Navigation

Navigation

Bezugsmöglichkeiten

Aufgrund der steuerlichen Priviligierung gibt es gesetzlich limitierte Bezugsmöglichkeiten für die Vorsorgegelder der Säule 3a.

Vorsorgegelder der Säule 3a werden fällig mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters* oder, falls der Vorsorgenehmer weiterhin erwerbstätig ist, bis fünf Jahre danach. Das Gesetz erlaubt eine vorzeitige Auszahlung des Säule 3a-Kapitals in folgenden Fällen.

Vorzeitige Auszahlung

  • Frühestens 5 Jahre vor Erreichen des Rentenalters
  • Bei Erwerb von Wohneigentum für den Eigenbedarf
  • Amortisation einer Hypothek bei selbstgenutztem Wohneigentum
  • Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Branchenwechsel innerhalb der selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Endgültiges Verlassen der Schweiz (Auswanderung)
  • Einkauf in eine Pensionskasse
  • Bezug einer ganzen Invalidenrente
  • Im Todesfall an die Begünstigten

Besteuerung bei Auszahlung

Bei der Auszahlung wird Ihr Vorsorgekapital zu einem reduzierten Satz, getrennt vom übrigen Einkommen, versteuert.

*gesetzliches Rentenalter: Männer 65, Frauen 64

Sekundaerer Inhalt

Beratung und Kontakt

 

Bestellungen & Downloads

Gerne stellen wir Ihnen unsere
Broschüren & Publikationen
kostenlos zu.