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Schritt 4: Wie läuft der Kauf meines Eigenheims ab?

Die finanzielle Seite haben Sie geregelt, nun geht es an die effektive Abwicklung. Dank unserer Informationen und Tipps werden Sie auch diesen Schritt mit Bravour meistern.

Wann geht Eigentum an Sie als Käufer über?

Der Abschluss des Vertrags macht Sie noch nicht automatisch zum Eigentümer Ihrer ersten Liegenschaft. Dazu ist die Eintragung im Grundbuch erforderlich. Erst bei der Eigentumsübertragung (kann zeitlich von der öffentlichen Beurkundung abweichen) erfüllen die Verkäufer und Sie als Käufer die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen: Sie bezahlen den Kaufpreis und erhalten vom Verkäufer das Eigentum am Kaufgegenstand. In der Regel werden mit dem Grundbucheintrag auch Rechte und Pflichten sowie Nutzen und Gefahr übertragen. Diesem Aspekt ist vor allem bei Grundstückkäufen mit separatem Werkvertrag besondere Beachtung zu schenken.

Wann bezahle ich den Kaufpreis?

Der Zeitpunkt für die Bezahlung der Kaufsumme hängt von der individuellen Vertragsvereinbarung ab. In der Regel wird bei Unterzeichnung des Kaufvertrags (öffentliche Beurkundung auf dem zuständigen Notariat) eine Anzahlung geleistet. Der Restkaufpreis wird zu einem festgelegten, späteren Zeitpunkt beglichen, meistens bei Eigentumsübertragung. Die Bank stellt für die Beurkundung ein Zahlungsversprechen für die notwendigen Geldflüsse aus, soweit diese über ihre Konti fliessen.

Worauf ist beim Kaufvertrag zu achten?

Der Kaufvertrag, den Sie mit dem Verkäufer abschliessen, muss öffentlich beurkundet werden. Achten Sie darauf, dass eventuelle finanzielle Verpflichtungen oder Anzahlungen registriert sind. Als finanzierende Bank übernehmen wir die Prüfung Ihres Kaufvertrags gerne.

Was sollte im Kaufvertrag alles geregelt sein?

  • Klare Bezeichnung der Vertragsparteien (Verkäufer/Käufer)
  • Umschreibung des Kaufobjekts mit Vormerkungen, Anmerkungen, Dienstbarkeiten, Grundlasten und Grundpfandrechten
  • Kaufpreis sowie Art und Weise, wie und wann der Kaufpreis zu bezahlen ist
  • Sicherstellung und Verzinsung von Anzahlungen beziehungsweise ausstehenden Restzahlungen
  • Frage der Gewährleistung
  • Zahlungsregelung der anfallenden Gebühren und Steuern, insbesondere der Grundstückgewinnsteuer
  • Regelung bestehender privatrechtlicher Schadenversicherungsverträge
  • Mitverkauf beweglicher Sachen
  • Gerichtsstand und Konventionalstrafen
  • Regelung der Provisionszahlung, wenn der Verkauf über Dritte getätigt wird

Die Formalitäten sind erledigt, nun sind es nur noch wenige Tage, bis Sie die Umzugskisten ein- und in den vier eigenen Wänden wieder auspacken können.  

  Schritt 5: Wie läuft der Bau meines Eigenheims ab?

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