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Steuervorteile 2. Säule
Die 2. Säule Freizügigkeit bietet Ihnen diverse steuerliche Vorteile.
Ihre Vorteile:
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Kapital und Ertrag der Freizügigkeitsgelder sind steuerbefreit.
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Vom Ertrag wird keine Verrechnungssteuer abgezogen; und in Ihrer Steuererklärung brauchen Sie weder Kapital noch Zinsen aufzuführen.
- Das Endkapital wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem stark reduzierten Satz besteuert.
Besteuerung bei Wohneigentumsförderung
Der Vorbezug für selbstbewohntes Wohneigentum löst eine Steuerpflicht aus. Bei späterer Rückzahlung des bezogenen Kapitals wird die Steuer, jedoch ohne Zins, zurückerstattet.
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