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Vorbezug/Verpfändung

Wohneigentum können Sie auch mit Vorsorgekapital aus der 2. oder 3. Säule finanzieren.

Berufliche Vorsorge 2. Säule

Der Vorbezug oder die Verpfändung des Guthabens aus der beruflichen Vorsorge richtet sich nach dem Gesetz für Wohneigentumsförderung ( WEF). Die Betragshöhe ist abhängig vom Alter einer Person. Dabei unterscheidet man zwischen Vorbezug bis zum 50. Altersjahr und Vorbezug nach dem 50. Altersjahr. Beim Verkauf des Eigenheims muss der Vorbezug wieder in die 2. Säule einbezahlt werden.

Pensionskasse

Verlangen Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen aktuellen Pensionskassenauszug. Dort ersehen Sie Ihren Anspruch. Bringen Sie diesen Auszug beim Beratungsgespräch mit. Einen Termin können Sie bei Ihrem persönlichen Berater vereinbaren oder wählen Sie 0844 855 100. Beratungsgespräch vereinbaren online

2. Säule Freizügigkeit

Die Freizügigkeitsleistungen können bis zur Pensionierung vorbezogen oder verpfändet werden. Bezüge sind alle fünf Jahre möglich. 2. Säule Freizügigkeit

Übersicht

 

Vorbezug 2. Säule

Verpfändung 2. Säule

Auswirkungen Vorsorgekapital

Kürzung

Keine Änderung

Konsequenz

Leistungskürzung im Pensionsalter, Rentenkürzung bei Invalidität oder im Todesfall (Pensionskasse)

Keine Leistungskürzung im Pensionsalter (ausser bei notwendiger Inanspruchnahme des Pfandes infolge einer allfälligen Grundpfandverwertung).

Absicherung

Abschluss einer Risiko-Versicherung gegen Tod und Invalidität ist zwingend.

Abschluss einer Risiko-Versicherung gegen Tod und Erwerbsunfähigkeit ist zwingend (Absicherung bei allfälliger Grundpfandverwertung).

Einverständnis Ehepartner, bzw. eingetragene/r Partner/in

Erforderlich

Erforderlich

Konditionen

Der Vorbezug hat keinen Einfluss auf die Konditionen der Hypothek.

Allenfalls können tiefere Zinskonditionen bei Hypothek im 2. Rang gewährt werden.

Eigenmittel

Ein Vorbezug wird vollumfänglich den Eigenmitteln angerechnet.

Eine Höherbelehnung kann geprüft werden.

Steuern

Der Vorbezug ist bei Auszahlung sofort zu besteuern (separat von übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz). Eine Verrechnung der Steuern mit dem Vorbezug ist nicht möglich. Der Steuersatz variiert je nach Kanton.

Erst bei einer Verwertung des Pfandes kommt es zur Besteuerung des Vorsorgeguthabens (ähnlich wie beim Vorbezug).

3. Säule Private Vorsorge

Angespartes Vermögen auf dem 3. Säule Vorsorgekonto und/oder der Wertschriftenvorsorge kann beim Kauf oder Bau von selbstbewohntem Wohneigentum (keine Ferienwohnung) als Eigenmittel eingebracht werden. Alle fünf Jahre sind auch Teilbezüge möglich. 3. Säule Private Vorsorge

Die Besteuerung der Auszahlung ist je nach Kanton verschieden. Das Kapital wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Steuerverwaltungen

Übersicht

 

Vorbezug 3. Säule

Verpfändung 3. Säule

Verwendung

Vorsorgekapital kann für ausserordentliche Amortisation einer bestehenden Hypothek verwendet werden.

Vorsorgekapital dient als zusätzliche Sicherstellung einer Hypothek; die Leistungen werden entsprechend nicht bezogen, sondern verpfändet

Termin

Teil- oder Gesamtbezug alle fünf Jahre möglich

Kann grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt in Anspruch genommen werden

Steuern

Vorsorgekapital wird bei Bezug zu einem reduzierten Satz und getrennt vom übrigen Einkommen besteuert.

Vorsorgekapital bleibt angelegt und kann weiter wachsen.
Zusätzliche Steuervorteile:
- Gleichbleibende, steuerlich voll abzugsberechtigte Hypothekarzinsbelastung
- Beiträge in die Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abziehbar

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