Performance Incentive Plan (PIP)

Der PIP ist ein aktienbasiertes, langfristiges Programm zur Bindung und Motivation von wichtigen Mitarbeitenden. PIP-Einheiten wurden Anfang 2005 und Anfang 2006 für die Jahre 2004 und 2005 zugeteilt.

Der PIP entstand mit der Absicht, bestimmte Mitglieder der Geschäftsleitung und der Direktion in einer von weitreichenden Veränderungen für das Unternehmen geprägten Phase für ihre Leistungen zu entlöhnen und sie zu weiteren Spitzenleistungen sowie zum Verbleib beim Unternehmen zu motivieren. Der Wiederaufbau des Geschäfts, vor allem des Investment Banking, während der Jahre 2003 und 2004, die Neuausrichtung unseres Bankgeschäfts und der Aufbau der integrierten Bank im Jahr 2005 waren von fundamentaler Bedeutung und verlangten einen überdurchschnittlichen Einsatz des Managements, für welchen die Betroffenen mit PIP-Einheiten entschädigt und motiviert wurden. Diese Periode war ausserdem gekennzeichnet durch einen intensiven Wettbewerb um wichtige Mitarbeitende in den verschiedenen Geschäftsbereichen. Entsprechend wurden PIP-Einheiten auch eingesetzt, um die wichtigsten Leistungsträger im Unternehmen zu halten. Durch den PIP wurden diese Personen sehr eng an die erfolgreiche Umsetzung unserer strategischen Pläne gebunden. Die Ansprüche auf PIP-Einheiten werden über einen Zeitraum von fünf Jahren erworben. In dieser Zeit muss der Begünstigte bei der Credit Suisse angestellt bleiben. Ausserdem unterliegen PIP-Einheiten strengen Bedingungen für den Fall, dass ein Begünstigter zu einem Konkurrenzunternehmen übertritt.

Der gesamte oder ein Teil des aufgeschobenen Bonus wurde auf der Basis eines Aktienkurses der Credit Suisse Group von CHF 47,45 für den PIP I für 2004 und von CHF 72,00 für den PIP II für 2005 in eine Anzahl PIP-Einheiten umgerechnet. Die Ansprüche auf die zugeteilten PIP-Einheiten gehen über eine Periode von fünf Jahren in den Besitz der Begünstigten über. Unter der Voraussetzung, dass alle finanziellen Zielsetzungen über diese Fünfjahresperiode erreicht werden und die Börsenkursentwicklung der Credit Suisse Group Aktie sowohl absolut wie auch im Vergleich mit einer Gruppe von Konkurrenzunternehmen die gesetzten Kriterien erfüllt, können PIP-Einheiten schliesslich bis zu neun (im PIP I) beziehungsweise sechs (im PIP II) Credit Suisse Group Aktien entsprechen. Es ist allerdings auch möglich, dass PIP-Einheiten wertlos verfallen, falls die gesetzten finanziellen Ziele oder Kursziele nicht erreicht werden.

Die Wertenwicklung der PIP-Einheiten beruht auf drei Elementen: erstens dem Leistungskriterium, welches auf der nachhaltigen, über fünf Jahre gemessenen Erreichung von finanziellen Zielen beruht; zweitens dem Marktkriterium, welches davon abhängt, ob das Unternehmen für seine Aktionäre während der fünfjährigen Vestingperiode nachhaltigen Mehrwert geschaffen hat. Drittens schliesslich kann der Begünstigte – wie jeder andere Aktionär auch – von der möglichen Börsenkurssteigerung der Credit Suisse Group Aktie während der Laufzeit profitieren.

Jede PIP-Einheit wird nach Ablauf der fünfjährigen Vestingperiode in eine bestimmte Anzahl Credit Suisse Group Namenaktien umgewandelt. Diese Anzahl hängt vom Grad der Zielerreichung folgender Faktoren ab: von der Ertragsentwicklung im Vergleich zu den Zielvorgaben («Leistungsbedingungen») sowie von der Performance des Aktienkurses im Vergleich zu jener ausgewählter Konkurrenten («Marktbedingungen»). Die Leistungsbedingungen können vom Compensation Committee so angepasst werden, dass ausserordentliche Effekte in der Jahresrechnung ausgenommen werden (beispielsweise ausserordentliche Gewinne, die aufgrund von veränderten Rechnungslegungsgrundsätzen oder aufgrund des Verkaufs von Unternehmensteilen entstanden sind). Das Erfüllen der Leistungsbedingungen entscheidet, wie hoch die definitive Anzahl PIP-Einheiten ausfällt, indem es einen Multiplikator zwischen null und drei für die Bestimmung der definitiven Anzahl von PIP-Einheiten definiert. Die Erfüllung der Marktbedingungen schliesslich bestimmt die Anzahl Credit Suisse Group Aktien pro definitive PIP-Einheit. Die entsprechende Bandbreite reicht von null bis drei Aktien beim PIP I und von null bis zwei Aktien beim PIP II. Das Umtauschverhältnis der im Jahr 2005 gewährten PIP-I-Einheiten wird sich zwischen null und neun Aktien und für die im Jahr 2006 zugeteilten PIPII-Einheiten zwischen null und sechs Aktien bewegen.

Das Erreichen der vorgegebenen Kursziele und der relativen Aktienkursentwicklung für die im Jahr 2005 gewährten PIP-Einheiten wird auf Basis des durchschnittlichen Aktienkurses der Credit Suisse Group Aktie während dreier Monate vor dem Umtauschdatum gemessen. Bei einem Aktienkurs von unter CHF 30 werden keine Aktien abgegeben, während ein Aktienkurs von CHF 90 oder höher die Abgabe des Maximums von drei Aktien bewirkt. Das Erreichen der vorgegebenen Kursziele und der relativen Entwicklung des Aktienkurses für die im Jahr 2006 gewährten PIP-Einheiten wird auf Basis des durchschnittlichen Aktienkurses der Credit Suisse Group Aktie während dreier Monate vor dem Umtauschdatum gemessen. Bei einem Aktienkurs von unter CHF 47 werden keine Aktien abgegeben, während ein Aktienkurs von CHF 160 oder höher die Abgabe des Maximums von zwei Aktien bewirkt.

PIP II sieht ein zweijähriges Moratorium für die Anwendbarkeit der Frühpensionierungsklausel vor.

Für Mitarbeitende, die bereits im Zeitpunkt der Zuteilung aufgrund ihres Alters einen Anspruch auf Pensionierung haben oder welche während der vorgesehenen Laufzeit ein solches Alter erreichen, wird zur Ermittlung des zu verbuchenden Personalaufwands die erwartete Anzahl der zu übertragenden PIP-Einheiten mit dem Fair Value im Zeitpunkt der Zuteilung multipliziert. Der Fair Value der diesem Mitarbeiterkreis in den Jahren 2005 und 2006 zugeteilten PIP-Einheiten belief sich auf CHF 83,75 beziehungsweise CHF 145,36. Dieser Fair Value ergab sich aus der erwarteten Erfüllung der Leistungs- und Marktbedingungen und wird nach dem Zuteilungsdatum weder neu bemessen noch angepasst, es sei denn, die Bestimmungen des Beteiligungsprogramms werden abgeändert.

Für Mitarbeitende, welche während der vorgesehenen Laufzeit das Pensionierungsalter nicht erreichen, wird zur Ermittlung des zu verbuchenden Personalaufwands die erwartete Anzahl der zu übertragenden PIP-Einheiten sowohl mit dem Fair Value im Zuteilungszeitpunkt, als auch mit dem erwarteten Erreichen der Leistungsbedingungen multipliziert. Der Fair Value der diesen Mitarbeitenden in den Jahren 2005 und 2006 zugteilten PIP-Einheiten belief sich auf CHF 51,70 beziehungsweise CHF 79,87. Dieser Fair Value berücksichtigt die Erwartung im Hinblick auf die Erfüllung der Marktbedingungen und wird nach dem Zuteilungsdatum weder neu bemessen noch angepasst, es sei denn, die Bestimmungen des Beteiligungsprogramms werden abgeändert. Die von der Geschäftsleitung vorgenommene Einschätzung im Zusammenhang mit der erwarteten Erfüllung der Leistungsbedingungen wird jährlich aktualisiert, und der Personalaufwand wird entsprechend angepasst. Aufgrund der geschätzten Erfüllung der Leistungsbedingungen per 31. Dezember 2007 wird erwartet, dass jeder ursprüngliche PIP-Award am Ende der Laufzeit zum Bezug von 3,0 PIP-Einheiten berechtigen wird. Da diese Schätzungen vom Marktumfeld und der Finanzergebnisse der Gruppe während der Restlaufzeit abhängen, kann die Geschäftsleitung jedoch nicht voraussagen, ob die Anzahl der PIP-Einheiten das Maximum von drei erreichen wird oder nicht.

Der im Jahr 2007 im Zusammenhang mit PIP I und PIP II verbuchte Personalaufwand betrug CHF 451 Mio. Der geschätzte, noch nicht verbuchte Personalaufwand im Zusammenhang mit PIP I und PIP II belief sich per 31. Dezember 2007 auf CHF 269 Mio und wird über einen Zeitraum von drei Jahren verbucht. Per 31. Dezember 2007 berechtigten noch keine PIP-Einheiten zum Umtausch in Credit Suisse Group Aktien.

Aktivitäten im Zusammenhang mit Performance Incentive Plans

200720062005
PIP IIPIP IPIP IIPIP IPIP IIPIP I
Anzahl Einheiten (in Mio)  
Stand zu Beginn der Periode 6.312.40.012.8
Zugeteilt 0.40.06.50.014.1
Abgerechnet 0.00.00.0(0.1)0.0
Verwirkt (0.2)(0.1)(0.2)(0.3)(1.3)
Stand am Ende der Periode 6.512.36.312.412.8
   davon übertragen 1.75.60.02.6
   davon noch nicht übertragen 4.86.76.39.812.8