain Finance Funds. In der Zwischenzeit wurde das Mandat dieses Ausschusses auf die wesentliche US-Hedgefund-Angelegenheit ausgeweitet. Das Tactical Crisis Committee arbeitet eng mit dem CEO und dem restlichen Management-Team zusammen.

Der Verwaltungsrat hat darüber hinaus zwei Untersuchungen bezüglich der Supply-Chain-Finance-Funds-Angelegenheit und der wesentlichen US-Hedgefund-Angelegenheit eingeleitet, die von externen Stellen durchgeführt werden. Diese Untersuchungen werden von einem Sonderausschuss des Verwaltungsrats beaufsichtigt. Sie beschränken sich nicht nur auf die unmittelbaren Folgen dieser Angelegenheiten, sondern werden auch weitergehende Auswirkungen und relevante Erkenntnisse thematisieren.