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Wohneigentum finanzieren

Sie haben die Möglichkeit, Ihr 2. Säule Freizügigkeitskapital für selbstgenutztes Wohneigentum vorzeitig zu beziehen oder zu verpfänden.

Vorbezug

Sie beziehen Ihr Freizügigkeitsguthaben vorzeitig und setzen es als Eigenkapital für die Amortisation einer bestehenden Hypothek ein.

Verpfändung

Sie verpfänden Ihr Freizügigkeitskapital und behalten die vollen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge. Durch diese zusätzliche Sicherheit bietet wir Ihnen die Möglichkeit einer höheren Belehnung als der üblichen 80% des Verkehrswertes und eine Zinsreduktion auf die Hypothek im 2. Rang.

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