Navigation

Navigation

Der Gründungsakt

Die Gründung eines Unternehms will gut vorbereitet sein. Haben Sie an alles gedacht?

Vorbereitung

Haben Sie erstmal ein Grobkonzept oder einen Business-Plan erstellt, stellt sich die Frage nach der passenden Rechtsform. Es könnte sein, dass Sie mit Ihrer Tätigkeit auf eine Bewilligung angewiesen sind.

Für Einzelfirmen kann der Eintrag ins Handelsregister vorgeschrieben sein (Art. 36, HRegV ). Nicht alle Tätigkeiten sind durch die AHV anerkannt. Insbesondere Inhaber von Einzelfirmen sollten dies klären.

Klären Sie weiter ab, welche Versicherungsbedürfnisse und -pflichten Sie haben. Bei Fragen zu AHV, IV, EO, BVG, privaten Vorsorgemöglichkeiten, Familien-, Kinderzulagen, Kranken-, Unfalltaggeld helfen Ihnen die SUVA und die Ausgleichskasse weiter.

Eine der wichtigsten Vorbereitungen ist die Sicherstellung der Finanzierung und die Verfügbarkeit der Räumlichkeiten zu gewährleisten. Haben Sie sich bereits für einen Firmennamen entschieden? Mit einer Hompage (Internetadresse reservieren) und einer Corporate Identity (Logo, Briefpapier usw.) erhält Ihr Unternehmen schnell ein professionelles Erscheinungsbild.

Gründung

Spätestens für die Gründung benötigt Ihr Unternehmen gewählte Organe und ein Organigramm. Falls Ihr Einzelunternehmen dazu verpflichtet ist, können Sie sich beim Handelsregisteramt anmelden. Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG müssen Sie das Stamm- bzw. Aktienkapital auf ein Sperrkonto einbezahlen. Gerne eröffnen wir für Sie ein entsprechendes Kapitaleinzahlungskonto.

Notarielle Gründungsbeurkundung bei AG und GmbH

Bereiten Sie für Ihren Besuch beim Notar folgende Gründungspapiere vor:

  • Personalien der Gründer
  • Statuten
  • Formular zur Anmeldung beim Handelsregisteramt sowie gegebenfalls eine Domizilerklärung
  • Wahlannahmeerklärung des Verwaltungsrats (AG), respektive gegebenenfalls der Geschäftsführung (GmbH)
  • Verwaltungsrats-Protokoll über dessen Konstituierung, den Vorsitz und die Zeichnungsberechtigung (AG) bzw.  Beschlüsse über die Regelung des Vorsitzes der Geschäftsfühung und über die Ernennung weiterer zur Vertretung der Gesellschaft berechtigten Personen (GmbH)
  • Gegebenenfalls Wahlannahmeerklärung der Revisionsstelle (sofern kein Opting-Out)
  • Kapitaleinzahlungsbestätigung
  • Verträge zur Klärung von Sacheinlagen, -übernahmen, wenn diese bei der Liberierung des Gesellschaftskapitals verrechnet werden sollen. Ein Gründungsbericht sowie eine Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors ist erforderlich, wenn die Statuten der Gesellschaft besondere Vorteile gewähren.

Anschliessend folgt die Anmeldung beim Handelsregisteramt. Durch die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister erlangt die Gesellschaft das Recht der Rechts-persönlichkeit. Herzliche Gratulation zu Ihrer neu gegründeten Firma!

Nach der Gründung

Mit dem Eintrag ins Handelsregister (GmbH und AG) oder mit der Führung eines nach kaufmännischer Art geführten Gewerbes und Erreichen der Umsatzschwelle von CHF 100'000 (Einzelunternehmen, Kollektivegesellschaft und Kommanditgesellschaft) beginnt für Sie die Buchführungs- und Aufbewahrungspflicht. Melden Sie sich bei der Ausgleichskasse, bei der Standortgemeinde und gegebenfalls beim Telefonanbieter an. Klären Sie Ihre Mehrwertsteuer-Pflicht ab. Vorbereitend haben Sie abgeklärt, welche Versicherungen für Sie erforderlich sind, diese dürfen Sie nun abschliessen. Die Aufbauphase Ihres Unternehmens beginnt.

Machen Sie sich Gedanken über Ihre Vorsorge? Die Credit Suisse bietet Vorsorgelösungen für KMU . Weiter unterstützen wir Sie gerne bei der Installation und Einrichtung einer Schnittstelle zwischen Ihrer Buchhaltungssoftware und dem Online Banking der Credit Suisse. Damit Ihnen die entsprechenden Angebote zur Verfügung stehen besuchen Sie unsere mobilen Berater gerne vor Ort.

Interessante Links zum Thema Gründung 

Persönliche Beratung

Wir sind immer für Sie da, gerne auch persönlich. Sie erreichen uns über die Gratisnummer 0800 88 88 71 oder über das Kontaktformular.

Sekundaerer Inhalt