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Schritt 4: Welche steuerlichen Auswirkungen gilt es zu berücksichtigen?

Wünschen Sie sich eine Nachlassregelung, die nicht nur rechtlich abgesichert, sondern auch steuerlich attraktiv ist? Nachfolgend finden Sie nützliche Hinweise zu Erbschafts- und Schenkungssteuern.

Anwendbares Steuerrecht

Die Erbschafts- und Schenkungssteuern sind kantonal verschieden und fallen dort an, wo der Erblasser seinen letzten steuerlichen Wohnsitz hatte bzw. der Schenkgeber seinen Wohnsitz hat. Ausgenommen von dieser Regel ist das Grundeigentum: Hier muss die Erbschafts- oder Schenkungssteuer in jenem Kanton bezahlt werden, in welchem die Immobilie liegt.

Bezahlen von Erbschafts- und Schenkungssteuern

Ob und wie viel Erbschafts- und Schenkungssteuern bezahlt werden müssen, hängt vom Kanton des letzten Wohnsitzes des Erblassers bzw. vom Wohnsitz des Schenkgebers ab. Die meisten Kantone haben die Besteuerung für direkte Nachkommen abgeschafft. Grundsätzlich gilt: Je entfernter die Verwandtschaft, desto höher der Steuersatz.

Höhe der Erbschafts- und Schenkungssteuern?

Die Erbschaft von Ehegatten ist in den meisten Kantonen steuerfrei. Die Steuertarife für Verwandte sind nach dem Verwandtschaftsgrad abgestuft: Am tiefsten sind die Erbschafts- und Schenkungssteuern für direkte Verwandte, also Eltern, Grosseltern und Kinder. Nicht verwandte Personen bezahlen die Höchstsätze. Die Erbschafts- und Schenkungssteuern sind progressiv ausgestaltet. Das heisst: Der Prozentsatz ist bei grösseren Erbschaften höher als bei kleineren. Massgebend für den Prozentsatz ist der dem Erben zukommende Erbteil.

Hier finden Sie eine Übersicht über die kantonale Erbschafts- und Schenkungssteuer
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Erbvorbezug und Schenkungen

In den meisten Kantonen werden die Erbvorbezüge der letzten fünf oder zehn Jahre von der Steuerbehörde für die Bemessung zusammengezählt. Gleiches gilt auch bei Schenkungen zu Lebzeiten.

Was muss ich bei Liegenschaften berücksichtigen?

Für die Besteuerung von Liegenschaften ist der Ort der Liegenschaft massgebend. Besitzen Sie Wohneigentum, kann es sich aus steuerlicher Sicht für Sie auszahlen, dieses schon zu Lebzeiten zu verschenken und sich dafür ein Nutzniessungs- oder Wohnrecht einräumen zu lassen. Damit geben Sie einen Teil Ihres Vermögens weiter und bezahlen künftig weniger Steuern.

Mit einer sorgfältigen Planung und den richtigen Massnahmen lassen sich einige Steuerfranken einsparen. So bleibt mehr Geld für Sie und Ihre Nächsten. Wir beraten Sie gerne .  

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