Kommissionen des Verwaltungsrats
Compensation Committee
Das Compensation Committee besteht aus mindestens drei unabhängigen Mitgliedern. Zurzeit sind dies:
Die Kommission verfügt über ein eigenes, vom Verwaltungsrat genehmigtes Reglement (PDF). Reglementgemäss finden mindestens vier Sitzungen im Jahr statt. Zusätzliche Sitzungen können einberufen werden, sofern dies für die Besprechung dringender Angelegenheiten erforderlich ist. Die Länge der Sitzungen variiert und hängt von den zur Diskussion stehenden Traktanden ab. Anlässlich der Hauptsitzung im Januar werden die Leistungen der Geschäftsbereiche und der betreffenden Managementteams beurteilt und die gesamthaft zu entrichtenden Vergütungen, die Bezüge der Mitglieder der Geschäftsleitung sowie des Leiters der internen Revision und bestimmter anderer Mitglieder der Direktion festgelegt beziehungsweise dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorgelegt. Weitere Aufgaben umfassen die Begutachtung neuer beziehungsweise revidierter Vergütungsprogramme zuhanden des Gesamtverwaltungsrats. Der Vorsitzende des Compensation Committee entscheidet über die Teilnahme von Managementvertretern an den Sitzungen der Kommission.
Das Compensation Committee wird in seiner Arbeit von einer renommieren Anwaltskanzlei sowie einem unabhängigen Beratungsunternehmen (Johnson Associates, Inc.) unterstützt. Informationen über die Vergütungspolitik der Credit Suisse Group finden sich im Abschnitt "Vergütung". Das Compensation Committee setzt sich einmal jährlich mit seiner eigenen Leistung auseinander und legt die Ziele sowie allfällige Schwerpunktthemen für das kommende Jahr fest.

