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Schritt 3: Soll ich auf Rente oder Kapital setzen?
Der Entscheid, ob Sie nach der Pensionierung eine Rente beziehen möchten oder ob ein Kapitalbezug sinnvoller ist, sollte schon frühzeitig getroffen werden.
Die Pensionskassenrente ist die am häufigsten gewählte Variante in der beruflichen Vorsorge. Seit der BVG-Revision kann sich eine versicherte Person im Minimum einen Viertel des vorhandenen Altersguthabens auch als Kapitalleistung auszahlen lassen.
Den Pensionskassen steht es frei, über diesen Anteil hinauszugehen. Wer eine Kapitalleistung beziehen möchte, muss dies der Pensionskasse in der Regel drei Jahre vor der Pensionierung bekannt geben. Einzelheiten finden sich im Reglement Ihrer Pensionskasse.
Ein Entscheid von Tragweite
Der Entscheid für die Rente, das Kapital oder eine Mischform wird unter anderem durch die familiären, gesundheitlichen und finanziellen Verhältnisse bestimmt. Jede Variante hat ihre Vor- und Nachteile.
Kapital- oder Rentenbezug?
Als Faustregel gilt, dass ab einem Pensionskassenguthaben von CHF 500'000.-- unbedingt auch die Variante eines (Teil-)Kapitalbezugs in Betracht gezogen werden sollte.
Wir haben Ihnen aufgezeigt, unter welchen Umständen ein Kapitalbezug oder eine Rente vorteilhaft sein kann. Unsere Vorsorgeberater unterstützen Sie gerne dabei, den für Sie richtigen Entscheid zu fällen. Nehmen Sie mit uns Kontakt .
Schritt 4: Wie investiere ich meine Gelder nach dem Bezug sinnvoll?
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