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Jugend-Sparkonto

Sie wollen Ihrem Kind einen unbeschwerten Start in die Zukunft ermöglichen. Mit dem Jugend-Sparkonto sparen Sie das nötige Startkapital.

Wissenswertes über das Jugend-Sparkonto

Das Jugend-Sparkonto kann von Ihnen als Eltern im Namen Ihres Kindes oder vom Jugendlichen selbst eröffnet werden. Im ersten Fall bleiben Sie bis zum Erreichen der Volljährigkeit Ihres Kindes allein verfügungsberechtigt. Sie können ihm jedoch die Verfügungsberechtigung übertragen, sobald es mindestens 10 Jahre alt ist.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Kostenlose Kontoführung
  • Attraktive Verzinsung
  • Einfacher und unkomplizierter Vermögensaufbau

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