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Bezugsmöglichkeiten
Aufgrund der steuerlichen Priviligierung gibt es gesetzlich limitierte Bezugsmöglichkeiten für die Vorsorgegelder der Säule 3a.
Vorsorgegelder der Säule 3a werden fällig mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters* oder, falls der Vorsorgenehmer weiterhin erwerbstätig ist, bis fünf Jahre danach. Das Gesetz erlaubt eine vorzeitige Auszahlung des Säule 3a-Kapitals in folgenden Fällen.
Vorzeitige Auszahlung
- Frühestens 5 Jahre vor Erreichen des Rentenalters
- Bei Erwerb von Wohneigentum für den Eigenbedarf
- Amortisation einer Hypothek bei selbstgenutztem Wohneigentum
- Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Branchenwechsel innerhalb der selbständigen Erwerbstätigkeit
- Endgültiges Verlassen der Schweiz (Auswanderung)
- Einkauf in eine Pensionskasse
- Bezug einer ganzen Invalidenrente
- Im Todesfall an die Begünstigten
Besteuerung bei Auszahlung
Bei der Auszahlung wird Ihr Vorsorgekapital zu einem reduzierten Satz, getrennt vom übrigen Einkommen, versteuert.
*gesetzliches Rentenalter: Männer 65, Frauen 64
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