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Barrierefreiheit
Damit alle Kunden unkompliziert auf unsere Informationen, Produkte und Dienstleistungen zugreifen können, legen wir grossen Wert auf Barrierefreiheit.
Es ist uns ein wichtiges Anliegen, allen Kunden und Interessenten einen freien Zugang zu unseren Produkten, Dienstleistungen und Informationsangeboten zu ermöglichen. Mit unserem Accessibility-Projekt sorgen wir an sämtlichen Schnittstellen für Barrierefreiheit. Das gilt für Geschäftsstellen ebenso wie für Bankomaten, Internetseiten, Online-Banking und Bankauszüge. Diese Dienste haben wir den Ansprüchen von Menschen mit Seh-, Hör- und Mobilitätsbehinderungen sowie von älteren Menschen angepasst. Darüber hinaus sensibilisieren und schulen wir unsere Mitarbeitenden im Hinblick auf die verschiedenen Bedürfnisse unserer Kunden. So können sie unser gesamtes Angebot problemlos nutzen.
In der Schweiz hat die Credit Suisse AG mittlerweile 59 Bankomaten für Menschen im Rollstuhl zugänglich gemacht. Weitere sind geplant.
Websites und Applikationen
Alle Websites und Applikationen der Credit Suisse AG werden gemäss den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World-Wide-Web-Konsortiums (W3C) implementiert.
Zugängliches Online Banking
Das Online-Banking-Angebot Direct Net ist auch für Kundinnen und Kunden mit einer Sehbehinderung zugänglich.
Zugängliche Websites
Die gesamten Webseiten der Credit Suisse AG wurden von der Stiftung Zugang für Alle mit dem AA Qualitätslabel zertifiziert, der höchstmöglichen Auszeichnung in der Schweiz.
Sprechende Bankomaten
Seit 2010 stehen 350 sprechende Bankomaten an frequentierten Standorten in Betrieb. Die akustischen Anweisungen sind via Kopfhörer in Deutsch, Italienisch, Französisch oder Englisch erhältlich.
Rollstuhlgängige Bankomaten
An ausgewählten Standorten stehen tiefer gesetzte Bankomaten: Tastaturhöhe 84 cm vom Boden. Standard 94 cm.
Informationen in Papierform
Postenauszüge, Kontoauszüge und Tagesauszüge können in vergrösserter Schrift (15 pt.) oder Brailleschrift angefordert werden.
- Für mehr Informationen kontaktieren Sie Ihren Kundenberater
Informationen für Gehörlose
Bei einer telefonischen Auskunft agiert ein Telefonvermittler. Dieser übersetzt das geschriebene respektive gesprochene Wort zwischen dem Kunden und der Credit Suisse AG. Es gilt der gleiche Service wie für alle Kunden, soweit es sich um Auskünfte (Kontostand, Kontobewegung) und einfache Bestellungen (Gutschrifts-/Belastungsanzeige, Kontoabschlüsse, Kreditkarten, Einzahlungsscheine) handelt.
- Für mehr Informationen kontaktieren Sie Ihren Kundenberater
Geschäftsstellen
Für Neu- und Umbauten gelten umfassende Richtlinien zur behinderten- und betagtengerechten Ausgestaltung der betriebsgenutzten Liegenschaften (Geschäftsstellen, Bürogebäude und Automatenstandorte). Die Richtlinien betreffen u.a.
- Geschäftsstellen Aussenbereich (Zugang, Parkplätze)
- Eingangstüren
- Kundenhallen
- Besprechungsräume
- Bankomaten