Adhoc Release Press Release

Press Release

Die Credit Suisse veröffentlicht die Traktanden für die ordentliche Generalversammlung 2022

Ad-hoc-Mitteilung gemäss Artikel 53 KR

Die Credit Suisse Group AG hat heute die Traktanden für die ordentliche Generalversammlung vom 29. April 2022 bekannt gegeben. Wie bereits mitgeteilt, wird die diesjährige Generalversammlung ohne die persönliche Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre stattfinden.

Die Credit Suisse lädt die Aktionärinnen und Aktionäre ein, per Live-Webcast an der Generalversammlung teilzunehmen, die unter www.credit-suisse.com/gv übertragen wird. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, im Voraus abzustimmen, indem sie dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht und ihre Stimminstruktionen erteilen. Die entsprechende Frist endet am 26. April 2022. Die Abstimmungsergebnisse werden kurz nach der Generalversammlung unter www.credit-suisse.com/gv veröffentlicht. Die Aktionärinnen und Aktionäre haben bis zum 26. April 2022 die Möglichkeit, Fragen zur Generalversammlung im Voraus über den Online-Wortmeldeschalter einzureichen.

Die heute vom Verwaltungsrat der Credit Suisse Group AG (Verwaltungsrat) veröffentlichten Traktanden für die Generalversammlung 2022 beinhalten unter anderem:

  • Antrag auf Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung für die beiden Geschäftsjahre 2020 und 2021, unter Ausklammerung aller Themen mit Bezug zur Supply-Chain-Finance-Funds-Angelegenheit (SCFF-Angelegenheit)
  • Antrag auf Ausschüttung einer Dividende an die Aktionärinnen und Aktionäre von CHF 0.10 je Aktie für das Geschäftsjahr 2021
  • Schaffung von genehmigtem Kapital
  • Vorschlag zur Wahl von Axel P. Lehmann als Präsident des Verwaltungsrats sowie zur Wahl von Mirko Bianchi, Keyu Jin und Amanda Norton als drei neue nicht exekutive Mitglieder des Verwaltungsrats
  • Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2021
  • Aktionärsantrag auf eine Sonderprüfung
  • Aktionärsantrag auf Änderung der Statuten der Credit Suisse Group AG bezüglich der Klimaschutzstrategie der Bank und ihrer Offenlegungen zum Klimawandel (Anlagen in fossile Energieträger)

Die Einladung und die Traktanden für die Generalversammlung 2022 sind auf der Website der Credit Suisse unter www.credit-suisse.com/gv verfügbar.

Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung für die Geschäftsjahre 2020 und 2021, unter Ausklammerung aller Themen mit Bezug zur SCFF-Angelegenheit
Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 Entlastung zu erteilen, unter Ausklammerung aller Themen mit Bezug zur SCFF-Angelegenheit. Aufgrund der Archegos- und der SCFF-Angelegenheit zog der Verwaltungsrat seinen Antrag auf Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2020 von der Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung 2021 zurück. Der Antrag sollte nach Abschluss der Untersuchungen zu den beiden Angelegenheiten behandelt werden. Beide Untersuchungen sind mittlerweile abgeschlossen und der Bericht bezüglich Archegos wurde bereits veröffentlicht. Allerdings beabsichtigt der Verwaltungsrat angesichts des noch laufenden Prozesses der Wiedereinbringung von Anlegermitteln, der juristischen Komplexität der SCFF-Angelegenheit sowie einer laufenden regulatorischen Prüfung durch die FINMA nicht, den dazugehörigen Bericht zu veröffentlichen. Der Verwaltungsrat empfiehlt daher nicht, die Entlastung in Bezug auf diese Angelegenheit zu beantragen, bis die entsprechenden Prozesse weitgehend abgeschlossen sind.

Dividendenausschüttung
Wie bereits mitgeteilt, wird der Verwaltungsrat den Aktionärinnen und Aktionären die Ausschüttung einer Bardividende von insgesamt CHF 0.10 je Aktie für das Geschäftsjahr 2021 vorschlagen. Dies steht im Einklang mit der reduzierten Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2020 und entspricht unserer Ansicht nach einem umsichtigen Ansatz zur Kapitalausschüttung für ein schwieriges Jahr.

Schaffung von genehmigtem Kapital
Zur Wahrung der strategischen und finanziellen Flexibilität, unter anderem für die Weiterentwicklung der Geschäftsaktivitäten, und um im Einklang mit regulatorischen Erwartungen eine ausreichende Reserve von genehmigtem Kapital zu gewährleisten, beantragt der Verwaltungsrat wie in vergangenen Jahren die Wiedereinführung von genehmigtem Aktienkapital im Betrag von höchstens CHF 5 Mio. (entsprechend 125 Mio. Namenaktien).

Veränderungen im Verwaltungsrat
Wie bereits mitgeteilt, schlägt der Verwaltungsrat Axel P. Lehmann zur Wahl als Präsident des Verwaltungsrats sowie Mirko Bianchi, Keyu Jin und Amanda Norton zur Wahl als nicht exekutive Mitglieder des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung vor, wobei der Amtsantritt von Amanda Norton für den 1. Juli 2022 vorgesehen ist. Die Ernennung der drei nicht exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrats unterliegt der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden.

Severin Schwan, Kai S. Nargolwala und Juan Colombas werden an der Generalversammlung nicht zur Wiederwahl antreten. Alle übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats stellen sich zur Wiederwahl für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr zur Verfügung.

Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2021
In Übereinstimmung mit den Anforderungen der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften werden die Aktionärinnen und Aktionäre gesondert und mit bindender Wirkung an der ordentlichen Generalversammlung über die Gesamtvergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung abstimmen. Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung des Verwaltungsrats von CHF 13,0 Mio. für den Zeitraum von der ordentlichen Generalversammlung 2022 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2023 in einer prospektiven Abstimmung.

Der Verwaltungsrat beantragt ferner die Genehmigung des Gesamtbetrags von CHF 8,6 Mio. für die kurzfristige variable leistungsbezogene Vergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2021 in einer retrospektiven Abstimmung sowie des maximalen Gesamtbetrags von CHF 34,0 Mio. für den fixen Teil der Vergütung der Geschäftsleitung für den Zeitraum von der ordentlichen Generalversammlung 2022 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2023 in einer prospektiven Abstimmung. Der Verwaltungsrat beantragt ausserdem die Genehmigung des Gesamtbetrags von CHF 12,1 Mio. für aktienbasierte Ersatzzahlungen an neue Geschäftsleitungsmitglieder, die 2022 in die Bank eingetreten sind.

Der Vergütungsbericht 2021, der Teil des Geschäftsberichts der Credit Suisse Group AG ist, wird den Aktionärinnen und Aktionären wie in den vergangenen Jahren zur Konsultativabstimmung vorgelegt.

Aktionärsantrag auf eine Sonderprüfung
Im März 2022 erhielt der Verwaltungsrat einen Antrag von der Ethos Stiftung und anderen Aktionären, mit dem um Auskunft ersucht und die Durchführung einer Sonderprüfung im Zusammenhang mit der SCFF- und der «Suisse Secrets»-Angelegenheit (auch als «Swiss Leaks»-Angelegenheit bezeichnet) beantragt wurde. Der Verwaltungsrat hat nach Eingang des Auskunftsersuchens Antworten bereitgestellt, die in der Woche vom 4. April 2022 auf der Website der Credit Suisse unter www.credit-suisse.com/gv verfügbar sein werden. Angesichts der laufenden Wiedereinbringungsprozesse in der SCFF-Angelegenheit sowie der juristischen und regulatorischen Komplexität ist der Verwaltungsrat der Auffassung, dass eine Sonderprüfung zum gegenwärtigen Zeitpunkt für die Credit Suisse von Nachteil wäre und dass eine zusätzliche Offenlegung in diesem Zusammenhang insbesondere das Ergebnis bezüglich der Wiedereinbringungsprozesse beeinträchtigen würde. Aus diesem Grund empfiehlt der Verwaltungsrat den Aktionärinnen und Aktionären, diesen Antrag nicht zu genehmigen.

Aktionärsantrag auf Statutenänderung der Credit Suisse Group AG bezüglich der Klimaschutzstrategie der Bank und ihrer Offenlegungen zum Klimawandel (Anlagen in fossile Energieträger)
Der Verwaltungsrat hat von der Ethos Stiftung und von ShareAction im Namen von elf institutionellen Anlegern einen Aktionärsantrag bezüglich der Klimaschutzstrategie der Credit Suisse und ihrer Offenlegungen zum Klimawandel mit spezieller Fokussierung auf Ausrichtung, Offenlegung und Berichterstattung in Bezug auf den Öl-, Gas- und Kohlesektor erhalten. Der Antrag schlägt eine Änderung der Statuten der Credit Suisse Group AG durch die Einführung eines neuen Artikels vor. Der Verwaltungsrat unterstützt die Ziele dieses Antrags, ist jedoch nicht der Ansicht, dass diese zusätzlichen Offenlegungen durch eine Änderung der Statuten der Bank bewirkt werden sollten. Der Verwaltungsrat hat bereits beschlossen, die mit dem Aktionärsantrag beantragten zusätzlichen Offenlegungen in den Nachhaltigkeitsbericht 2022 der Credit Suisse (bzw. die Offenlegungen gemäss Task Force on Climate-related Financial Disclosures – TCFD) einzubeziehen und den Nachhaltigkeitsbericht 2022 (bzw. die TCFD-Offenlegungen) den Aktionärinnen und Aktionären an der Generalversammlung 2023 zur Konsultativabstimmung vorzulegen. Darüber hinaus hat die Credit Suisse entschieden, neue Einschränkungen hinsichtlich Finanzierungen im Zusammenhang mit Ölsand, Tiefseebergbau sowie Öl und Gas aus der Arktis einzuführen. Ausserdem beabsichtigt der Verwaltungsrat angesichts der neu eingeführten Berichtspflichten über nichtfinanzielle Belange nach Schweizer Recht, die für das Geschäftsjahr 2023 in Kraft treten, die erforderlichen Statutenänderungen an der Generalversammlung 2023 zu beantragen. Der Verwaltungsrat empfiehlt daher den Aktionärinnen und Aktionären, diesen Antrag abzulehnen.

Ergebnisse für das erste Quartal 2022
Die Credit Suisse wird die Finanzergebnisse für das erste Quartal 2022 voraussichtlich am 27. April 2022 bekannt geben.