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Schritt 1: Wie gehe ich bei der Nachlassplanung vor?

Mit einer Nachlassplanung stellen Sie sicher, dass der Vermögensübergang nach Ihren Vorstellungen erfolgt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie dabei Schritt für Schritt vorgehen können.

Vermögenswerte zusammenstellen

Machen Sie eine Aufstellung Ihrer Vermögenswerte und sammeln Sie alle im Zusammenhang mit dem Erbe wichtigen Dokumente wie Bankauszüge, Vermögensnachweise, Erbverträge und so weiter.

Schenken statt vererben?

Überlegen Sie sich, ob Sie einen Teil Ihres Vermögens bereits jetzt schon an Ihre Nachkommen verschenken möchten (Erbvorbezug). Steuerlich werden Schenkungen und Erbschaften in den meisten Kantonen gleich behandelt. Eine Schenkung ist dann sinnvoll, wenn man bestimmte Vermögensteile nicht mehr benötigt und es für die Nachkommen nützlich ist, schon darüber zu verfügen.

Was gehört zum Nachlassvermögen?

Wenn Sie verheiratet sind, richtet sich die Verteilung des Vermögens nach dem sogenannten Güterstand. Liegt kein Ehevertrag vor, sieht das Gesetz die Errungenschaftsbeteiligung (ZGB Art. 196-220) vor. Dabei sind die Ehepartner zur Hälfte an der Errungenschaft beteiligt. Wenn Sie sich für einen Ehevertrag entscheiden, können Sie darin zwischen Gütergemeinschaft (ZGB Art. 221-246) und Gütertrennung (ZGB Art. 247-251) wählen. Bei der Gütergemeinschaft hat jeder Ehegatte Anspruch auf die Hälfte des Gesamtgutes. Bei der Gütertrennung bestehen keine güterrechtlichen Ansprüche am Vermögen des anderen Ehegatten.

Erbaufteilung festlegen

Wird kein Testament oder kein Erbvertrag geschrieben, geht der Nachlass an die gesetzlichen Erben. In einem Testament kann der Erblasser jedoch andere Erben einsetzen oder eine Änderung der Erbquoten vornehmen. Dabei müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtteile für den Ehegatten / den eingetragenen Partner, die Nachkommen oder die Eltern (wenn keine Nachkommen vorhanden sind) zwingend berücksichtigt werden. Über den Rest seines Vermögens kann er frei verfügen (freie Quote).
Gesetzliche Erbteile / Pflichtteile PDF (93KB)

Testament und Erbverträge

Um Ihren Nachlass zu regeln, können Sie ein Testament oder einen Erbvertrag verfassen. Ein Testament kann handschriftlich erstellt oder notariell beurkundet werden. Der Erbvertrag wird von zwei oder mehr Personen abgeschlossen und muss öffentlich beurkundet werden.

Sonderfall Konkubinat: Testament dringend empfohlen

Bei Konkubinatspaaren sieht das Erbrecht keine Begünstigung vor. Stirbt ein Partner, ohne dass ein Testament oder ein Erbvertrag verfasst wurde, geht der überlebende Partner leer aus. Eine testamentarische Regelung wird dringend empfohlen.

Bestimmen Sie einen Willensvollstrecker

Bestimmen Sie in Ihrem Testament einen Willensvollstrecker - besonders bei komplexen Vermögens- oder weitläufigen Familienverhältnissen. Neben dem Ehegatten werden häufig auch der Familie nahestehende Treuhänder, Anwälte oder Banken als Willensvollstrecker eingesetzt.

Kümmern Sie sich rechtzeitig und in Ruhe um die Weitergabe Ihres Vermögens. So stellen Sie sicher, dass später alles nach Ihren Wünschen und Vorstellungen umgesetzt wird. Ziehen Sie dazu eine Fachperson (Anwalt, Notar, Treuhänder) bei oder kontaktieren Sie uns.  

Schritt 2: Welche rechtlichen Aspekte muss ich beachten?  

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