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Schritt 5: Wie kann ich mir eine vorzeitige Pensionierung leisten?
Ist eine vorzeitige Pensionierung für Sie ein persönliches Ziel, so können Sie bereits heute etwas dafür tun. Vieles hängt dabei von Ihrer Vorsorgesituation ab.
Gesetzliche Grundlage für vorzeitige Pensionierung
Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, die AHV-Rente maximal zwei Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter (zurzeit für Männer 65 Jahre / für Frauen 64 Jahre) zu beziehen. Dadurch wird die Rente während der gesamten Anspruchsdauer nach mathematischen Grundsätzen gekürzt. Im umgekehrten Fall kann die Rente bis um fünf Jahre über das ordentliche Pensionsalter hinaus aufgeschoben werden.
Rechnungsbeispiel frühzeitige Pensionierung
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unsere Vorsorgeberater zeigen Ihnen gerne, wie Sie Einkommenslücken für die gewünschte Frühpensionierung bereits heute schliessen können.
Frühpensionierung durch die Pensionskasse
Das Reglement der Pensionskasse kann einen Altersrücktritt vor dem gesetzlichen Pensionsalter vorsehen und regelt die Details hierfür. Die Frühpensionierung hat in der Regel eine Kürzung der Rentenleistungen zur Folge. Wenden Sie sich spätestens ab Alter 50 an die Verantwortlichen Ihrer Pensionskasse, um Ihre Möglichkeiten für die Frühpensionierung zu eruieren. So haben Sie noch die Möglichkeit, Vorsorgelücken konsequent zu schliessen.
Beispiel Vorbezug oder Aufschub der Altersrente
Ermitteln Sie mit unserem Rentenrechner bei regulärem Renteneintritt oder dem Vorsorgerechner für vorzeitige Pensionierung/Renteneintritt Ihre aktuelle Vorsorgesituation. Das Ergebnis wird Ihnen aufzeigen, ob eine Frühpensionierung finanzierbar ist.
Unsere Vorsorgeberater überprüfen gerne gemeinsam mit Ihnen Ihre Vorsorgesituation und unterstützen Sie dabei, die richtigen Massnahmen in die Wege zu leiten. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
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Beratung und Kontakt
Telefon 0848 880 840