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Informationen über Spezialfonds

Was Sie über Spezialfonds wissen sollten

Im Sinne des Gesetzes für Kapitalanlagegesellschaften (KAG) sind Spezialfonds Investmentfonds, die nach den Bedürfnissen des Investors im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen (InvG) maßgeschneidert sind. Die anlegerschützenden Vorschriften des Investmentgesetzes gelten demnach uneingeschränkt. Spezialfonds sind vom Vermögen der KAG getrennte Sondervermögen, denn das Alleineigentum verbleibt beim Anteilinhaber.

Im Allgemeinen handelt es sich bei Spezialfonds um Inhaberpapiere, die jederzeit übertragbar sind und für die eine eigene Wertpapierkennnummer gebildet wird. Der Wert des Fondsanteils entspricht jeweils dem anteiligen Marktwert des Fondsvermögens.

Der Anleger hat jederzeit das Recht, die Anteilscheine gegen Barauszahlung zurückzugeben oder den Anspruch auf Herausgabe der im Fondsvermögen befindlichen Wertpapiere geltend zu machen (Sachauskehrung).

Für jeden Investor wird zudem ein gesonderter Anlageausschuss gebildet, der meist zweimal im Jahr tagt. Fondsentwicklung, Marktbeurteilung und die zukünftige Anlagepolitik werden gemeinsam mit dem Investor besprochen und individuell festgelegt.

Die Verwaltungsvergütung der Credit Suisse für Spezialfonds richtet sich nach der Höhe und der anlagepolitischen Ausrichtung des Mandats. Gerne erläutern wir Ihnen hierzu weitere Details in einem persönlichen Gespräch.

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