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Permanent Account Number (PAN) für nicht in Indien ansässige Lieferanten vorgeschrieben

Zürich, 17. März 2010 – Hiermit werden die Geschäftspartner unserer indischen Niederlassung, die nicht in Indien ansässig sind, aber Leistungen nach Indien liefern, auf die jüngste Ergänzung des indischen Einkommenssteuergesetzes aufmerksam gemacht sowie auf die Auswirkungen auf das Rechnungsstellungsverfahren bei der Credit Suisse.

Unter den derzeitigen indischen Einkommenssteuergesetzen werden bei verschiedenen Zahlungsweisen Steuern von Zahlungen an nicht in Indien ansässige Lieferanten einbehalten. Die Abzugssteuersätze sind vom indischen Einkommenssteuergesetz sowie der Vereinbarung zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (DTAA) zwischen dem Land, in welchem der nicht in Indien ansässige Lieferant seinen Sitz hat, und Indien vorgeschrieben. Seit der jüngsten Ergänzung ist es nunmehr Vorschrift für nicht in Indien ansässige Lieferanten, sich bei der indischen Einkommenssteuerbehörde zu registrieren und die Permanent Account Number (PAN) zu beantragen. Diese Vorschrift tritt zum 1. April 2010 in Kraft und gilt für die Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben. Die offizielle Pressemitteilung des Central Board of Direct Taxes, Indien, steht hier (PDF) zur Verfügung.

Wichtige Punkte im Zusammenhang mit dieser Änderung

  • Betroffene Lieferanten, die nicht in Indien ansässig sind, werden aufgefordert, für Zahlungen ab dem 1. April 2010 die PAN in den Rechnungen an jegliche Rechtseinheiten der Credit Suisse in Indien anzugeben.
  • Falls die PAN nicht beantragt wird, beträgt – sofern Abzugssteuer fällig wird – der Mindestabzugssatz 20% beziehungsweise den vom indischen Einkommenssteuergesetz oder den entsprechenden DTAA vorgeschriebenen höheren Satz. Diese Vorschrift gilt gilt für alle mit Indien in Geschäfftverbindung stehenden Lieferanten – sowohl für in Indien ansässige als auch nicht in Indien ansässige Lieferanten.

Application for PAN

  • Der PAN-Antrag ist via das Formular 49A vorzunehmen. Dieses kann hier heruntergeladen werden, oder es kann online an NDSL übermittelt werden.
  • Die Vergabe der PAN erfolgt normalerweise 2 bis 3 Wochen nach der Antragstellung.
  • Diese Richtlinien (PDF) enthalten zusätzliche Informationen für die Beantragung einer neuen PAN.

Diese Benachrichtigung dient lediglich der Information über die neuen Vorschriften, die jeder nicht in Indien ansässige Lieferant einzuhalten hat, und stellt keinerlei Steuerberatung durch uns dar. Ferner werden dadurch keine bestehenden Vereinbarungen zur steuerlichen Abwicklung zwischen Ihrem Unternehmen und unseren Rechtseinheiten der Credit Suisse in Indien geändert.

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