Kommissionen des Verwaltungsrats

Chairman's and Governance Committee

Dem Chairman’s and Governance Committee gehören der Präsident des Verwaltungsrats, die Präsidenten der Kommissionen des Verwaltungsrats sowie allfällige weitere vom Verwaltungsrat bestimmte Mitglieder an, wobei die Mehrheit der Mitglieder reglementgemäss unabhängig sein muss. Gegenwärtig sind alle Mitglieder unabhängig. Die Kommission besteht aus folgenden Personen:

Das Chairman’s and Governance Committee verfügt über ein eigenes, vom Verwaltungsrat genehmigtes Reglement (PDF) und tagt in der Regel einmal monatlich, wobei eine Sitzung normalerweise rund eine Stunde dauert. Der Chief Executive Officer und der General Counsel nehmen üblicherweise ebenfalls an den Kommissionssitzungen teil. Der Vorsitzende kann darüber hinaus weitere Mitglieder des Managements zu den Sitzungen oder Teilen davon einladen.

Das Chairman’s and Governance Committee berät den Verwaltungsratspräsidenten und diskutiert die verschiedensten Themen zur Vorbereitung der Verwaltungsratssitzungen. Ferner hat das Chairman’s and Governance Committee die Aufgabe, Corporate-Governance-Grundsätze (PDF) zu entwickeln, von Zeit zu Zeit zu überprüfen und sie dem Verwaltungsrat zur Genehmigung zu unterbreiten. Es überprüft zudem periodisch die Angemessenheit anderer Corporate Governance Dokumente. Einmal jährlich beurteilt das Chairman’s and Governance Committee die Unabhängigkeit der Verwaltungsratsmitglieder und präsentiert seine Einschätzung dem Verwaltungsrat zur abschliessenden Beurteilung. Das Chairman’s and Governance Committee ist zudem verantwortlich für die Suche, Evaluation, Rekrutierung und Nominierung neuer Verwaltungsratsmitglieder unter Berücksichtigung des von der Kommission erstellten Anforderungsprofils sowie der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien.

Zudem leitet das Chairman’s and Governance Committee die mindestens einmal jährlich durch den Verwaltungsrat vorgenommene Leistungsbeurteilung des Verwaltungsratspräsidenten, des Chief Executive Officer sowie der Mitglieder des Executive Board. Der Präsident nimmt an der Diskussion über seine eigene Leistung nicht teil. Das Chairman’s and Governance Committee schlägt dem Verwaltungsrat die Ernennung, die Entlassung oder den Ersatz von Geschäftsleitungsmitgliedern vor. Es berät ausserdem mit dem Präsidenten und dem Chief Executive Officer die Nachfolgeplanung bezüglich wichtiger Funktionen in der Gruppe und macht Vorschläge zur Besetzung dieser Positionen.