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Entschädigungen

Offenlegung Bandbreiten Vermögensverwaltung „Institutionelle Kunden“

Gemäss der Richtlinien für Vermögensverwaltungsaufträge (PDF) der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) sind Kunden über die Bandbreiten von Leistungen, welche die Bank von Dritten erhält oder erhalten könnte zu informieren.

Die nachfolgend aufgeführten Bandbreiten gelten ausschliesslich für institutionelle Vermögensverwaltungskunden mit individuellem Vermögensverwaltungsvertrag und Kunden der Konzeptionellen Vermögensverwaltung (KVV)und können namentlich durch spezifische Vorgaben wie allgemeine Restriktionen und/oder Über- oder Untergewichtung von einzelnen Anlageklassen und/oder Anlageinstrumenten seitens des Kunden beim individuellen Kundenmandat von den offengelegten Bandbreiten abweichen.

Sämtliche anderen Kundensegmente wie z.B. Privatkunden mit einem Vermögensverwaltungsmandat sind ausdrücklich auf die entsprechenden Offenlegungen von Entschädigungen, welche auf diese Kundensegmente anwendbar sind, namentlich das Formular „Entschädigungen“, verwiesen.

Die Credit Suisse AG ist berechtigt, diese Bandbreiten jederzeit einseitig anzupassen, ohne den Kunden entsprechend aktiv zu informieren.

Aktiv verwaltete Mandate (Stand 12 / 2010)

Anlageklassen

Mandatstyp

Bandbreite der Entschädigung

Obligationen

Alle

bis zu 0,00%

Balanced / iMACS
(inkl. KVV)

Ohne Alternative Anlagen / Immobilien

bis zu 0,10%

Balanced / iMACS
(inkl. KVV)

Inkl. Alternative Anlagen / Immobilien

bis zu 0,20%

Aktien

Alle

bis zu 0,00%

Alternative Anlagen

Immobilien (indirekt)

bis zu 0,15%

Passiv verwaltete Mandate (Stand 12 / 2010)

Anlageklassen

Mandatstyp

Bandbreite der Entschädigung

Obligationen

Alle

bis zu 0,00%

Aktien 

Alle

bis zu 0,00%

Alternative Anlagen

Immobilien (indirekt – CSIF)

bis zu 0,00%

Disclaimer 

Die vorliegenden Informationen wurden von der Credit Suisse AG mit grösster Sorgfalt erstellt. Die Informationen stammen aus oder basieren auf Quellen, welche die Credit Suisse AG als zuverlässig erachtet. Die Informationen richten sich ausschliesslich an die obgenannten Adressaten bzw. Empfänger und stellen insbesondere keinen Vorvertrag oder ähnlichen, rechtlich bindenden Tatbestand dar. Vor Abschluss eines Vermögensverwaltungsmandates wird empfohlen, allenfalls unter Beizug eines Beraters, die Vereinbarkeit mit den eigenen Verhältnissen, auf juristische, regulatorische, steuerrechtliche und andere Konsequenzen zu prüfen.

Die Bank kann im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen Vergütungen, Gebühren, Kommissionen, Rückerstattungen, Abschläge oder andere monetäre oder nicht-monetäre Leistungen (insgesamt «Entschädigungen») erhalten. Die Erbringung dieser Dienstleistungen beruht auf selbstständigen Verträgen, wobei potenziellen Interessenskonflikten und insbesondere dem Kundeninteresse durch eine internationalen Standards entsprechende Policy Rechnung getragen wird. Entschädigungen, welche die Credit Suisse AG erhält, werden dem Kunden nicht zusätzlich belastet; anspruchsberechtigt an den Entschädigungen ist die Credit Suisse AG.

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