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Schritt 5: Wie kann ich mir eine vorzeitige Pensionierung leisten?
Wenn Ihr Ziel eine Frühpensionierung ist, können Sie sich hier einen Überblick über Ihre Möglichkeiten und die Auswirkungen auf Ihre finanzielle Situation verschaffen.
Schritte zur vorzeitigen Pensionierung
Eine Frühpensionierung hat eine Kürzung der AHV-Rente und, je nach Ausgestaltung der Pensionskasse, eine Kürzung der Rente aus der beruflichen Vorsorge zur Folge. Um sich möglichst umfassend auf eine vorzeitige Pensionierung vorzubereiten, sollten Sie zwischen Ihrem 50. und 55. Lebensjahr die folgenden Schritte unternehmen:
- Gespräch mit den Pensionskassenverantwortlichen über die Möglichkeiten und den Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung gemäss den Reglementen der Pensionskasse sowie über die Höhe der vorgezogenen Rente bzw. einer allfällig gewährten Überbrückungsrente.
- Entscheid über vorgezogene AHV-Rente beziehungsweise über Finanzierungsmöglichkeiten von fälligen AHV- und IV-Beiträgen bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters.
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Anlagestrategie für bezogenes Vorsorgevermögen aus der Pensionskasse.
Der Kapitalbezug muss in der Regel mehrere Jahre im Voraus angekündigt werden. - Auszahlung des Vorsorgevermögens aus der 3. Säule: Die Auszahlungen sollten möglichst gestaffelt erfolgen, um die Steuerprogression zu brechen.
- Festlegen einer Anlagestrategie bei Kapitalbezug.
Machen Sie sich mit Hilfe unseres Rentenrechners bei regulärem Renteneintritt oder unseres Vorsorgerechners für vorzeitige Pensionierung ein erstes Bild über Ihre persönliche Vorsorgesituation. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unsere Vorsorgeberater zeigen Ihnen gerne auf, wie Sie sich eine vorzeitige Pensionierung leisten können.
Optimierung der Vorsorgesituation bei frühzeitiger Pensionierung
Sie können Ihre Rente aus AHV und Pensionskasse bereits ab dem Zeitpunkt der frühzeitigen Pensionierung beziehen. Möglicherweise bietet Ihre Pensionskasse eine sogenannte Überbrückungsrente vom Zeitpunkt der Pensionierung bis zum gesetzlichen Rentenalter, damit Sie die AHV-Rente nicht beanspruchen müssen und weiterhin in die AHV und IV einzahlen können.
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, einen Teil des Vorsorgevermögens aus der Pensionskasse oder der 3. Säule zu beziehen und bis zum Zeitpunkt des gesetzlichen Pensionsalters für den Lebensunterhalt zu verwenden. Das verbleibende Vorsorgevermögen wird beim Erreichen des gesetzlichen Rentenalters in eine Rente umgewandelt.
Sie haben nun eine Übersicht über die wichtigsten Schritte zur Vorbereitung Ihrer Pensionierung. Unsere Vorsorgeberater unterstützen Sie gerne dabei, die Vorsorgelösung Ihrer Wahl umzusetzen. Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf.
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