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Schritt 3: Rechtlicher Sonderfall: Konkubinat - was muss ich beachten?

Für Konkubinatspaare hält das Gesetz für den Todesfall keine Regelungen analog dem Ehegüter- und Erbrecht bereit. Ein Testament und eine Überprüfung des Pensionskassen-reglements empfehlen sich in solchen Fällen ganz besonders.

Sonderfall Konkubinat

Bei Konkubinatspaaren sieht das Erbrecht keine Begünstigung vor. Stirbt ein Partner, ohne dass ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, geht der überlebende Partner leer aus. Es ist daher sinnvoll, die finanziellen Verhältnisse des Zusammenlebens vertraglich zu regeln und frühzeitig Massnahmen für Zuwendungen wie

  • Schenkungen zu Lebzeiten
  • Übertragung von Nutzniessungsrechten (Wohneigentum)
  • Begünstigungen aus der zweiten Säule und der Säule 3a
  • Begünstigung bei Lebensversicherungen (ausbezahlte Versicherungssumme)

zu planen. In jedem Fall sind Pflichtteilsansprüche von Nachkommen, Eltern und unter Umständen auch des getrennt lebenden, nicht geschiedenen Ehegatten zu berücksichtigen. Zu beachten sind zudem die Steuerfolgen. Lebzeitige und erbrechtliche Zuwendungen an den Konkubinatspartner fallen in die höchste Steuerkategorie, da die Personen als nicht verwandt gelten. Einige Kantone kennen jedoch reduzierte Steuersätze für Konkubinatspartner.

Auch wenn Ihre Form des Zusammenlebens gesetztlich nicht klar geregelt ist, gibt es dennoch Möglichkeiten, Ihre Wünsche und Vorstellungen einzubringen. Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen, auf welche Formalitäten Sie achten müssen.  

Schritt 4: Welche steuerlichen Auswirkungen gilt es zu berücksichtigen?  

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