Adhoc Release Press Release

Press Release

Credit Suisse Group veröffentlicht den Bericht über die unabhängige externe Untersuchung zu Archegos Capital Management

Ad hoc-​Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Die Credit Suisse Group AG hat heute den Bericht über die unabhängige externe Untersuchung zu Archegos Capital Management (Archegos) veröffentlicht, die vom Verwaltungsrat in Auftrag gegeben und von einem Sonderausschuss des Verwaltungsrats beaufsichtigt wurde. 

In den vergangenen Monaten haben die Anwaltskanzlei Paul, Weiss, Rifkind, Wharton & Garrison LLP und ihre Expertenteams im Auftrag des Verwaltungsrats der Credit Suisse die Geschäftsbeziehung zwischen der Credit Suisse und Archegos umfassend überprüft. Auslöser dafür war der Kollaps des US-Hedge-Fonds am 25. März 2021. Im Rahmen der Überprüfung wurden mehr als 80 Interviews mit gegenwärtigen und ehemaligen Mitarbeitenden der Credit Suisse geführt sowie über zehn Millionen Dokumente und weitere Daten beschafft.

Die wesentlichen Erkenntnisse der Untersuchung ergaben unter anderem, dass im Prime-Services-Geschäft der Investment Bank Versäumnisse bei der effektiven Steuerung der Risiken durch die erste und die zweite Verteidigungslinie vorlagen und dass es eine fehlende Eskalation von Risiken gab. Zudem wurde im gleichen Geschäftsbereich festgestellt, dass die Kontrolle hinsichtlich Limitenüberschreitungen über beide Verteidigungslinien hinweg infolge der ungenügenden Erfüllung der Aufsichtspflichten in der Investment Bank und im Risk-Bereich unzureichend war und dass die Priorisierung von Risikominderungs- und Verbesserungsmassnahmen (wie dynamische Margenhinterlegung) nicht angemessen war.

Aus der Untersuchung ging jedoch auch hervor, dass es sich hierbei nicht um eine Situation handelte, in der sich das Personal aus den Geschäfts- und Risk-Bereichen betrügerisches oder rechtswidriges Vorgehen oder böswilliges Verhalten zuschulden kommen liess. Zudem wurden in Zusammenhang mit der Architektur der Risikokontrollen und -prozesse keine Mängel ermittelt und bei den bestehenden Risikosystemen keine Unzulänglichkeiten hinsichtlich der Ermittlung kritischer Risiken und damit verbundener Bedenken festgestellt.

António Horta-Osório, Verwaltungsratspräsident der Credit Suisse, sagte: «Die Bank hat bereits eine Reihe entschiedener Massnahmen getroffen, um das Risikorahmenwerk zu stärken. Wir sind entschlossen, die richtigen Lehren zu ziehen und unsere Kontrollfunktionen auszubauen, sodass wir künftig besser aufgestellt sind. Wir wollen eine von Verantwortung und Rechenschaftspflicht geprägte Unternehmenskultur entwickeln, in deren Rahmen die Mitarbeitenden grundsätzlich Risikomanager sind, klar wissen, was sie tun müssen, allfällige Bedenken eskalieren und für ihre Handlungen verantwortlich sind. Eine derartige Kultur ist von entscheidender Bedeutung – wenn wir dieses Ziel gemeinsam und konsequent verfolgen, können wir nachhaltige Veränderungen bewirken und Mehrwert für unsere Kundschaft und unsere Aktionärinnen und Aktionäre schaffen.»

Unter der Leitung des Tactical Crisis Committee des Verwaltungsrats – das sich aus dem Verwaltungsratspräsidenten, dem Vorsitzenden des Audit Committee, dem Vorsitzenden des Risk Committee und dem Vorsitzenden des Conduct and Financial Crime Control Committee zusammensetzt – und in enger Zusammenarbeit mit dem Group Chief Executive Officer und ausgewählten Mitgliedern des Senior Management, einschliesslich des interimistischen Chief Risk Officer (CRO), des Chief Financial Officer, des General Counsel, des interimistischen Chief Compliance Officer, des neuen CEO der Division Investment Bank und des Leiters Internal Audit hat die Bank bereits verschiedene wichtige Empfehlungen umgesetzt (siehe separate Zusammenfassung bereits getroffener Massnahmen).

Dazu zählen mehrere Führungswechsel in der Investment Bank, darunter auch im Prime-Services-Geschäft, und die Einleitung der Rekrutierung von zusätzlichen Mitarbeitenden für die Risk-Funktion. Zudem wurden in den letzten Monaten sämtliche grossen gruppenweiten Risikopositionen überprüft sowie die Kontrollen hinsichtlich Limitenüberschreitungen und die Eskalationsanforderungen überarbeitet. Darüber hinaus wurden mehrere Risiko-Governance-Gremien überprüft und verstärkt; zudem wurde die Risikobereitschaft in der gesamten Organisation gesenkt, wobei zusätzliche Anforderungen für die Genehmigung aller wesentlichen Transaktionen eingeführt wurden. Dadurch gelang es der Bank, die risikogewichteten Aktiven und die Leverage-Risikoposition im Prime-Services-Geschäft deutlich zu reduzieren und gleichzeitig die Margenanforderungen zu erhöhen; zudem wurden alle Hedge-Fonds-Kunden auf eine dynamische Margenhinterlegung umgestellt. Ausserdem hat die Bank eine Überprüfung von Rollen mit Doppelfunktionen in Auftrag gegeben.

Ein wesentlicher Aspekt der gesamten Überprüfung war die individuelle Rechenschaftspflicht; die anschliessend umgesetzten Massnahmen betrafen 23 Personen. Diese Massnahmen umfassten die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (neun Personen) sowie hohe finanzielle Einbussen von insgesamt rund USD 70 Mio. mittels Massnahmen zur Anpassung der Vergütung, darunter die Anwendung eines Malus von bis zu 100 % (Streichung ausstehender aufgeschobener Ansprüche) und einige Rückforderungen (Rückzahlung von zuvor ausgeschütteten Beträgen). Die Bank wird die impliziten und expliziten Auswirkungen der Archegos-Angelegenheit auf die Vergütung nach Abschluss des Geschäftsjahres im Vergütungsbericht vollumfänglich darlegen.

Schliesslich hat die Bank in dieser Woche die Ernennung von David Wildermuth zum neuen CRO bekannt gegeben. Er war zuletzt bei Goldman Sachs tätig und verfügt über einen beachtlichen Erfahrungsschatz im Risikomanagement. Er wird seine neue Funktion Anfang 2022 übernehmen. Bis dahin und wie ursprünglich geplant und Anfang April 2021 mitgeteilt, wird Joachim Oechslin weiterhin die Funktion des CRO interimistisch wahrnehmen. In den vergangenen Monaten haben Joachim Oechslin und Richard Meddings, der interimistische Vorsitzende des Risk Committee, massgeblich bei der Leitung und Umsetzung der oben beschriebenen Massnahmen zur Verbesserung des Risikomanagements mitgewirkt.

Die Credit Suisse wird unermüdlich daran arbeiten, eine von klarer Rechenschaftspflicht und Verantwortlichkeit geprägte Unternehmenskultur zu etablieren – und gleichzeitig ihre eingehende Beurteilung zur Übertragbarkeit der Erkenntnisse («Read-Across») fortsetzen, um sicherzustellen, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen – und einen nachhaltigen Mehrwert für ihre Kundinnen und Kunden sowie ihre Aktionärinnen und Aktionäre zu schaffen.

Der vollständige Bericht der Anwaltskanzlei Paul, Weiss, Rifkind, Wharton & Garrison und die Zusammenfassung zu den getroffenen Massnahmen der Credit Suisse sind unter www.credit-suisse.com/archegos abrufbar.